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Stornierung
Dienstreise abgesagt oder storniert
Bereits gebuchte Leistungen müssen umgehend bei
Bekanntwerden storniert werden.
Fallen hierdurch Stornierungskosten an, so ist eine
Stornorechnung des Dienstleisters anzufordern.
Entstandene und zu erstattende Kosten werden in der regulären
Reisekostenabrechnung eingetragen.
Im Feld Bemerkungen / Erläuterung bitte den Grund der
Absage der Dienstreise eintragen.
Vor Weitergabe ist die Abrechnung durch den Vorgesetzten
abzuzeichnen.
Bereits ausgezahlte Abschläge werden mit den zu erstattenden
Kosten verrechnet. Sollten keine weiteren
Kosten
angefallen sein, so wird der Abschlag gesamt zurück gefordert.
Bitte überweisen Sie keine Abschläge zurück, bevor Sie eine
entsprechende Mitteilung durch das
Dezernat 1.2 Reisekosten
erhalten haben.
Sobald die „Reise“ abgerechnet wurde, erhalten Sie die übliche
Email mit PDF Anhang. Hierin sind
die Bankdaten und die
Referenz für die Rückzahlung angegeben.
Sind keine Abschläge ausgezahlt worden und keine zu
erstattenden Kosten entstanden, so ist keine
Abrechnung im
Dezernat 1.2 Reisekosten notwendig.
Bei ausgezahlten Abschlägen, ist jedoch zwingend eine
Abrechnung notwendig.
Unabhängig davon, ob Kosten entstanden
sind oder nicht.