Dr. Robert Simunek
57076 Siegen
Sprechstunde / generelle Kontaktaufnahme
Achtung: am 02.10. wird sich der Beginn der Sprechstunde auf ca. 11:15 verschieben und bei Bedarf entsprechend ausgedehnt.
Regulär findet die Sprechstunde (im Semester und in der vorlesungsfreien Zeit) stets am Mittwoch 10:30 - 11:30 statt.
Es gibt kein Anmeldeverfahren für die Sprechstunde, d.h. Sie kommen vorbei und bringen ggf. etwas Wartezeit mit.
Bemerkung: Anerkennungen von Leistungen/ Auslandsaufenthalten können weiterhin auf dem (elektronischen) Schriftweg vorgenommen werden. Das ist normalerweise die schnellste und unkomplizierteste Verfahrensweise. Bitte nehmen Sie bei Bedarf per E-Mail mit mir Kontakt auf - im Regelfall lassen sich die meisten Probleme auch ohne persönliche Anreise lösen.
Hinweis: es ist für die schriftliche Lösung Ihrer Probleme umso wichtiger, dass Sie die nötigen Dokumente (siehe unten) vorher verständig gelesen haben.
Grundsätzliches zu Anrechnungen
a) bin ich überhaupt Ihr Ansprechpartner? Ich erledige Beratungen und Anerkennungen für die Lehramtsstudiengänge G/HRSGe. Falls Sie GymGe/BK studieren oder ein Learning Agreement in der Linguistik/ Kulturwissenschaft benötigen, finden Sie die für Sie zuständige Fachberatung hier: https://www.uni-siegen.de/zlb/studieninformationen/undzwar/fachstudienberater/
b) bitte denken Sie daran, sich alle zur Anrechnung von Leistungen/ Auslandsaufenthalten nötigen Dokumente eigenverantwortlich zu beschaffen und sie entsprechend auszufüllen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
c) es besteht oft folgendes Missverständnis: Die StudienfachberaterInnen können selbst keinerlei Verbuchungen in unisono vornehmen. Nachdem Ihre Unterlagen von uns bearbeitet worden sind, gehen sie entweder ans Prüfungsamt oder an einen anderen Ausschuss. Auf die Zeit, die dann bei Bearbeitung und Verbuchung vergeht, haben wir keinerlei Einfluss. Seien Sie also sich selbst zuliebe am besten so organisiert, dass Sie nicht zu nah an irgendwelche Deadlines geraten.
d) die StudienfachberaterInnen haben auch keinerlei Einblick in Ihr unisono-Konto. Die Frage, ob eine Leistung oder ein Auslandsaufenthalt korrekt verbucht worden ist, können wir Ihnen daher auch nicht beantworten. Sie müssten sich dazu an das entsprechende Prüfungsamt wenden.
1. Auslandsaufenthalt im Studium
Zum Auslandsaufenthalt im Lehramtsstudium gibt es nützliche Informationen des Seminars für Anglistik. Bitte nehmen Sie diese doch vor einer Anfrage vollständig zur Kenntnis. Insbesondere wichtig für Sie sind die "Informationen zu Auslandsaufenthalten nach den Vorgaben des LABG 2009". Auf den ersten beiden Seiten werden die häufigsten Fragen beantwortet. Dort steht insbesondere, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen. Ebenfalls finden Sie unter dem o.g. Link auch das benötigte Formular "Bescheinigung über Auslandsaufenthalt LABG 2009".
Hinweis: Neben den Reisedokumenten benötigen Sie mindestens ein weiteres personalisiertes Dokument (z.B. einen Mietvertrag, eine Buchung, einen Übernachtungsnachweis, ein Inlandsflugticket oder dergleichen), das Ihren Namen trägt und aus der Zeit zwischen Hin- und Rückreise stammt. Denken Sie auch daran, das Formular "Bescheinigung über Auslandsaufenthalt LABG 2009" einzureichen, mit Ihren eigenen persönlichen Daten vorausgefüllt.
Bitte nehmen Sie auch die Veränderungen der "Ordnung über den Zugang zu den Masterstudiengängen im Lehramt" zur Kenntnis (hier: §3 Auslandsaufenthalte). https://www.uni-siegen.de/zlb/formulareunddownloads/ordnungen-mhb-fsb/ordnungen/zo-ma-la-lesefassung.pdf
Grundsätzlich steht Ihnen die Art des Aufenthaltes frei, das heißt, dass keine bestimmte Art des Aufenthaltes oder der Tätigkeit vorgeschrieben oder ausgeschlossen ist. Wichtig ist, dass Sie für sich selbst die Begegnungsmöglichkeiten mit Sprache und Kultur so intensiv wie möglich gestalten. Dabei stehen Ihnen unterstützend die "International Affairs" der Fakultät I und das "International Office" der Universität zur Seite.
Achtung: möglicherweise ist Ihnen entgangen, dass der Auslandsaufenthalt nicht mehr "vor der Anmeldung zur letzten Prüfungsleistung", sondern quasi erst "bei Beantragung der Masterzeugnisunterlagen" nachzuweisen ist. Das heißt, Sie können alle Leistungen im MEd unabhängig von einem nachgewiesenen Auslandsaufenthalt anmelden und erbringen. Aber Sie müssen den Auslandsaufenthalt ableisten und anerkennen lassen, um das Studium abschließen zu können und die Zeugnisuterlagen zu beantragen. Seit 24. August 2016 gilt nämlich folgende Änderung:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Im Masterstudiengang ist ein dreimonatiger Aufenthalt in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, nachzuweisen.“
b) als Satz 2 wird neu eingefügt: „Der Nachweis ist vor Ende des Masterstudiums zu erbringen.“
2. Anerkennung von Studien- / Prüfungsleistungen
Zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen gibt es nützliche Informationen des Prüfungsamtes zum Verfahrensablauf. Insbesondere wichtig für Sie sind die Informationen unter "3. Anrechungs- und Einstufungsverfahren". Bitte nehmen Sie diese doch vor einer Anfrage vollständig zur Kenntnis. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Hinweis: Für den Wechsel des Studiengangs oder den Wechsel von der alten in die neue FPO benötigen Sie im Normalfall die folgenden Dokumente
- das Formular Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
- das Formular Einstufung in den Lehramtsstudiengängen
- das Transcript of Records / "Leistungsübersicht"
Die ersten beiden Dokumente kommen von der im oberen Absatz genannten Seite des Prüfungsamtes - bitte scrollen Sie dort im Unterpunkt "3. Anrechungs- und Einstufungsverfahren" etwas, um diese aufzufinden, sie sind etwas verstreut.
3. Praxissemester und Besuch von "Aktuelle Themen der Fremdsprachendidaktik" / "Current Issues"
Wichtiger Hinweis: mit der Änderungsordnung der Fachspezifischen Bestimmungen im Lehramtsmaster Englisch vom 11.08.2015 ist die Studienleistung im Modulelement "Aktuelle Themen der Fremdsprachendidaktik" (Lehrveranstaltung "Current Issues") keine Voraussetzung mehr für den Besuch des Praxissemesters, sondern nur noch für die Modulabschlussprüfung. Das Modulelement kann also auch begleitend zum Praxissemester belegt werden.Versuchen Sie im Regelfall aber, dieses Modulelement vor dem Praxissemester zu absolvieren, um nicht in zeitliche Konflikte zu geraten.
4. Verschiedenes