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Wahlankündigung

zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II Bildung · Architektur · Künste

Als vom Dekanat der Fakultät II eingesetzter Vorsitzender des Wahlvorstandes kündige ich nach § 7 der Wahlordnung der Universität Siegen in der Fassung vom 30. September 2022 die turnusmäßige Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II an und zwar für den

24. und 25. Januar 2024

  1. Dem Wahlvorstand gehören an:
    • Univ.-Prof. Dr. Bernd Clausen, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der Hochschullehrer:innen, Vorsitzender
    • Univ.-Prof. Dr. Florian Heesch, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der Hochschullehrer:innen
    • Dr. Thorsten Wagner, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiter:innen
    • Dr. Élise Gayraud, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiter:innen
    • Sanne Baars, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der Studierenden
    • Doron Geiler, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der Studierenden
    • Katrin Daniel, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
    • Katrin Hoffrichter, Dep. Kunst u. Musik, Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
  2. Gewählt werden drei studentische Mitglieder für den Fakultätsrat der Fakultät II - Bildung · Architektur · Künste. Die Anzahl der Sitze bestimmt sich nach § 11, 4 der Fakultätsordnung. Für jedes Department der Fakultät II (Erziehungswissenschaft, Kunst- und Musik sowie Architektur) wird ein Wahlkreis mit je einem Sitz gebildet.
  3. Wahlberechtigt nach WO § 4, 1 sind in ihrer jeweiligen Gruppe diejenigen Mitglieder, die am Tage der Bekanntmachung der Wahl Mitglieder der Universität sind; wählen und gewählt werden kann nach WO § 5, 1 nur, wer im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist.
  4. Da die Studierenden nach drei Wahlkreisen wählen, liegen die entsprechenden Verzeichnisse der Wahlberechtigten in den Sekretariaten der Departments aus. Die Wahlverzeichnisse sind in den geschäftsüblichen Zeiten einsehbar. Gegen das Verzeichnis kann bis 8 Tage vor dem Wahltermin Einspruch erhoben werden.
  5. Die Wahlordnung der Universität liegt ebenfalls in den Sekretariaten der Departments aus. Sie kann in den geschäftsüblichen Arbeitszeiten eingesehen werden.
  6. Die Wahlvorschläge werden nach § 8 der Wahlordnung bis zum 6.1.2023 beim Wahlvorstand eingereicht (konkret: im Sekretariat des Instituts Musik, Frau Katrin Daniel). Jeder Wahlvorschlag muss mindestens enthalten:
    • Namen, Vornamen und Anschrift,
    • Department, dem die Kandidatinnen oder Kandidaten angehören,
    • Einverständniserklärung zur Kandidatur
    • Persönliche Unterschrift von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.
  7. Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt. Die Formulare für die Wahlvorschläge sind in den Sekretariaten der Departments zu erhalten.
  8. Die Wahlvorschläge werden nach Prüfung durch den Wahlvorstand (WO § 9) zur Wahl zugelassen und bekanntgegeben, und zwar am 11.01.2024 im Sekretariat des Instituts Musik.
  9. Als Orte der Stimmabgabe werden bestimmt:
    • Für das Department Erziehungswissenschaft das Sekretariat (Raum: AR-NB 013)
      • Für das Institut Musik des Departments Kunst und Musik das Sekretariat (Raum: AR-B 2319), für das Fach Kunst das Sekretariat (Raum: BH A 107).
      • Für das Department Architektur das Sekretariat (Raum: PB-A 024).
    Die Wahllokale sind jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
  10. Briefwahl ist nach § 11 möglich. Die Unterlagen können bis 8 Tage vor dem Wahlter-min beim Wahlvorstand beantragt werden.
  11. Das Wahlergebnis wird durch Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Universi-tät und auf der Internetseite des Wahlportals (www.uni-siegen.de/wahlen) bekannt-gegeben.

Univ.-Prof. Dr. Bernd Clausen

 
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