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International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, Bewerbung erforderlich
zur Bewerbung 
Abschluss
Master of Laws
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch / Englisch
Termine & Fristen
Der Studiengang
Der viersemestrige Masterstudiengang ist für AbsolventInnen des Bachelorstudiengangs Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (DEWR) der Universität Siegen oder einer anderen deutschen oder ausländischen Universität bzw. Fachhochschule konzipiert. Der staatlich-universitäre Studiengang baut auf dem bereits im Bachelorstudiengang DEWR erworbenen Wissen auf und vertieft auf anspruchsvolle Art und Weise für die Praxis bedeutsame Bereiche. So steht neben breit gefächerten rechtlichen Inhalten und wirtschaftswissenschaftlichen Themen vor allem die selbst bestimmbare Spezialisierung im Vordergrund. Die Ausbildung erfolgt zeitgemäß interdisziplinär, d.h. fächerübergreifend in Jura (ca. 80%) und Betriebswirtschafts- bzw. Volkswirtschaftslehre (ca. 20%).
Die Studierenden können zwischen zwei Schwerpunktbereichen wählen: „Unternehmensrecht“ oder „Recht der globalisierten Wirtschaft“. Nach einem gemeinsamen Grundlagensemester wählen die Studierenden ab dem zweiten Semester innerhalb des jeweiligen Schwerpunktes ihre rechtswissenschaftlichen sowie betriebs- und volkswirtschaftlichen Vertiefungsmodule. Die freigestaltbare Kombination der Module anhand persönlicher Interessen ermöglicht eine individuelle Schwerpunktsetzung.
Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt. Insbesondere im Schwerpunkt „Recht der globalisierten Wirtschaft“ werden eine Vielzahl der Veranstaltungen in englischer Sprache gehalten. Die entsprechenden Prüfung werden in derselben Sprache wie die Veranstaltung absolviert.
Der von der Universität Siegen verliehene akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) zeugt von hoher Methodenkompetenz und fachlicher Expertise in den Disziplinen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Im Fokus der Ausbildung steht die Vertiefung und Verbreiterung juristischer Fachkenntnisse auf nationaler und internationaler Ebene. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem europäischen Recht und der Vermittlung von interdisziplinären Zusammenhängen. Schon mit Beginn des Studiums kann das ganz persönliche wirtschaftsrechtliche Profil entwickelt werden. Mit innovativen Lehrformaten fördert das Masterprogramm auch berufliche Schlüsselqualifikationen, wie kommunikative und soziale Kompetenzen sowie die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.
Studienstruktur
Pflichtveranstaltungen für beide Schwerpunkte |
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Vertragsgestaltung und -verhandlung, Rechtsgestaltung im Gesellschaftsrecht, European and International Trade Law, Transnational Business Law, Hauptseminare bzw. Forschungskolloquium, Praktikum |
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Juristische Wahlpflichtveranstaltungen Unternehmensrecht |
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Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht, Recht der Kreativwirtschaft, Vertiefung Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz |
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Juristische Wahlpflichtveranstaltungen Recht der globalisierten Wirtschaft |
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Globalization and Sustainable Development, Regulierungsrecht, International Investment Law, Privatrechtsvergleichung und -harmonisierung, Europäisches Beihilfe- und Vergaberecht |
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Wahlpflichtbereich Wirtschaftswissenschaften |
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Auditing, Strategisches Controlling, Strategic and Lifecycle Management in SMEs, Wertschöpfungsmanagement, Family Business and Business Succession, New Media Management, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Personalmanagement und Organisation, Marketing und Handel, Makroökonomik I, Mikroökonomik I, Kontextuale Ökonomik |
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Masterarbeit |
Zugangsvoraussetzungen
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium der nachfolgenden Art:
-
- Bachelorabschluss im Studiengang Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht oder in einem vergleichbaren Studiengang oder
- Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang mit mindetens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern oder
- der Diplom- oder Magisterprüfung mit mindestens 60 Leistungspunkten in juristischen Fächern oder
- Staatsprüfung zum 1. juristischen Staatsexamen
- Mindestnote des Abschlusses:
-
- gut (2,5) im Falle einer Bachelor-, Diplom- oder Magisterprüfung
- befriedigend (6,5 Punkte) im Falle des 1. juristischen Staatsexamens
- Kenntnisse der englischen Sprache:
-
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 oder
- bestandene Prüfungen zu englischsprachigen Veranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden oder
- dreimonatiges Praktikum im englischsprachigen Ausland oder
- einsemestriger Studienaufenthalt im englischsprachigen Ausland
Es gilt immer die aktuelle
(Fach-)Prüfungsordnung.
Wichtige Informationen
Praktikum
Während des Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit in einem geeigneten Wirtschaftsunternehmen, einer freiberuflichen Praxis / Kanzlei oder in einer öffentlichen Stelle (Verwaltungsbehörde oder Gericht) im Umfang von mindestens 9 Wochen zu absolvieren. Eine geeignete berufliche Vor- und Ausbildung oder eine geeignete Berufstätigkeit vor der Aufnahme des Studiums steht der berufspraktischen Tätigkeit gleich.
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer FPO. Ergänzende Regelungen und Detailangaben für
jedes zu studierende Modul finden sich im Anhang der
Fachprüfungsordnung (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer
schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der
Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.