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Zeitweises Abschalten von Rauchmeldern

In fast allen Bereichen der Universität sind Brandmeldeanlagen (BMA) mit automatischen Rauchmeldern installiert, in einigen Bauteilen sind auch Sprinkleranlagen vorhanden.
Bestimmte Arbeiten, bei denen eine erhöhte Entwicklung von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen oder höheren Temperaturen erfolgt, können dazu führen, dass die automatischen Brandmelder dies als Alarmkriterium betrachten und einen Feueralarm auslösen.

Aufgrund der hier verbauten Melder sollte eine solche Fehlauslösung weitestgehend ausgeschlossen sein.
Sollten jedoch Zweifel bestehen, ob die angedachten Arbeiten eine Auslösung bewirken können, sind die Melder in den betroffenen Bereichen vorher zu deaktivieren.
Hierbei ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen. Eine Abschaltung soll nur dann erfolgen, wenn sie unbedingt notwendig ist.

Informationen zu den hier verbauten Meldern und Auslösekriterien erteilt die Abteilung 5.26, die für den technischen Betrieb der Gefahrenmeldeanlagen zuständig ist. 

Manipulationen an Rauchmeldern oder Sprinklerdüsen sind strengstens verboten! 

Die Abschaltung erfolgt grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag , der rechtzeitig vor dem geplanten Zeitraum der Abschaltung per E-Mail einzureichen ist. Abschaltungen "auf Zuruf" werden nicht vorgenommen.

Die Vorgaben zum Brandschutz aus der Sicherheitsfibel sind zwingend einzuhalten. 
 

Kosten für Feuerwehreinsätze, die aufgrund fehlender oder falscher Informationen und somit nicht abgeschalteter Brandmeldeanlage entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. 

 
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