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Außerhalb der Sprechzeiten des Prüfungsamts können Sie Unterlagen (Anträge, Abschlussarbeiten etc.) in einem an das Prüfungsamt Fak. I addressierten Umschlag in den Briefkasten des Prüfungsamts Fak. I im Flur des IF-Gebäudes oder in den Außenbriefkasten vor dem IF-Gebäude legen.  
Postanschrift
Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
Anfrageformular

Außerkrafttreten der Prüfungsordnung: Bachelorstudiengänge

Zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 laufen die Prüfungsansprüche der untenstehenden Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät in Voll- und Teilzeit aus (Studienbeginn letztmalig SoSe 2022). Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Studiengänge in aktualisierten Prüfungsordnungen und Studienmodellen (i.d.R. mit Studienbeginn ab WiSe 2022/23) fortgeführt. Sie haben zwei Optionen:

1. Abschluss Ihres Studiums in der aktuellen Prüfungsordnung bis zum 31.03.2026 oder
2. Fortführung des Studiums nach der neuen Prüfungsordnung.

Wir empfehlen Ihnen im ersten Schritt ein Gespräch mit den Kolleg*innen der phil: Studienberatung.

Welche Prüfungsordnungen im Fach-Bachelor laufen aus (i.d.R. Studienbeginn letztmalig SoSe 2022)?

In welche Prüfungsordnung Sie eingeschrieben sind, können Sie u.a. anhand Ihres Studienplaners herausfinden. Rückfragen dazu können Sie auch dem Prüfungsamt stellen, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Prüfungsordnung betroffen ist.


Studiengänge, deren Prüfungsanspruch zum 31.03.2026 erlischt:

  • B.A. Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (PO 2011 und PO 2016)
  • B.A. Geschichte (PO 2013)
  • B.A. Kunstgeschichte (PO 2011 und PO 2016)
  • B.A. Literatur, Kultur, Medien (PO 2011 und PO 2015)
  • B.A. Medienmanagement (PO 2011)
  • B.A. Medienwissenschaft (PO 2011)
  • B.A. Philosophie (PO 2011)
  • B.A. Sozialwissenschaften (PO 2011)
  • B.A. Sprache und Kommunikation (PO 2011)
  • B.A. Wirtschaftswissenschaften (PO 2011)

Studiengang, dessen Prüfungsanspruch zum 30.09.2027 erlischt:
  • B.A. Soziawissenschaften in Europa (PO 2015)

Studiengänge, die nicht fortgeführt werden (s.u.):

  •     B.A. Erweitertes Kernfach Geschichte 
  •     B.A. Kernfach Kunstgeschichte
  •     B.A. Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft

Meine Prüfungsordnung wird aufgehoben bzw. läuft aus: Bis wann kann ich mein Studium beenden? 

Studieren Sie nach einer der alten Prüfungsordnung, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium bis zum 31.03.2026 abzuschließen, d.h. bis zu diesem Stichtag müssen alle Leistungen (inkl. der Bachelorarbeit) erbracht worden sein. Danach verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch und dürfen ohne Rückmeldung in die neue Prüfungsordnung keine Leistungen erbringen.

Planen Sie frühzeitig Ihren weiteren Studienverlauf und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch. 

Benötigen Sie für Ihren Abschluss ein Modulelement, für das kein Angebot hinterlegt ist, wenden Sie sich unbedingt frühzeitig während der Orientierungs- und Belegphase(n) an das Team phil: unisono.

Was passiert, wenn ich mit meinem Bachelorstudium bis zum 31.03.2026 nicht fertig werde?

a) Sofern Ihr Studiengang und Studienmodell fortgeführt werden, können Sie sich (spätestens) während der Rückmeldefristen des Sommersemesters 2026 im Studierendensekretariat in die neue Prüfungsordnung umschreiben lassen. Dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Studierendensekretariat.

