..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus
Student Office Hours

Walk-In (AR-SSC 121&122)
Wed 9.30 - 11am

Webex
Tue 12.30 - 2pm
(registration by e-mail required)

Check Cancelled Office Hours


Send email
0271/740-3904
AR-SSC 028
Info-Sessions

International Week 2023
May 9 & 11:
Learn More

Siegener Studis im Ausland
 

Förderung

Erasmus+ ermöglicht die Förderung von Langzeit- und Kurzzeitaufenthalten innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländer wie der Schweiz. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.

Studierende mit geringeren Chancen und Studierende, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, können eine Erasmus+ Zusatzförderungen beantragen. Diese Zusatzförderungen sind jedoch nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind. 

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).

 

Förderraten Erasmus+ Studium 2023/24

Die unten stehenden Förderraten gelten für Studierendenmobilitäten zu Studienzwecken mit einer Dauer von 60 Tagen bis 12 Monaten ab dem akademischen Jahr 2023/24.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.

Förderraten

 
600 EUR/Monat Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Schweiz
540 EUR/Monat Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
490 EUR/Monat Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
 
600 EUR/MonatPartnerländer
Vereinigtes Königreich (Partnerhochschulen in England, Schottland)

Zusatzförderung

 
250 EUR/Monat für Studierende mit geringen Chancen*
  50 EUR/Monat für Grünes Reisen**
je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden
  * Die Zusatzförderung für Studierende mit geringen Chancen richtet sich an Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung, Studierende mit Kindern, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen. Nähere Informationen zu Förderfähigkeit und Beantragung finden Sie im Dokument "Erasmus+ Zusatzförderung: Richtlinien und Förderkriterien"

** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden:

Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage 
Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag 
Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage

Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlung

Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:

Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.

Rückzahlungsfälle

Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.

Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das ein Mahnverfahren einleitet. Nach einer Mahnung mit kurzer Frist wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Student Office Hours

Walk-In (AR-SSC 121&122)
Wed 9.30 - 11am

Webex
Tue 12.30 - 2pm
(registration by e-mail required)

Check Cancelled Office Hours


Send email
0271/740-3904
AR-SSC 028
Info-Sessions

International Week 2023
May 9 & 11:
Learn More

Siegener Studis im Ausland