Außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamts können Sie Unterlagen (Anträge, Abschlussarbeiten etc.) in einem an das Prüfungsamt Fak. I addressierten Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamts Fak. I im Flur des IF-Gebäudes oder in den Außenbriefkasten vor dem IF-Gebäude legen.
Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Außerkrafttreten der Prüfungsordnung: Masterstudiengänge
Zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 laufen die Prüfungsansprüche der untenstehenden Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Voll- und Teilzeit aus (Studienbeginn letztmalig im SoSe 2023). Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studiengänge in aktualisierten Prüfungsordnungen und Studienmodellen (i.d.R. mit Studienbeginn ab WiSe 2023/24) fortgeführt. Sie haben zwei Optionen:
1. Abschluss Ihres Studiums in der aktuellen Prüfungsordnung bis zum 31.03.2026 oder
2. Fortführung des Studiums nach der neuen Prüfungsordnung.
Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt ein Gespräch mit den Kolleg*innen der phil: Studienberatung.

Welche Prüfungsordnungen im Fach-Master laufen aus (i.d.R. Studienbeginn letztmalig im SoSe 2023)?
In welche Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind, können Sie u.a. anhand Ihres Studienplaners herausfinden. Rückfragen dazu können Sie auch dem Prüfungsamt stellen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Prüfungsordnung betroffen ist.
Studiengänge, die nicht fortgeführt werden:
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Was bedeutet das Auslaufen der Prüfungsordnung für mein Studium?
Studieren Sie nach einer der auslaufenden Prüfungsordnungen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium bis zum 31.03.2026 abzuschließen, d.h. bis zu diesem Stichtag müssen alle Leistungen (inkl. der Masterarbeit und der mündl. Masterprüfung) erbracht worden sein. Benötigen Sie für Ihren Abschluss ein Modul(element), für das - trotz Turnus - kein Angebot hinterlegt ist, wenden Sie sich unbedingt während der Belegphase an das Team phil: unisono. |

Ich studiere Angewandte Sprachwissenschaft (KFB) oder im Kernfach Sprachwissenschaft: Welche Fristen gelten bei meiner Masterprüfung?
Masterarbeit
Bei Erkrankung während der Bearbeitungszeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 28 Tagen beantragen. Warten Sie mit der Anmeldung Ihrer Masterarbeit daher nicht bis zum Fristende, sondern melden Ihre Masterarbeit vorzugsweise mind. 1 Monat vor den genannten Daten an, um im Falle einer Erkrankung die Schreibzeit verlängern zu können. Informationen zu den Voraussetzungen, Formalia etc. finden Sie auf den Seiten zu den Abschlussarbeiten. Die Angaben auf dieser Homepage sind für die auslaufenden Prüfungsordnungen bindend. Mündliche Masterprüfung Wichtig: Auch die mündliche Masterprüfung muss bis spätestens 31.03.2026 abgelegt werden. In der Regel sollen die Gutachten innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit vorliegen. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Möchten Sie die Gutachten abwarten, empfiehlt es sich, mit den Gutachter*innen frühzeitig unter Berücksichtigung der Gutachtenfrist einen Termin für die mündliche Masterprüfung auszumachen, damit das Studium spätestens bis zum 31.03.2026 abgeschlossen ist. |

Ich studiere Medien und Gesellschaft. Welche Fristen gelten bei meiner Masterprüfung?
Masterarbeit Termin 1
Termin 2
Termin 3
Kolloquium |

Ich studiere (im Kernfach) Philosophie, Medienkultur, IKHS, Literaturwissenschaft: Literatur, Kultur, Medien oder Sozialwissenschaften: Welche Fristen gelten bei meiner Masterprüfung?
Masterarbeit
Bei Erkrankung während der Bearbeitungszeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 28 Tagen beantragen. Warten Sie mit der Anmeldung Ihrer Masterarbeit daher nicht bis zum Fristende, sondern melden Ihre Masterarbeit vorzugsweise mind. 1 Monat vor den genannten Daten an, um im Falle einer Erkrankung die Schreibzeit verlängern zu können! Mündliche Masterprüfung Wichtig: Auch die mündliche Masterprüfung muss bis spätestens 31.03.2026 abgelegt werden. In der Regel sollen die Gutachten innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit vorliegen. Erfahrungsgemäß kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Möchten Sie die Gutachten abwarten, empfiehlt es sich, mit den Gutachter*innen frühzeitig unter Berücksichtigung der Gutachtenfrist einen Termin für die mündliche Masterprüfung auszumachen. Der Prüfungstermin muss jedoch im Wintersemester 2025/26 liegen! |