Stellen Sie zudem zeitnah einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen, damit diese nach dem PO-Wechsel in Ihrer Studierendenakte verbucht werden können. Beachten Sie dabei, dass aufgrund veränderter Studiengangsstrukturen ggf. nicht alle Leistungen anerkannt werden können.

b) Wird Ihr Studiengang und/oder Studienmodell nicht fortgeführt, müssen Sie sich via unisono in die neuen Studienmodelle sowie ein neues Fach im Studierendensekretariat umschreiben lassen, um Ihr Studium fortführen zu können. Ohne Umschreibung werden Sie zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 exmatrikuliert. Dies betrifft Studierende in den folgenden Studiengängen:

  • B.A. Erweitertes Kernfach Geschichte (PO 2013)
  • B.A. Kernfach Kunstgeschichte (PO 2016)
  • B.A. Erweitertes Kernfach Medienwissenschaft (PO 2011)

Studierende in diesen Studiengängen werden gebeten, sich umgehend mit der phil: Studienberatung in Verbindung zu setzen und gemeinsam mögliche Optionen zu eruieren, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.

c) Wollen Sie zum SoSe ein neues Fach studieren, brauchen Sie für die Einschreibung immer eine Einstufung in ein höheres Fachsemester (>1). Dafür benötigen Sie im neuen Fach Leistungspunkte im Umfang von mind. 15 LP. 

Wenden Sie sich daher frühzeitig im WS 2025/26 mit dem Antrag auf Anerkennung und dem Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester an die zuständigen Fachvertreter*innen. Nach Prüfung Ihrer Anträge erhalten Sie vom Prüfungsamt die Bescheinigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester, mit der Sie die Umschreibung via unisono vornehmen können.

Sobald Sie umgeschrieben wurden, melden Sie sich im Prüfungsamt, damit die Umbuchung Ihrer erbrachten Leistungen anhand des Antrags auf Anerkennung vorgenommen werden kann. 

d) Wollen Sie zum WiSe ein neues Fach studieren, beantragen Sie die Umschreibung via unisono. Für die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen. 

Welche Fristen gelten bei meiner Bachelorarbeit? 

Für die Bachelorarbeit haben Sie 10 bzw. 14 Wochen Zeit. Aufgrund von Erkrankung während der Schreibzeit können Sie eine Schreibzeitverlängerung von bis zu 14 Tagen beantragen. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt:

  • nicht-empirisch (10 Wochen):  09.12.2025 | Bearbeitungszeit: 06.01.2026 - 17.03.2026
  • empirisch (14 Wochen) 11.11.2025 | Bearbeitungszeit: 09.12.2025 - 17.03.2026

Wollen Sie Ihre Bachelorarbeit im Kernfach Kunstgeschichte schreiben, muss die Bachelorarbeit spätestens am 31.01.2026 (AM 2/2023 § 1 Absatz 4) eingereicht werden. Daher gelten für das Kernfach Kunstgeschichte andere Fristen! Auch hier gilt, dass Sie bei Erkrankung bis zu 14 Tage Schreibzeitverlängerung beantragen können. Diese zwei Wochen sind in den folgenden Anmeldefristen bereits berücksichtigt: 

  • nicht-empirisch (10 Wochen): 07.11.2025 | Bearbeitungszeit: 07.11.2025 - 16.01.2026
  • empirisch (14 Wochen): 12.09.2025 | Bearbeitungszeit: 10.10.2025 - 16.01.2026

Für alle Bachelorarbeiten gilt: Werden die obigen Fristen nicht eingehalten, kann kein Studienabschluss zum 31.03.2026 gewährleistet werden. Fällt die Abgabe ins Sommersemester muss die Rückmeldung in die neue Prüfungsordnung und die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen erfolgen. Beachten Sie dabei, dass aufgrund veränderter Studiengangsstrukturen ggf. nicht alle Leistungen anerkannt werden können.

Informationen zu den Voraussetzungen, Formalia, etc. der Bachelorarbeit finden Sie hier.

Ich studiere im Erweiterten Kernfach Geschichte (Forschungsorientiertes Studienmodell) und werde nicht rechtzeitig fertig. Welche Optionen habe ich?

Das Fach Geschichte kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen unbedingt das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch, um gemeinsam den weiteren Studienverlauf zu planen.

Ich studiere im Kernfach Kunstgeschichte und werde nicht rechtzeitig fertig. Welche Optionen habe ich?

Das Kernfach Kunstgeschichte kann in der aktualisierten Prüfungsordnung ausschließlich als Ergänzungsfach in Modell B und Modell D studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung unbedingt in Anspruch. 

Ich studiere im Erweiterten Kernfach Medienwissenschaft (Forschungsorientiertes Studienmodell). Welche Optionen habe ich?

Das Fach Medienwissenschaft kann in der neuen Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit mind. einem Ergänzungsfach (Modell B oder D) oder einem weiteren Kernfach (Modell C) studiert werden. Informieren Sie sich hier über Kombinationsmöglichkeiten und Studienmodelle und nehmen das Beratungsangebot der phil: Studienberatung in Anspruch.

