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Informationen zur Masterarbeit im M.A. Medien und Gesellschaft

Damit Sie sich vorab über die Prüfungsbedingungen im Master Medien und Gesellschaft informieren können, existiert ein Moodle-Kurs, in dem sich eine von Mitgliedern des fachlichen Prüfungsausschusses kommentierte Powerpoint-Präsentation befindet. Diese können Sie wahlweise als Film rezipieren oder sich gezielt einzelne Folien ansehen und die Erläuterungen anhören. In dem Kurs findet sich auch noch weiteres Material, das Ihnen bei der Vorbereitung der Abschlussprüfung helfen soll. Der Kurs trägt den Titel "Abschlussprüfung Interdisziplinärer Master Medien und Gesellschaft". Das Passwort erhalten sie von Ihren Sachbearbeiterinnen im phil: Prüfungsamt.

Die nächste Info-Veranstaltung findet statt am: 29.01.2024 ab 12:00h s.t. als Online-Veranstaltung

Voraussetzungen

 

Studienbeginn ab WiSe 2011/12

"Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 72 LP (viersemestriger M.A.) des gesamten Studiums erreicht hat (wenn ein Praktikum absolviert wurde, obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums) und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität im Double-Degree-Programm eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen" (Rahmenprüfungsordnung Masterstudium §11(1)).

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

Pro Semester stehen Ihnen 2 Termine zur Verfügung, an denen Sie mit der Bearbeitung Ihrer Masterarbeit beginnen dürfen. Bitte beachten Sie zudem unbedingt die Anmeldefristen der einzelnen Termine. 

Sommersemester 2024: 

Termin 1

  •     bis 15.02. -  Anmeldung
  •     02.04. - Beginn der Bearbeitungszeit
  •     Interdisziplinäres Prüfungskolloquium: 18.06. & 19.06.24 ab jeweils 14:15 Uhr


 Termin 2

  •     bis 15.03. -  Anmeldung
  •     02.05. - Beginn der Bearbeitungszeit
  •     Interdisziplinäres Prüfungskolloquium: 18.06. & 19.06.24 ab jeweils 14:15 Uhr



Wintersemester 2024/25
 
 Termin 3

  •     bis 30.06. -  Anmeldung
  •     02.10. - Beginn der Bearbeitungszeit
  •     Interdisziplinäres Prüfungskolloquium:
    • tba

 
 Termin 4

  •     bis 15.10. -  Anmeldung
  •     02.12. - Beginn der Bearbeitungszeit
  •     Interdisziplinäres Prüfungskolloquium:
    • tba

 

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular als Scan per Mail oder mit der Post an das phil: Prüfungsamt. Der Eingang des Antrags wird per E-Mail bestätigt, die Zulassung 1-2 Wochen vor dem Schreibbeginn an die in unisono hinterlegte Postadresse verschickt.

Eine Abmeldung der Masterarbeit ist nur bis 1 Woche vor Beginn der Bearbeitungszeit möglich.

 

Anmeldeformular Masterarbeit

Bearbeitungszeitraum / Erkrankung / Rücktritt

Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen im Vollzeitstudium maximal 18 Wochen bzw. 26 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Schreibzeit kann die Arbeit frühzeitig abgegeben werden.

Die Schreibzeit kann bei Erkrankung um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Erkrankung ist gegenüber dem phil:Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Ein Rücktritt von der Masterarbeit ist nur aus triftigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Abschlussarbeit muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt und durch detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhält die Kandidatin oder der Kandidat einen schriftlichen Bescheid.

Formalia der Masterarbeit

Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 30.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden.

Der Masterarbeit ist gemäß §12(11) der Rahmenprüfungsordnung zum Masterstudium folgende Erklärung handschriftlich unterschrieben jedem Exemplar beizufügen:

"Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird."

Es müssen zwei gebundene Exemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) der Masterarbeit fristgerecht beim phil: Prüfungsamt eingehen. Bei Postversand gilt der Poststempel. Zusätzlich schicken Sie bitte Ihre Abschlussarbeit als PDF (unterschriebene Plagiatserklärung nicht vergessen) spätestens am Abgabetermin an Ihre Sachbearbeiterin im phil: Prüfungsamt.  

Die Masterarbeit wird in der Philosophischen Fakultät geschrieben und eingereicht. Dies gilt auch für Arbeiten von Prüfungskandidat*innen, die ein Thema aus dem Fach Unternehmensführung und Medienmanagement gewählt haben. Die Betreuung durch eine*n Gutachter*in aus der Fakultät III kann auf der Titelseite aufgeführt werden.

Stylesheet für Fach-Masterarbeiten Fakultät I

KI-Richtlinien der Fakultät I 

Abgabe der Masterarbeit

Das Prüfungsamt leitet Ihre Abschlussarbeit an die Gutachter*innen weiter, die innerhalb von 6 Wochen die Gutachten erstellen.

Schicken Sie dazu Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei spätestens am Abgabetag per Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im phil: Prüfungsamt. Diese PDF-Datei muss in die Arbeit eingefügt eine Erklärung gem. § 12 Abs. 11 der Prüfungsordnung enthalten und von Ihnen unterschrieben worden sein (eingescannte Unterschrift). Wenn Sie die Arbeit als PDF per Mail ans Prüfungsamt senden, müssen Sie mit den Papierexemplaren keine CD mehr einreichen, es sei denn, Sie möchten Ihren Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei empirischen Arbeiten).

Zusätzlich müssen Sie am gleichen Tag die beiden Papierexemplare in die Post geben und an folgende Postanschrift schicken:

Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Name der Sachbearbeiterin
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen

 

Kolloquium IMuG

Das Kolloquium findet in der Regel sechs Wochen nach Beginn der Bearbeitungsfrist der Masterarbeit als Gruppenveranstaltung statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen einer interdisziplinären Zuhörerschaft die Thesen ihrer Masterarbeit vor.

Nächstes Kolloquium:

Dienstag, 18.06.2024 ab 14:15 Uhr (Raum tba)

Mittwoch, 19.06.2024 ab 14:15 Uhr (Raum tba)

 

Studierende des IMUG haben die Verpflichtung, an mindestens zwei Tagen am interdisziplinären Prüfungskolloquium teilzunehmen. Teilnahmepflicht besteht für das Prüfungskolloquium derjenigen, die zum gleichen Termin mit der Masterarbeit begonnen haben. Sie sollten ferner das im Semester davor liegende Prüfungskolloquium besuchen, damit Sie einen Eindruck von der erwarteten Leistung erhalten und sich so besser auf das eigene Kolloquium vorbereiten können.


Teilnahmebescheinigung IMuG Prüfungskolloquium

Einsicht in die Gutachten

Sobald beide Gutachten vorliegen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Note Ihrer Abschlussarbeit, Einsicht in die Gutachten zu nehmen. Bitte senden Sie uns dazu - gerne per E-Mail - das entsprechende Formular zu. Wir senden Ihnen schnellstmöglich eine Kopie an Ihre Postadresse.

Formular zur Einsichtnahme in die Gutachten

 

Studienbeginn ab WiSe 2011/12 Rahmenprüfungsordnung zum Masterstudium Fakultät I

 
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