Anerkennung
Werden meine Leistungen aus dem Ausland anerkannt? Diese Frage stellen sich viele Studierende vor Beginn eines Austausch- oder Auslandsemesters. In einem sog. Learning Agreement oder Study Agreement lassen sich die im Ausland geplanten Kurse und deren Anerkennung nach Rückkehr dokumentieren.
Studierende, die am Erasmus-Proramm der Universität Siegen teilnehmen, schließen ein digitales Online Learning Areement (OLA) ab. Für das Global Exchange Programm oder eigenständig organisierte Auslandssemester wird das Study Agreement genutzt.
Online Learning Agreement
Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, erstellen ein Online Learning Agreement for Studies (OLA) über das MoveON Outgoing-Portal der Universität Siegen. Das OLA wird digital durch Studierende, Heimat- und Partnerhochschule genehmigt.
Studierende der Fakultäten I, II und IV stimmen geplante Kurse und mögliche Anerkennung zuerst mit ihrer Fachstudienberatung ab, übertragen dann die abgestimmten Kurse und Module in das Online Learning Agreement und genehmigen das Dokument. Danach informieren Studierende ihre*n OLA-Beauftragte, dass Kurse abestimmt und das OLA zur abschließenden Prüfung bereit ist.
Studienfachberatung
• Lehramt: Ansprechpersonen
• Fakultät I: Kontakt und Prozess Fakultät I
• Fakultät II: Ansprechpersonen
• Fakultät IV: Chemie/Biologie, ETI, Maschinenbau, Mathematik , Physik
Online Learning Agreement (OLA)
• MoveON Outgoing-Portal
• OLA-Beauftragte der Fakultäten
• OLA Leitfaden
WICHTIG
Studierende, die am Erasmus-Programm teilnehmen, müssen an der Partnerhochschule Kurse im Umfang von mind. 15 ECTS pro Semester abschließen!
Änderungen des OLA müssen innerhalb von 4 Wochen nach Studienbeginn im Ausland dokumentiert und vollständig genehmigt werden!
Study Agreement
Studierende, die außerhalb des Erasmus+ Programms im Ausland studieren (z.B. Global Exchange Programm oder selbstorganisiertes Auslandssemester) nutzen unsere Vorlage Study Agreement, um geplante Leistungen an der Gasthochschule und eine mögliche Anerkennung nach Rückkehr zu dokumentieren.
Kontaktpersonen für das Study Agreement:
Lehramt: Fachstudienberatung ZLB
Fakultät I: Ansprechpersonen für Anrechnungen
Fakultät II: Ansprechpersonen & Fachstudienberatung
Fakultät III: Beauftragte für Internationales & Academic Advisors
Fakultät IV: Chemie/Biologie, ETI, Maschinenbau, Mathematik , Physik Internationale Master-Studiengänge
Fakultät V: Dekanat
Study Agreement
• Vorlage Study Agreement
• Leitfaden Study Agreement
• Vorgaben der Fakultät I
WICHTIG
Studierende, die am Global Exchange Programm teilnehmen, müssen an der Partnerhochschule Kurse im Umfang von mind. 15 ECTS pro Semester abschließen!
Änderungen des Study Agreement müssen innerhalb von 4 Wochen nach Studienbeginn im Ausland dokumentiert und vollständig genehmigt werden!
Anerkennung an der Universität Siegen
Nach dem Auslandsstudium werden alle im Ausland belegten und abgeschlossenen Kurse in einem Transcript of Records aufgelistet. Das Dokument wird durch die Gasthochschule ausgestellt und gewöhnlich per E-Mail versandt.
Die Studierenden reichen die PDF-Kopie Transcript of Records und des Online Learning Agreements oder Study Agreement im Prüfungsamt ein.
Im Anerkennungsnachweis werden die anerkannten Kurse von der Universität Siegen bestätigt. Der Anerkennungsnachweis wird z.B. in Form einer Leistungsübersicht aus unisono erbracht.
Beschwerden
Bei Beschwerden zum Thema Anerkennung kontaktieren Studierende zunächst die Abteilung International Student Affairs. Wird die Anerkennung, wie im Learning Agreement vereinbart, abgelehnt, kann eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat beantragt werden, das ggf. eine Empfehlung an den zuständigen Prüfungsausschuss ausspricht. Daneben besteht die Möglichkeit förmlicher Rechtsbehelfsverfahren.