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Kontakt

Psychotherapeutische Hochschulambulanz

Fürst-Johann-Moritz-Straße 8-10
57072 Siegen

Tel.:    +49 (0)271/740-5550

Die telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier.

Außerhalb der telefonischen Sprechstundenzeiten ist eine Terminvereinbarung nur über das Kontaktformular möglich.

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Kosten

 

Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Universität Siegen ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen. Es gibt jedoch Unterschiede, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. In der Regel sind der Umfang und die Leistungen bei gesetzlich versicherten Personen deutlich höher als bei Personen, die privat versichert sind.

Gesetzlich Krankenversicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunden und Probesitzungen in jedem Fall von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten einer im Anschluss an die Probesitzungen folgende Psychotherapie werden erst nach Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Sie benötigen keine Überweisung. Sie können direkt mit Ihrer Krankenversicherungskarte zur psychotherapeutischen Sprechstunde der Psychotherapeutische Hochschulambulanz kommen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle Kosten der Sprechstunden, Probesitzungen und der Psychotherapie (sofern der Antrag genehmigt wurde) und zwar vollständig, sodass Sie keine Zuzahlung leisten müssen. Eine Ausnahme ist, wenn Sie zuvor fest vereinbarte Termine nicht einhalten und deshalb ein Ausfallhonorar gestellt werden muss. Ausfallhonorare müssen Sie in der Regel selbst tragen. Eine weitere Ausnahme könnte es sein, wenn Sie bestimmte extra Leistungen wünschen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, wie zum Beispiel das Schreiben eines aufwändigen Gutachtens oder bestimmte Bescheinigungen. Diese möglichen Kosten werden Ihnen aber in jedem Fall im Vorfeld mitgeteilt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeut*Innen (GOÄ/GOP). Im Einklang mit der Verbraucherzentrale sieht die Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Universität Siegen sogenannte Selbstzahlerleistungen („IGeL-Leistungen“) im Kontext der Psychotherapie als unnötig an. Wir werden daher in der Regel keine IGeL-Leistungen anbieten, es sei denn Sie haben dazu explizit einen bestimmten Wunsch.

Privat Krankenversicherte / Beihilfeberichtigte / Selbstzahler

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind leider nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie daher leider genau prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Einige private Krankenversicherungen schränken die Leistungen bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich ein oder bezahlen nur für ein eingeschränktes Stundenkontingent.

Für beihilfeberechtigte Personen (i.d.R. Beamte) übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeuten. In der Regel müssen die Versicherten im Vorfeld einen Antrag stellen. Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfestelle anzufragen, in welchen Umfang sie diese Leistungen übernimmt und ob sie Ihnen entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zur Verfügung stellen können. So können wir dies bei der Diagnostik und Behandlungsplanung direkt berücksichtigen. In jedem Fall ist es ratsam die Dokumente nach Möglichkeit direkt beim Erstgespräch oder zweiten Termin mitzubringen.

Falls Sie privat versichert sind und/oder beihilfeberechtigt sind oder die Leistungen selbst bezahlen möchten, stellt die Psychotherapeutische Hochschulambulanz Ihnen eine Behandlungsrechnung über eine privatärztliche Vermittlungsstelle aus, die Sie im Anschluss bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung einreichen können. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) sind Sie als Rechnungsempfänger*in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Die Abrechnung dieser Privatleistungen erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 
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Psychotherapeutische Hochschulambulanz

Fürst-Johann-Moritz-Straße 8-10
57072 Siegen

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Die telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier.

Außerhalb der telefonischen Sprechstundenzeiten ist eine Terminvereinbarung nur über das Kontaktformular möglich.