Was passiert, wenn ich mein Masterstudium bis zum 31.03.2026 nicht abgeschlossen habe?
a) Sofern Ihr Studiengang und Studienmodell fortgeführt werden, können Sie sich (spätestens) während der Rückmeldefristen des Sommersemesters 2026 im Studierendensekretariat in die neue Prüfungsordnung umschreiben lassen. Dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat. Stellen Sie zudem zeitnah einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen, damit diese in Ihrer Studierendenakte verbucht werden können. Beachten Sie dabei, dass aufgrund veränderter Studiengangsstrukturen ggf. nicht alle Leistungen anerkannt werden können. b) Wird Ihr Studiengang nicht fortgeführt (s.o.), werden Sie zum Ende des Wintersemesters 2025/26 exmatrikuliert. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im Studierendensekretariat in einen anderen Studiengang umschreiben zu lassen. c) Wollen Sie ein Fach und/oder das Studienmodell wechseln, bewerben Sie sich bitte via unisono innerhalb der Frist für Masterbewerbungen. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Zulassung, mit der Sie sich in unisono umschreiben können und beantragen ggf. die Anerkennung von Leistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester. |

In welchen Studiengang kann ich wechseln, wenn mein Studiengang nicht fortgeführt wird?
Studierende im M.A. Angewandte Sprachwissenschaft: Kommunikation und Fremdsprachen im Beruf und M.A. Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch, Romanische Sprachen können ihr Studium im M.A. Linguistik: digital, angewandt, strukturell - Strukturen der Sprache(n) weiterführen. Es stehen dabei drei inhaltliche Vertiefungsrichtungen sowie verschiedene sprachliche Schwerpunkte zur Auswahl:
Als sprachliche Schwerpunkte sind Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch wählbar. Für Studierende im M.A. Internationale Kulturhistorische Studien könnte der neue M.A. Kultur, Geschichte, Gesellschaft von Interesse sein. Mit einem Studium des M.A. KGG erhalten Sie fachliche Einsichten in die Gegenstände der beteiligten Fächer (Anglistik, Architekturgeschichte, Evangelische Theologie, Germanistik, Geschichte, Katholische Theologie, Kunstgeschichte, Medienwissenschaft, Musikwissenschaft, Philosophie, Romanistik und Sozialwissenschaften), sowohl zu Kultur und Gesellschaft der Gegenwart als auch zu historischen Kulturen und Gesellschaften, vor allem zur europäisch-westlichen Kultur und deren Gesellschaften. So können auch methodische Zugänge der beteiligten Disziplinen genutzt werden. Wenden Sie sich bei Fragen und Beratungsbedarf an die phil: Studienberatung. |

Wo finde ich Informationen zu den neuen Studienmodellen bzw. Masterstudiengängen der Fakultät I?
Eine Übersicht über die neuen Studienmodelle und Studiengänge der Fakultät I finden Sie hier. |

Kann ich auch früher in die neue Prüfungsordnung wechseln?
Ja, es ist auch möglich vor dem SoSe 2026 in die neue Prüfungsordnung zu wechseln und v.a. für Studierende empfehlenswert, bei denen bereits jetzt absehbar ist, dass das Studium nicht bis zum 31.03.2026 abgeschlossen werden kann.
1. Wichtig! Informieren Sie sich zunächst über die neuen Studienmodelle und Kombinationsmöglichkeiten und nehmen Kontakt mit den Fachvertreter*innen auf, um gemeinsam zu prüfen, ob ein PO-Wechsel im Hinblick auf Ihre bereits erbrachten Leistungen sinnvoll erscheint. Bei einem PO-Wechsel besteht immer das Risiko, dass bereits erbrachte Leistungen wegen veränderter Studiengangsstrukturen nicht anerkannt werden können und Studieninhalte nachstudiert werden müssen! Suchen Sie daher vorab unbedingt das Gespräch mit den Fachvertreter*innen und/oder der phil: Studienberatung. 2.a) Melden Sie sich per E-Mail im Prüfungsamt und bitten um Wechsel der Prüfungsordnung. 2.b) Bewerben Sie sich via unisono für einen Studienplatz. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie ein Zulassungsschreiben, mit dem Sie die Immatrikulation beantragen können. 3. Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen und den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.
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Wo finde ich Informationen zur Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen?
Alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, müssen für ihre jeweiligen Fächer einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen. Füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung vollständig aus und schicken diesen zusammen mit einer Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach. Haben Sie Beratungsbedarf, wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen und/oder die phil: Studienberatung. |

Wo finde ich die Online-Bewerbung in unisono?
Die Bewerbung für Masterstudiengänge finden Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ | „Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung“. |