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International Week 2023
May 9 & 11: Learn More
Förderung
Erasmus+ ermöglicht die Förderung von Langzeit- und Kurzzeitaufenthalten innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländer wie der Schweiz. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.
Studierende mit geringeren Chancen und Studierende, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, können eine Erasmus+ Zusatzförderungen beantragen. Diese Zusatzförderungen sind jedoch nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind.
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).
Förderraten Erasmus+ Studium 2023/24
Die unten stehenden Förderraten gelten für Studierendenmobilitäten zu Studienzwecken mit einer Dauer von 60 Tagen bis 12 Monaten ab dem akademischen Jahr 2023/24.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.
Förderraten | |
600 EUR/Monat | Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Schweiz |
540 EUR/Monat | Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien |
490 EUR/Monat | Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei |
600 EUR/Monat | Partnerländer Vereinigtes Königreich (Partnerhochschulen in England, Schottland) |
Zusatzförderung | |
250 EUR/Monat | für Studierende mit geringen Chancen* |
50 EUR/Monat | für Grünes Reisen** je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden |
* Die Zusatzförderung für Studierende mit geringen Chancen richtet sich an Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung, Studierende mit Kindern, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen. Nähere Informationen zu Förderfähigkeit und Beantragung finden Sie im Dokument "Erasmus+ Zusatzförderung: Richtlinien und Förderkriterien" ** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden: Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage |
Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlung
Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:
Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Rückzahlungsfälle
Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Rückzahlungsverfahren
Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das ein Mahnverfahren einleitet. Nach einer Mahnung mit kurzer Frist wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.