Häufig gestellte Fragen...
Sprachanforderungen Latein / Griechisch
Neue Studiengänge ab 2011
B.A. Philosophie (Kernfach / Ergänzungsfach)
Bis zum Ablauf des ersten Studienjahres müssen Kenntnisse in Englisch und in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden. Als Nachweis genügen das Abiturzeugnis (bzw. Äquivalent) oder universitäre Sprachkurse.
B.A. Praktische Philosophie - Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Keine formalen Anforderungen.
B.A. Philosophie - Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Studierende müssen Kenntnisse in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum) nachweisen. Fehlende Kenntnisse können während des Studiums nachgeholt werden.
Alte Studiengänge
B.A. Philosophie
Studierende mit Kernfach Philosophie sind verpflichtet, möglichst bis zum Ablauf des ersten Studienjahres Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch nachzuweisen. Als Nachweis für die ausreichenden Kenntnisse gelten die entsprechenden Schulzeugnisse (Richtwert: je Sprache mindestens drei Jahre Unterricht) oder die erfolgreichen Abschlüsse von universitären Sprachkursen. Für Studierende ohne Lateinkenntnisse wird der erfolgreiche Abschluß des Moduls Latein (BS-B 12), für Studierende ohne Altgriechischkenntnisse der erfolgreiche Abschluß des Moduls Altgriechisch (BS-B 14) als ausreichender Nachweis anerkannt.
M.A.
Für Studierende des Masters gelten dieselben Bestimmungen wie für B.A.-Absolventen.
Gym
Studierende sind verpflichtet, spätestens zur Zwischenprüfung Lateinkenntnisse durch das Latinum oder Altgriechisch durch das Graecum nachzuweisen.
HR
Studierende des Lehramts für Haupt- und Realschule müssen keine Kenntnisse in Latein oder Altgriechisch nachweisen.