Informationen zur Masterarbeit im M.A. Medien und Gesellschaft
Unter 1MEWI3523V können Sie das Interdisziplinäre Kolloquium belegen. Die Veranstaltung informiert grundlegend über die Masterprüfung und hilft bei der Themenfindung durch die Vermittlung von Arbeitstechniken. Außerdem werden die Konzepte für die Masterarbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentiert und diskutiert, zuletzt in einer studiengangsöffentlichen Veranstaltung mit einem interdisziplinären Gremium, dem Vertreterinnen bzw. Vertreter aller am Studiengang beteiligten Fächer angehören.

Voraussetzungen
Studienbeginn ab WiSe 2011/12 "Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 72 LP (viersemestriger M.A.) des gesamten Studiums erreicht hat (wenn ein Praktikum absolviert wurde, obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums) und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität im Double-Degree-Programm eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen" (Rahmenprüfungsordnung Masterstudium §11 Abs. 1). Studienbeginn WiSe 2023/24"Zur Masterprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-M erfüllt und mindestens 63 Leistungspunkte (sieben abgeschlossene Module) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat (bei einem vorgesehenen Pflichtpraktikum inklusive der neun Leistungspunkte für das Praktikum). Im Studiengang Sozialwissenschaften in Europa sind keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung vorzuweisen" (PHIL-FPO-M §11 Abs. 1). |

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
Pro Semester stehen Ihnen 2 Termine zur Verfügung, an denen Sie mit der Bearbeitung Ihrer Masterarbeit beginnen dürfen. Bitte beachten Sie zudem unbedingt die Anmeldefristen der einzelnen Termine. Für das WS 2024/25 sind die Fristen bereits abgelaufen; es können keine Masterarbeiten mehr angemeldet werden. Sommersemester 2025: Termin 1
Termin 3 (letzte Anmeldemöglichkeit für Studierende nach PO 2013)
Termin 4 (ausschließlich für Studierende nach PO 2023-1)
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular als Scan per Mail oder mit der Post an das phil: Prüfungsamt. Der Eingang des Antrags wird per E-Mail bestätigt, die Zulassung 1 Woche vor dem Schreibbeginn an Ihre studentische E-Mailadresse verschickt. Eine Abmeldung der Masterarbeit ist nur bis 1 Woche vor Beginn der Bearbeitungszeit möglich.
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Bearbeitungszeitraum / Erkrankung / Rücktritt
Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen im Vollzeitstudium maximal 18 Wochen bzw. 26 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Schreibzeit kann die Arbeit frühzeitig abgegeben werden. Die Schreibzeit kann bei Erkrankung verlängert werden. Die Erkrankung ist gegenüber dem phil:Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Dieses können Sie per E-Mail schicken. Bitte beachten Sie, dass wir keine Atteste über Ihre Krankenkasse abrufen können! Ein Rücktritt von der Masterarbeit ist nur aus triftigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Abschlussarbeit muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt und durch detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhält die Kandidatin oder der Kandidat einen schriftlichen Bescheid. |

Formalia der Masterarbeit
Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 30.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden. Der Masterarbeit ist gemäß §12 Abs. 11 der Rahmenprüfungsordnung 2013 bzw. §12 Abs. 8 der PHIL-FPO-M 2020 folgende Erklärung handschriftlich unterschrieben jedem Exemplar beizufügen: "Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird." Es müssen zwei gebundene Exemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) der Masterarbeit fristgerecht beim phil: Prüfungsamt eingehen. Bei Postversand gilt der Poststempel. Zusätzlich schicken Sie bitte Ihre Abschlussarbeit als PDF (unterschriebene Plagiatserklärung nicht vergessen) spätestens am Abgabetermin an Ihre*n Sachbearbeiter*in im phil: Prüfungsamt. |

Abgabe der Masterarbeit
Das Prüfungsamt leitet Ihre Abschlussarbeit an die Gutachtenden weiter, die innerhalb von 6 Wochen die Gutachten erstellen. Schicken Sie dazu Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei spätestens am Abgabetag per Mail an Ihre zuständige*n Sachbearbeiter*in im phil: Prüfungsamt. Diese PDF-Datei muss in die Arbeit eingefügt eine Erklärung gem. § 12 Abs. 11 der Prüfungsordnung enthalten und von Ihnen unterschrieben sein (eingescannte Unterschrift). Zusätzlich müssen Sie am gleichen Tag die beiden Papierexemplare in die Post geben und an folgende Postanschrift schicken: Universität Siegen Wenn Sie den Gutachtenden weitere Daten zur Verfügung stellen möchten (z.B. bei einer empirischen Arbeit), können Sie den Druckexemplaren einen gesonderten Datenträger (USB-Stick) hinzufügen. Als Alternative zum Postweg können Sie die gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (unbedingt in einem an das Prüfungsamt Fak. I adressierten Umschlag) auch entweder in den roten Briefkasten vor dem IF-Gebäude einwerfen oder wenn das IF-Gebäude geöffnet ist, in unser Postfach im Erdgeschoss (Haupteingang und dann links durch die Glastüren). Die Briefkästen werden täglich geleert. Wir informieren Sie per Mail, wenn wir Ihre gedruckten Arbeiten erhalten haben.
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Kolloquium IMuG
Das Kolloquium findet in der Regel sechs Wochen nach Beginn der Bearbeitungsfrist der Masterarbeit als Gruppenveranstaltung statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen einer interdisziplinären Zuhörerschaft die Thesen ihrer Masterarbeit vor. Nächstes Kolloquium: tba Studierende des IMUG haben die Verpflichtung, an mindestens zwei Tagen am interdisziplinären Prüfungskolloquium teilzunehmen. Teilnahmepflicht besteht für das Prüfungskolloquium derjenigen, die zum gleichen Termin mit der Masterarbeit begonnen haben. Sie sollten ferner das im Semester davor liegende Prüfungskolloquium besuchen, damit Sie einen Eindruck von der erwarteten Leistung erhalten und sich so besser auf das eigene Kolloquium vorbereiten können. |

Einsicht in die Gutachten
Sobald beide Gutachten vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Note Ihrer Abschlussarbeit, Einsicht in die Gutachten zu nehmen. Bitte senden Sie uns dazu - gerne per E-Mail - das entsprechende Formular zu. |
Studienbeginn ab WiSe 2011/12 Rahmenprüfungsordnung zum Masterstudium Fakultät I