Endes des Studiums
Studium in Siegen
Zeugnis und Transcript of RecordsSobald die letzte Leistung Ihres Studiums verbucht ist, stellt Ihr Prüfungsamt Ihnen ein Zeugnis und eine Urkunde für den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums aus. Das Zeugnis (Transcript of Records) enthält alle Studienleistungen, die Sie angemeldet und erfolgreich abgeschlossen haben. Falls Sie vor Erhalt des Zeugnises Ihren Wohnort verlassen, denken Sie daran, dass Sie dem Prüfungsamt eine gültige Adresse und Email-Adresse geben. | |
Antrag auf Exmatrikulation (für internationale Studierende) Am Ende Ihres Studiums sollten Sie sich exmatrikulieren (d.h. von der Universität abmelden.). Dazu füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (Formularcenter) aus und schicken es per Email an die Abteilung STARTING. Sobald die Exmatrikulation vorgenommen ist, bekommen Sie eine Email mit dem Hinweis, dass Sie sich die Bescheinigung nun auf unisono runterladen können. Sie brauchen die Bestätigung auf Exmatrikulation zum Beispiel, wenn Sie noch an einer anderen Uni studieren wollen. Hinweis: Ihr unisono-Account wird kurz nach Ihrer Exmatrikulation gelöscht, denken Sie daher rechtzeitig daran, sich die Exmatrikulationsbescheinidung herunterzuladen. | |
Alumniverbund Sobald Sie Ihr Studium an der Universität Siegen beendet haben, sind Sie Alumni der Universität. Damit können Sie Teil des Netzwerkes Alumniverbund werden. Sie haben dadurch die Möglichkeit, mit anderen Alumni und Studierenden der Universität Siegen in Kontakt zu bleiben und viele Angebote zu nutzen. Der Alumniverbund freut sich, wenn Sie Mitglied werden und von Ihren Erfahrungen und Ihrem Werdegang berichten. Weitere Informationen |
Aufenthalt in Siegen
Eintritt ins BerufslebenWenn Sie erfolgreich Ihr Studium beendet haben, sind Sie qualifiziert, um in Deutschland eine Arbeitsstelle anzunehmen. Es gibt diverse Hilfsangebote, die die Region und das Land Ihnen bieten, um eine Arbeit zu finden. Während Ihres Studiums haben Sie sicherlich an unseren Angeboten des Programmes „Forging International Talents“ FIT in Siegen teilgenommen. Hierdurch können Sie wichtige Kompetenzen für den Berufseinstieg aufbauen und sich ein optimales Netzwerk schaffen, um nach dem Studium ins Berufsleben zu starten.. Aufenthaltsrechtlicher Hinweis: | |
Kündigung des Mietvertrags Bevor Sie ausziehen, müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Dazu müssen Sie in der Regel drei Monate vor Ihrem Auszug eine schriftliche Kündigung bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin einreichen. Schauen Sie im Mietvertrag nach den festgelegten Fristen. | |
Kündigung von Krankenversicherung und weiteren VerträgenInformieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über das Ende Ihres Studiums in Siegen und klären Sie so früh wie möglich, welche Unterlagen zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung erforderlich sind (z.B. Abmeldebestätigung). Falls Sie weiterhin in Deutschland bleiben werden, klären Sie, welche Versicherung für Sie nun in Frage kommt. | |
KontoauflösungBevor Sie Ihr Bankkonto schließen, überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, um alle relevanten Abbuchungen oder Zahlungen zu ermitteln. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen beglichen haben und wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse, wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen. | |
Abmeldung bei der Stadt (Bürgerbüro)Eine Woche vor bis zwei Wochen nach Ihrer Abreise müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden. Sie können dies vor Ort im Bürgerbüro (nach Terminvereinbarung) tun, alternativ können Sie das Formular auch per Post oder Email schicken - oder sich direkt digital abmelden. |