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Beurlaubung und Wiedereinstieg

Die frühzeitige Planung einer familienbedingten Auszeit und die Information über alle mit der Auszeit zusammenhängenden Fragen erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schaffen für Beschäftigte und Vorgesetzte eine größere Planungssicherheit. Die Vorgesetzten können sich rechtzeitig um eine geeignete Vertretungslösung bemühen und für die Beschäftigten eröffnen sich bereits vor der Beurlaubung Vorstellungen von verschiedenen Beurlaubungs- und Wiedereinstiegsmodellen.

Beurlaubung

Beschäftigte der Universität Siegen können sich auf Antrag (z.B. nach Ausschöpfen der Elternzeit) für die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen ohne Entgeltfortzahlung beurlauben lassen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

  • Mitarbeitende in Technik und Verwaltung (§28 TV-L)
    An der Universität Siegen ist eine Beurlaubung nach §28 TV-L für maximal fünf Jahre möglich, da eine Ersatzkraft nur für max. diesen Zeitraum eingestellt werden kann. Für eine effektive Flexibilität empfiehlt sich die Beantragung kürzerer Zeiträume, da eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung nicht möglich ist.
    Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe des Grundes für die gewünschte Beurlaubung über die/den Vorgesetzten an das Personaldezernat.
  • Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst (§64 LBG NRW)
    Für Beamtinnen und Beamte gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Die Beurlaubung darf eine Gesamtdauer von 15 Jahren nicht überschreiten.
    Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe des Grundes für die gewünschte Beurlaubung über die/den Vorgesetzten an das Personaldezernat.
  • Unbefristete wissenschaftlich Beschäftigte (§28 TV-L)
    An der Universität Siegen ist eine Beurlaubung nach §28 TV-L für maximal fünf Jahre möglich, da eine Ersatzkraft nur für max. diesen Zeitraum eingestellt werden kann. Für eine effektive Flexibilität empfiehlt sich die Beantragung kürzerer Zeiträume, da eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung nicht möglich ist.
    Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe des Grundes für die gewünschte Beurlaubung über die/den Vorgesetzten an das Personaldezernat.
  • Hinweis für befristete wissenschaftlich Beschäftigte (Befristung nach §2 Abs. 1 WissZeitVG)
    Bei nach §2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten wissenschaftlichen Beschäftigten verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Zeit der Beurlaubung ohne Entgeltbezüge, sofern sich die/der Mitarbeitende damit einverstanden erklärt, allerdings längstens für zwei Jahre.

Wiedereinstieg

Wie eingangs beschrieben, sollte eine Auszeit und der Wiedereinstieg sorgfältig geplant werden, um sowohl für Beschäftigte, als auch für den Arbeitgeber größtmögliche Sicherheit zu schaffen und damit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entsprechen.
Der Prozess des beruflichen Einstiegs lässt sich in drei Phasen untergliedern. In jeder Phase bedarf es einer guten Sensibilität für die entsprechenden aktuellen Anliegen der/des Beschäftigten und des Arbeitgebers.
Vor einer familienbedingten Auszeit kommt es darauf an, gemeinsam eine Erwartungs- und Planungssicherheit zu schaffen. Während der Auszeit sollte im Hinblick auf einen guten Wiedereinstieg der Kontakt zwischen Arbeitgeber und Beschäftigter/m bestehen bleiben und auf den Erhalt der Qualifikation der/des beschäftigten besonderes Augenmerk gelegt werden. Für die Phase nach der Auszeit sollte ein geeignetes Arbeitsmodell entwickelt werden, das die Bedürfnisse aller berücksichtigt und die Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag unterstützt.

Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen

Für die Bearbeitung der Anträge auf Beurlaubung ist die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter*in des Personaldezernats zuständig.

Abt. 4.2, Zuständigkeit für beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren

Abt. 4.3, Zuständigkeit für wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte 

Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende 


Bei Beratungsbedarf können Sie sich beim Familienservicebüro und/oder bei dem jeweils zuständigen Personalrat melden:

Personalrat für wissenschaftliches Personal 

Personalrat für Personal in Technik und Verwaltung

 

Mehr zur Beurlaubung und Wiedereinstieg– Nützliche Links

Die Broschüre „Beurlaubung und Wiedereinstieg“ der Universität Siegen bietet zu diesem relevanten Vereinbarkeitsthema hilfreiche Hinweise und Fristen. Zudem bietet sie wertvolle Checklisten zu Planungsgesprächen zwischen Beschäftigter/m und Vorgesetzter/m.

Hinweis: Die Broschüre wird demnächst an einigen Stellen aufgrund mittlerweile erfolgter gesetzlicher Änderungen, z.B. zum Elterngeld, überarbeitet. Trotzdem kann sie bis dahin als unterstützende Planungshilfe genutzt werden.

„Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung“, Ratgeber der gew (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)
 
 
 
 
 
 
 

 

 
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