EU
EU-Mittel:
Phase 2. Projekteinrichtung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
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Drittmittelanzeige ausfüllen und mit Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) über das Rektorat einreichen
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Rollenvergabe auf Projektebene im Participant Portal
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
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Prüfung der Drittmittelanzeige
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Einrichtung und Mitteilung eines PSP-Elementes
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Im Falle von koordinierten Projekten Festlegung der Kommunikationsbefugnisse und -wege in Absprache mit dem Projektleiter
Phase 3. Projektdurchführung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
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Wissenschaftliche Durchführung
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Ggf. Abgabe von Zwischenberichten an den Mittelgeber, Dokumentation des Zeitpunkts der Abgabe der Zwischenberichte
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Überwachung projektspezifischer Fristen
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Ggf. Vertragsänderungen beantragen (in Abstimmung mit dem Referat Forschungsförderung)
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Personalbuchungen überprüfen (Kontierung, Plausibilität)
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Führen von Stundenzetteln (Time Sheets)
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Bestellungen erzeugen und archivieren
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Rechnungen prüfen (Projektbezug & Abrechenbarkeit) und kontieren
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Sachausgaben überprüfen (Kontierung, Vollständigkeit)
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Falls die Umbuchung von Sachausgaben notwendig ist, Umbuchungsantrag ausfüllen, unterschreiben und dann über die Abt. 1.2 einreichen
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Überprüfung, ob Beschaffungen erfolgen dürfen (ggf. in Absprache mit Projektadministration)
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Bei der Anschaffung von (Groß) Geräten und Auftragsvergaben ist frühzeitig die Abteilung Beschaffung einzuschalten (Nettowert ab 1.000€) und die Vorgaben der EU einzuhalten
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Kommunikation mit dem Mittelgeber (insb. dem Project Officer) und Mitteilungen über Abweichungen vom Zeit- und Arbeitsplan
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
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Kalkulation und Mittelabruf (in Absprache mit der Projektleitung)
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Projektbegleitender Aufbau der Cost-Details (Belegliste)
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Klärung von Einzelfragen
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Überwachung von Reportfristen
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Auf Wunsch aktuellen Finanzstatus erstellen und an die Projektleiter versenden
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Bei koordinierten Projekten Beratung der Partner hinsichtlich finanzieller Aspekte, Prüfung von Verwendungsnachweisen und Veranlassung von Zahlungen (Weiterleitung von EU-Geldern)
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Erstellung des periodischen Verwendungsnachweises (financial report)
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Rechnungen im Hinblick auf das vorhandene Budget prüfen
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Umbuchungsauftrag Sachmittel prüfen, freigeben und weiterleiten
Phase 4. Projektabschluss
Verantwortungsbereich Projektleitung:
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Aufbewahrung sowie Sicherung der Daten und Ergebnisse gemäß den Vorgaben des Mittelgebers
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Auflagen zu Publikations-/ Verwertungspflichten erfüllen (falls vorhanden)
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Erstellung des fachlichen Schlussberichts, Abgabe des Schlussberichts gegenüber dem Mittelgeber
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Mitwirkung bei der Erstellung Schlussnachweises
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Zeitnahe Zusammenstellung und Übermittlung der benötigten Daten, z.B. über die mit dem Projekt zusammenhängenden Ausgaben wie Time Sheets
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Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dass alle projektspezifischen Buchungen erfolgt sind, ggf. Durchführung von Korrekturbuchungen
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Rückmeldung der „Use of Resources“ und „Description of Work“ auf Anfragen der Verwaltung
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
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Aufbereitung der Daten für den finanziellen Schlussnachweis
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Endabrechnung des Projekts
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Durchführung von notwendigen Korrekturbuchungen
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Buchungen im Rahmen des Projektabschlusses (Overhead, Prämie, Umsetzung Anlagegüter)
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Bei koordinierten Projekten, Prüfung der Finanzberichte (Förderfähigkeit der Einzelpositionen und Budgetkontrolle) der Partner in Abstimmung mit der Projektleitung
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Ggf. Begleitung von Audits (CFS, 2nd Level, OLAF) Ø Ggf. Erstellung des Schlussnachweises im Participant Portal
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Kennzeichnung im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
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Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der Verwaltung (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithalten der Daten für mögliche Prüfung)