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Wahl des Fakultätsrates der Fakultät I

Update vom 11.02.2021: Bekanntgabe der Wahlergebnisse

Update vom 11.02.2021:

Bekanntgabe der Wahlergebnisse

Gemäß § 6 der Wahlordnung der Universität Siegen vom 26. Oktober 2020 (Amtliche Mitteilung 76/2020) in Verbindung mit den Sonderregelungen für die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte und der Gleichstellungskommission im Wintersemester 2020/2021 der Universität Siegen vom 19. November 2020 (Amtliche Mitteilung 84/2020) werden hiermit vom Wahlvorstand die ausschließlich als Briefwahl auf Antrag durchzuführenden Wahlen zum Fakultätsrat der Fakultät I bekannt gemacht.

In der Fakultät I wird der Fakultätsrat durch Briefwahl auf Antrag gewählt.

Dem Wahlvorstand gehören an:

Prof. Dr. Daniel Stein (Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer)
Dr. Robert Simunek (Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Anke Krause (Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)
Janine Wetzel (Gruppe der Studierenden)

Wahlberechtigt ist, wer am Tag der Bekanntmachung der Wahl Mitglied der Fakultät ist. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist.

Hinweis: Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gleichzeitig Studierende sind, beachten bitte auch den Hinweis auf §3(3) der Wahlordnung am Ende des Dokumentes. Von Ihnen ist bis spätestens zum 05. Januar 2021 eine gesonderte Erklärung per E-Mail (Wahlvorstand_Fak_I@phil.uni-siegen.de) abzugeben, wenn Sie als Studierende wählen möchten.

In den Fakultätsrat sind zu wählen:

8 Professorinnen bzw. Professoren
3 akademische Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
3 Studierende
1 Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

Hinweis:

Bei den Professorinnen und Professoren entfallen je 4 Sitze auf den Wahlkreis "Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie, Geschichte" und 4 Sitze auf den Wahlkreis "Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft".

Bei den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entfällt 1 Sitz auf den Wahlkreis "Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie, Geschichte"; 2 Sitze entfallen auf den Wahlkreis "Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft".

Das Wählerverzeichnis und die Wahlordnung liegen ab dem 10. Dezember 2020 montags bis freitags von 9 – 15 Uhr im Dekanat der Fakultät I aus. Eine Auskunft über die Eintragung im Wählerverzeichnis kann bevorzugt telefonisch oder per E-Mail (Wahlvorstand_Fak_I@phil.uni-siegen.de) durch die Mitarbeiterinnen des Zentralen Wahlbüros erfolgen. Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis vor Ort ist aufgrund der aktuellen Situation nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist bis acht Tage vor dem Wahltermin (05. Januar 2021) statthaft und beim Wahlvorstand geltend zu machen.

Wahlvorschläge sind mindestens 9 Tage vor dem Wahltermin (04. Januar 2021) beim Wahlvorstand einzureichen; nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. Wahlvorschläge können nur von Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sollen mindestens so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten wie Mitglieder in der jeweiligen Gruppe zu wählen sind.

Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten: Namen, Vornamen und Anschrift des Kandidaten/der Kandidatin; Fakultät, der der Kandidat/die Kandidatin angehört. Unterschrieben werden muss ein Wahlvorschlag von zwei Wahlberechtigten. Jede(r) darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Ein Kandidat/eine Kandidatin kann den Wahlvorschlag, auf dem er/sie selbst genannt ist, nicht unterzeichnen. Jedem Wahlvorschlag sind die Erklärungen der Kandidaten/Kandidatinnen beizufügen, dass sie mit ihrer Kandidatur einverstanden sind.

Die Einreichung soll bevorzugt postalisch erfolgen. Alternativ können Wahlvorschläge auch elektronisch beim Wahlvorstand (Wahlvorstand_Fak_I@phil.uni-siegen.de) eingereicht werden. Die Unterschriften der Unterstützerinnen und Unterstützer können auf einzelnen Vordrucken erbracht worden sein, müssen jedoch gesammelt eingereicht werden. Die Vertrauensperson (1. Unterzeichner*in des Wahlvorschlages) muss auf Nachfrage in der Lage sein, die Originalunterlagen vorzulegen. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Einreichung des Wahlvorschlages nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Auf § 11c Absatz 1 Satz 2 Hochschulgesetz NRW (geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien) wird für die Einreichung der Wahlvorschläge hingewiesen.

