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Unser Service

Die Prozesse im Bereich der hoheitlichen Projekte gliedern sich in die nachstehend genannten 4 Phasen.

Phasen Projektbearbeitung

Die Phase 1 wird im Rahmen von hoheitlichen Forschungsprojekten vom Referat „Forschungsförderung“ unterstützt. Bei internationalen Mobilitätsprogrammen von WissenschaftlerInnen wenden Sie sich bitte an den „International Service“. Mobilitätsprogramme von Studierenden werden vom Referat „International Student Affairs“ betreut. Nach erfolgreicher Antragsstellung und Eingang des Zuwendungsbescheids beginnt die Bearbeitung des Projektes im Team Projektadministration mit der Phase 2.

Die Phasen 2 bis 4 laufen für alle Mittelgeber ähnlich ab, es sind jedoch geldgeberspezifische Anforderungen an Projektleitung und Verwaltung zu beachten. Im Folgenden wird die Aufgabenverteilung im Verlauf der Phasen für die gängigsten Finanzierungsquellen dargestellt:

BUND - DAAD - DFG - EFRE - EU - MIWF - STIFTUNGEN

Darüber hinaus gibt es noch projektspezifische Angelegenheiten, die andere Fachabteilungen betreffen und die die Projektleitung mit diesen klären muss. Dazu gehören z.B.:

  • die Einstellung von Personal, die über das Personaldezernat erfolgt
  • die Erstellung von Konsortial-/ Kooperationsverträgen, die über das Justiziariat erfolgt

 

 
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