Anmeldung des Wohnsitzes und Aufenthaltstitel

Anmeldung des neuen Wohnsitzes 
      Bevor Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen können, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Einreise (bzw. nach Einzug in Ihre feste Unterkunft) erfolgen.
     Das Bürgerbüro befindet sich meistens im Rathaus. Wenn Sie in einem Stadtteil von Siegen wohnen, können Sie sich entweder in Siegen Zentrum oder in Weidenau anmelden. Bitte machen Sie dazu vorher einen Termin. Hier finden Sie Hilfe für die Terminerstellung. Wenn Sie außerhalb von     Siegen wohnen, wenden Sie sich bitte an das Rathaus oder Amt in     Ihrem Wohnort.      
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen anmelden, erstattet Ihnen die Stadt Siegen einmalig die Kosten für das Semesterticket ("Willkommensgeld").
Unterlagen zur Anmeldung des Wohnsitzes
- Pass
 - Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter unterschrieben)
 
________________________________________________________________________________________________________
Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels     
      Internationale Studierende, reisen gewöhnlich mit einem Visum nach Deutschland ein, das meistens für 3, 6 oder 12 Monate gültig ist. 3 Monate bevor das Visum ausläuft, müssen Sie unbedingt einen Aufenthaltstitel beantragen.
Internationale Studierende aus Ländern ohne Visumsbeschränkung müssen innerhalb von 90 Tagen einen Aufenhaltstitel beantragen. Bitte beachten Sie die unten aufgelisteten Antragsdokumente (darunter auch den Finanzierungsnachweis!).
Machen Sie dazu 3 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels eigenständig einen Termin bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist:
Behörden und Kontakt >             
         
         Wohnsitz in Siegen (Siegen, Weidenau, Geisweid,         Eiserfeld)         
         
         Ausländerbehörde der Stadt Siegen         
         Rathaus Siegen         
         Markt 2, 57072 Siegen         
         
         Tel. 0271/ 404-1219         
         E-Mail: abh@siegen.de         
         
         Wohnsitz außerhalb von Siegen (Kreuztal, Netphen,         usw.)         
         
         Ausländerbehörde Kreis Siegen-Wittgenstein         
         Kreisverwaltung         
         Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen         
         
         Tel. 0271/ 333-1262
E-Mail: auslaenderamt@kreissiwi.de
Unterlagen für den Aufenthaltstitel >             
         
         »         Antragsformular (Antragsformular         für Studierende mit Wohnsitz Siegen, Weidenau, Geisweid,         Eiserfeld)         
         »         Reisepass         
         »         Krankenversicherungsnachweis         
         »         Biometrisches Passbild         
         »         Finanzierungsnachweis (häufig über ein Sperrkonto)         
         »         Studienbescheinigung         
         »         110 EUR         
         
         Bitte beachten Sie auch die Vorgaben der         Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie: Senden Sie NICHT mehr als ein oder zwei E-Mails, um einen Termin bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Das beschleunigt das Verfahren nicht! In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Abteilung ISA. 
______________________________________________________________________________________________
Weitere Bestimmungen für Internationale Studierende mit Abschluss in Siegen
Internationale Studierende, die ihr Visum / ihren Aufenthaltstitel für ein Studium mit Abschluss bekommen haben, müssen regelmäßig ihr ordnungsgemäßes Studium nachweisen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne an ISA.
Kreditpunkte pro Semester
Die Ausländerbehörden erwarten, dass Sie pro Semester mindestens 20 Kreditpunkte erwerben. Bitte nehmen Sie dies ernst, da sonst Ihr Aufenthaltstitel in Gefahr gerät.
Sollten Sie wichtige Gründe haben, dass Sie die 20 Punkte in einem Semester nicht erreichen können, informieren Sie bitte frühzeitig die Ausländerbehörde.
Wechsel des Studienfachs
Wenn Sie Ihr Studienfach wechseln wollen, dürfen Sie dies nur innerhalb der ersten 3 Semester tun. Bei einem geplanten Wechsel sollten Sie unbedingt zunächst mit der Ausländerbehörde sprechen.