Gültige Wahlvorschläge werden spätestens am 11. Januar 2021 unter https://www.uni-siegen.de/phil/aktuelles/verschiedenes/925251.html bekannt gegeben. Aushänge befinden sich zudem am "schwarzen Brett" vor dem Fakultäts-Dekanat, zwischen den Büros AR-IF 023 und 024.

Gewählt wird durch Briefwahl in der Zeit vom 13. Januar bis 10. Februar 2021

Wahlhandlung
1. Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl auf Antrag.

2. Jede wahlberechtigte Person, die von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen möchte, muss daher einen fristgerechten Antrag auf Briefwahl stellen. Der Antrag auf Briefwahl ist über ein Antragsformular (Webformular) zu stellen, das über das Wahlportal abrufbar ist (https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/organisation/universitaere_gremien/wahlen/antrag/formular.html). Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.

Hinweis: der Antrag auf dem Wahlportal gilt für die Beantragung aller Briefwahlunterlagen, neben denjenigen für die Wahl zum Fakultätsrat auch die der Wahl zum Senat / zur Gleichstellungskommission.

3. Der Antrag auf Briefwahl kann frühestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Wahlbekanntmachung gestellt werden.

Wichtig: letzte Frist für das Einreichen von Anträgen auf Briefwahl ist der 15. Januar 2021 um 16:00 Uhr.

4. Anträgen auf Briefwahl kann nur stattgegeben werden, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und nicht fehlerhaft sind und eindeutig der Antragstellerin oder dem Antragsteller zugeordnet werden können.
5. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab dem 13. Januar 2021 erfolgen.
6. Die Wahlberechtigen erhalten als Briefwahlunterlagen
- den Wahlschein mit der Versicherung an Eides statt, auf dem die oder der Wahlberechtigte versichert, dass sie bzw. er die Stimmzettel persönlich gekennzeichnet oder die Hilfe einer Hilfsperson in Anspruch genommen hat.
- ein Hinweisblatt,
- einen Stimmzettel,
- einen Wahlumschlag,
- einen an den Wahlvorstand adressierten Wahlbriefumschlag.

7. Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie ihre Entscheidung durch jeweils auf den Stimmzettel gesetzte Kreuze eindeutig kenntlich machen und gefaltet in den dazugehörigen Wahlumschlag legen.

Die Wahlberechtigten leiten dem Wahlvorstand (Universität Siegen Fakultät I,
- Der Wahlvorstand - Gebäude AR-IF oder z. Hd. Anke Krause, 57068 Siegen)

a) den Wahlschein und
b) den verschlossenen Wahlumschlag mit den darin befindlichen Stimmzetteln
bis spätestens zum 10. Februar 2021, 15:00 Uhr im geschlossenen Wahlbriefumschlag zu.

Das Wahlergebnis wird auf der Homepage der Fakultät I unter https://www.uni-siegen.de/phil/aktuelles/verschiedenes/925251.html (diese Seite) bekannt gegeben.

Hinweis für Universitätsmitglieder die mehreren Mitgliedergruppen / Fakultäten angehören (Auszug aus der Wahlordnung der Universität Siegen vom 08.12.2010):

"§3(3) Jedes Mitglied der Universität kann sein aktives und passives Wahlrecht nur in jeweils einer Mitgliedergruppe und jeweils einer Fakultät ausüben. Maßgebend für das Wahlrecht ist die Zugehörigkeit zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung. Ein wahlberechtigtes Mitglied, das mehreren Mitgliedergruppen oder mehr als einer Fakultät angehört, hat eine Erklärung abzugeben, für welche Gruppe oder in welcher Fakultät es sein Wahlrecht ausüben will. Diese Erklärung ist spätestens 8 Tage vor dem ersten Wahltag gegenüber dem Wahlvorstand schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Erklärung, entscheidet der Wahlvorstand, in welcher Gruppe und in welcher Fakultät das Wahlrecht ausgeübt werden kann. Geben akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gleichzeitig der Gruppe der Studierenden angehören, keine Erklärung ab, so wählen sie in der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."

 

 
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