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Teilzeit

Beschäftigte an der Universität Siegen können aus familiären oder anderen Gründen ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern.
Hinsichtlich der individuellen Gestaltung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses gibt es vielfältige Varianten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Dabei sind sowohl die persönliche Situation der/des Beschäftigten, wie auch die dienstlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit wird bei jedem Teilzeitmodell ganz individuell vereinbart.
Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung ist sehr sinnvoll, da so der Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit nach der Befristung wieder eintritt. Dies setzt der TV-L (§11 TV-L) bereits voraus.

Nähere Informationen können Sie dem "Merkblatt Teilzeit" entnehmen.

Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen

Für die Bearbeitung der Anträge auf Teilzeit ist die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter*in des Personaldezernats zuständig.

Abt. 4.2, Zuständigkeit für beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren

Abt. 4.3, Zuständigkeit für wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte 

Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende


Bei Beratungsbedarf können Sie sich bei dem jeweils zuständigen Personalrat melden:

Personalrat für wissenschaftliches Personal 

Personalrat für Personal in Technik und Verwaltung

 
 
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