Kind am Arbeitsplatz
Die Hochschulleitung weist darauf hin, dass im Falle kurzfristiger Betreuungsengpässe das Kind auch mit an den Arbeitsplatz genommen werden kann, soweit es die Arbeitsabläufe nicht stört.
Es steht dafür auch das Kinderzimmer in AR-HB 023 oder in AH 310 zur Verfügung.