Eva Grottschreiber



Laura Yilmaz



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Endes des Studiums
Studium in Siegen
Zeugnis und Transcript of RecordsSobald die letzte Leistung Ihres Studiums verbucht ist, stellt Ihr Prüfungsamt Ihnen ein Zeugnis und eine Urkunde für den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums aus. Das Zeugnis (Transcript of Records) enthält alle Studienleistungen, die Sie angemeldet und erfolgreich abgeschlossen haben. Falls Sie vor Erhalt des Zeugnises Ihren Wohnort verlassen, denken Sie daran, dass Sie dem Prüfungsamt eine gültige Adresse und Email-Adresse geben. | |
Antrag auf Exmatrikulation (für internationale Studierende) Am Ende Ihres Studiums sollten Sie sich exmatrikulieren (d.h. von der Universität abmelden.). Dazu füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (Formularcenter) aus, holen sich die nötigen Stempel ab und geben das Formular bei STARTING in Raum AR-SSC 001 ab. Dort können Sie sich auch den Semesterbeitrag anteilig erstatten lassen, wenn das Semesterende noch nicht erreicht ist. Wenn Sie sich nicht eigenständig exmatrikulieren, passiert dies nach einiger Zeit automatisch. Sie brauchen die Bestätigung auf Exmatrikulation manchmal für die Abmeldung Ihrer Krankenkasse oder auch, wenn Sie noch an einer anderen Uni studieren wollen. Hinweis zur aktuellen Lage (COVID-19): Derzeit sind die Service-Einrichtungen der Universität Siegen geschlossen. Bitte füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus (Matrikelnummer, Name, Datum der Abreise, Adresse im Heimatland) und unterschreiben Sie ihn. Das Einholen der Stempel der Universitätsbibliothek und des Pförtners erledigt das Internationale Studierendensekretariat (Abteilung STARTING) für Sie. Senden Sie eine Kopie des unterschriebenen Antrags an registration@zv.uni-siegen.de. Reichen Sie das Original und Ihr Semesterticket per Post im Studierendensekretariat ein: Universität Siegen | |
Alumniverbund Sobald Sie Ihr Studium an der Universität Siegen beendet haben, sind Sie Alumni der Universität. Damit können Sie Teil des Netzwerkes Alumniverbund werden. Sie haben dadurch die Möglichkeit, mit anderen Alumni und Studierenden der Universität Siegen in Kontakt zu bleiben und viele Angebote zu nutzen. Der Alumniverbund freut sich, wenn Sie Mitglied werden und von Ihren Erfahrungen und Ihrem Werdegang berichten. Weitere Informationen |
Aufenthalt in Siegen
| Eintritt ins BerufslebenWenn Sie erfolgreich Ihr Studium beendet haben, sind Sie qualifiziert, um in Deutschland eine Arbeitsstelle anzunehmen. Es gibt diverse Hilfsangebote, die die Region und das Land Ihnen bieten, um eine Arbeit zu finden. Einige Tipps dazu finden Sie auf der Homepage des Projekts SieguVer. Aufenthaltsrechtlicher Hinweis: |
Kündigung des Mietvertrags Bevor Sie ausziehen, müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Dazu müssen Sie in der Regel drei Monate vor Ihrem Auszug eine schriftliche Kündigung bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin einreichen. Schauen Sie im Mietvertrag nach den festgelegten Fristen. Hinweis zur aktuellen Lage (COVID-19): Derzeit besteht weiterhin die dreimonatige Kündigungsfrist. Sollten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer kündigen und vor Ablauf der drei Monate ausziehen, müssen Sie die Miete für diese drei Monate bezahlen. Dies gilt auch für Studierende, die in einem Wohnheim des Studierendenwerks Siegen wohnen. | |
Kündigung von Krankenversicherung und weiteren VerträgenInformieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über das Ende Ihres Studiums in Siegen und klären Sie so früh wie möglich, welche Unterlagen zur Kündigung Ihrer Krankenversicherung erforderlich sind (z.B. Abmeldebestätigung). Falls Sie weiterhin in Deutschland bleiben werden, klären Sie, welche Versicherung für Sie nun in Frage kommt. | |
KontoauflösungBevor Sie Ihr Bankkonto schließen, überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, um alle relevanten Abbuchungen oder Zahlungen zu ermitteln. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen beglichen haben und wenden Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse, wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen. | |
Abmeldung bei der Stadt (Bürgerbüro)Eine Woche vor Ihrer Abreise müssen Sie im Bürgerbüro Ihren Wohnsitz abmelden. Vergessen Sie nicht, Ihren Pass mitzubringen. Formulare für die Abmeldung bei der Meldebehörde sind online oder vor Ort erhältlich. Hinweis zur aktuellen Lage (COVID-19): Derzeit können Sie die Bürgerbüros nur mit Termin besuchen (https://www.terminland.de/stadtsiegen/). Sie können den Antrag auf Abmeldung aber auch per Post schicken und brauchen keinen Termin zu machen. Das Formular zur Abmeldung des Wohnsitzes finden Sie auf den Webseiten Ihres Bürgerbüros. Studierende, die in Siegen, Siegen-Weidenau, Siegen-Geisweid, oder Siegen-Eiserfeld wohnen, finden das Formular zur Abmeldung des Wohnistzes auf den Webseiten der Stadt Siegen. Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das Formular und eine Kopie Ihres Reisepasses per Post an das Bürgerbüro oder werfen Sie die Unterlagen in einem Umschlag in den Briefkasten des Rathauses. Adressen der Bürgerbüros der Stadt Siegen (Siegen,Siegen-Weidenau, Siegen-Geisweid, Siegen-Eiserfeld) finden Sie auf den Webseiten der Stadt Siegen. |