Für Studierende aus dem Erweiterten Kernfach (PO 2011) bieten sich die neuen Ergänzungsfächer der Medienwissenschaft an:

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Wo finde ich Informationen zu den neuen Studienmodellen der Bachelorstudiengänge?

Eine Übersicht über die neuen Studienmodelle und Fächer der Fakultät I finden Sie hier:

Die Modelle sind in etwa wie folgt zu vergleichen:

Studienmodelle der alten PO
 Studienmodelle der neuen PO
 Erweitertes Kernfach (Forschungsorientiertes Studienmodell)
 Modell A: 1-Fach
 Kern-/Ergänzungsfach (Kombinations-Studienmodell)
 Modell B: Kern-/Ergänzungsfach
 Kern-/Kernfach (Fachorientiertes Studienmodell)
 Modell C: Kern-/Kernfach
--
 Modell D: Kernfach mit 2 Ergänzungsfächern

Kann ich auch früher in die neue Prüfungsordnung wechseln?

Ja, Sie können auch bereits vor dem Auslaufen der Prüfungsordnungen in die neue Prüfungsordnung wechseln. Einen frühzeitigen PO-Wechsel sollten Studierende in Betracht ziehen, die bereits jetzt wissen, dass der Studienabschluss bis zum Ende des Wintersemesters 2025/26 nicht möglich ist.


a) Studienmodell und Fach/Fächer sind identisch: Studierende im Bachelor können frühzeitig den Wechsel der Prüfungsordnung im Prüfungsamt per E-Mail beantragen. Die Entscheidung wird dem Studierendensekretariat mitgeteilt.

b) Studienmodell und/oder Fach/Fächer sind nicht identisch: Studierende im Bachelor beantragen eine Umschreibung via unisono.

1. Wichtig! Informieren Sie sich zunächst über die neuen Studienmodelle und Kombinationsmöglichkeiten und nehmen Kontakt mit den Fachvertreter*innen auf, um gemeinsam zu prüfen, ob ein PO-Wechsel im Hinblick auf Ihre bereits erbrachten Leistungen sinnvoll erscheint. Bei einem PO-Wechsel besteht immer die Möglichkeit, dass bereits erbrachte Leistungen wegen veränderter Studiengangsstrukturen nicht anerkannt werden können und Sie ggf. Studieninhalte nachstudieren müssen!

2. Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen und den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, falls notwendig.

3. Nehmen Sie die Umschreibung via unisono vor. 
Benötigen Sie die Bescheinigung zur Einstufung in ein höheres Fachsemester, erhalten Sie diese nach Prüfung Ihres Antrages auf Anerkennung von Ihrer Ansprechperson im Prüfungsamt und müssen diese dem Studierendensekretariat zur Verfügung stellen.

Ich möchte/muss zum Sommersemester 2026 einen Fachwechsel vornehmen.

Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in den Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur ab dem 2. Fachsemester möglich, d.h. bei der Wahl eines neuen Faches müssen Sie mind. 15 Leistungspunkte in diesem Fach nachweisen.  

Den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen Sie bitte rechtzeitig zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung bei den entsprechenden Fachvertreter*innen. Auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen erstellen die Fachvertreter*innen eine Empfehlung zur Einstufung. Das Prüfungsamt stellt Ihnen daraufhin eine Bescheinigung aus, mit der Sie die Umschreibung via unisono vornehmen können.

Wo finde ich den Antrag auf Umschreibung in unisono?

Den Antrag auf Umschreibung finden Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ | „Umschreibung/Fachwechsel/Online-Bewerbung“.

Wo finde ich Informationen zur Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen?

Alle Studierenden, die in die neue Prüfungsordnung wechseln, müssen für ihre jeweiligen Fächer einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen. Sollten Sie einen Fachwechsel vornehmen (müssen), benötigen Sie auch den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Füllen Sie den Antrag/die Anträge vollständig aus und schicken diese(n) zusammen mit einer Leistungsübersicht an die entsprechende Fachvertretung. Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden; die Anerkennung für das Studium Generale erfolgt über das Kernfach.

Haben Sie Beratungsbedarf, wenden Sie sich an die Fachvertreter*innen und/oder die phil: Studienberatung.

Den Antrag auf Anerkennung, den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester sowie eine Liste der Fachvertreter*innen finden Sie hier.

 
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