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Promotionsprojekt Volkmar Schocke

Arbeitstitel der Dissertation

Der zweite Abschnitt aus Kants „Streit der Fakultäten“ (AA, VII, 79-94) – Kommentarische Interpretation der argumentativen Kernstellen

Beschreibung des Promotionsprojektes

An einer zentralen Stelle seines Spätwerks „Der Streit der Fakultäten“ beantwortet Kant die Titelfrage des zweiten Abschnitts, „Erneuerte Frage: Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei?“, affirmativ. Es sei, so lautet ein Resümee im siebten von zehn Kapiteln, ein „für die strengste Theorie haltbarer Satz: daß das menschliche Geschlecht im Fortschreiten zum Besseren immer gewesen sei und so fernerhin fortgehen werde“. Mit diesem „Satz“ formuliert Kant die wohl systematisch stärkste Variante einer Fortschrittsthese, welche er in mehreren seiner Abhandlungen zur Geschichtsphilosophie („Idee“, „Gemeinspruch“, „Friedensschrift“, „Erneuerte Frage“) entwickelt, aber auch immer wieder abändert. Mich interessieren Bedeutung und Begründungszusammenhang der Fortschrittsthese in ebendieser Abhandlung, der „Erneuerten Frage“.

Mit den Mitteln der kommentarischen Interpretation will ich zunächst folgenden, die Bedeutung der These betreffenden, Fragen nachgehen: 1. Meint das „Fortschreiten zum Besseren“ tatsächlich, wie einige Stellen nahelegen, ein Fortschreiten im engeren Sinne der moralischen Gesinnung oder, wie andere Stellen in derselben Schrift nahelegen, nur ein Fortschreiten in Rechtsverhältnissen? 2. Wie lässt sich „das menschliche Geschlecht“ als Subjekt denken, insofern Kant in dieser Schrift größten Wert darauf legt, dass damit nicht (allein) ein Kollektiv politischer Akteure, z.B. eine Nation oder ein Völkerbund, gemeint ist, sondern die Menschheit im ganzen? 3. Welchen Geltungsanspruch verbindet Kant mit einem „Satz“, der „allen Ungläubigen zum Trotz […] haltbar“ sein soll, und zwar „für die strengste Theorie“? Erhebt er damit wirklich, wie in der Literatur angenommen, den Anspruch, eine theoretische Erkenntnis gewonnen zu haben? Konfligierte eine solche Interpretation nicht mit Hauptergebnissen der Kantischen Erkenntnistheorie? Oder lässt sich eine befriedigendere Bedeutung von ,haltbar für‘ rekonstruieren (z.B. parallel zum Freiheits„beweis“ der zweiten Kritik)?

 
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