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Video zum 50. Todestag von Frieda Nadig – Mutter des Grundgesetzes – am 14. August 2020

Friederike (Frieda) Nadig (1897-1970) ist eine von nur vier Müttern des Grundgesetzes, die mit den 73 Vätern des Grundgesetzes (darunter 7 Nachrücker und 5 nicht stimmberechtigte West-Berliner Abgeordnete) in den Jahren 1948 und 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet haben.

Neben Elisabeth Selbert setzte Frieda Nadig gegen heftigen Widerstand im Parlamentarischen Rat die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz durch.

Die Zusammensetzung des „Parlamentarischen Rates“ sagt viel aus über die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen im Jahr 1949. Die drei Besatzungszonen, aus denen die Bundesrepublik Deutschland hervorging, hatten in diesem Jahr rund 50 Millionen Einwohner. Davon waren rund 23 Millionen männlich und rund 27 Millionen weiblich. Der männliche Teil der Bevölkerung stellte 61 stimmberechtigte Ratsmitglieder. Die Mehrheit der Bevölkerung wurde von nur 4 Ratsmitgliedern repräsentiert.

Frieda Nadig war die Tochter eines Handwerkerehepaars, machte eine Ausbildung zur Verkäuferin, bildete sich zur Krankenpflegerin und Sozialarbeiterin weiter, wurde Landtags- und Bundestagsabgeordnete und war bis in die letzten Jahre ihres Lebens Chefin großer Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt. Und das in einer Zeit, in der – wäre sie verheiratet gewesen – all dies von ihrem Ehemann (auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterbunden hätte werden können. Er konnte (bis in die 1970er Jahre) seiner Ehefrau (oft nach Lust und Laune) verbieten, eine Ausbildung zu machen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, Karriere zu machen und er hatte das letzte, entscheidende Wort in allen Fragen der Kindererziehung. Dass das heute nicht mehr so ist, hat wesentlich mit dem politischen Wirken von Frieda Nadig zu tun. Sie hat das Recht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz mit verankert und im Bundestag (1949-1961) in einem mühseligen Machtkampf versucht, dieses Recht Schritt für Schritt durch Reformen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Frauen durchzusetzen.

Auch Demokratien und Demokrat*innen benötigen Vorbilder, an denen Mann und Frau sich orientieren können. Frieda Nadig ist ein solches Vorbild. An ihrem Schicksal wird politische und soziologische Bildung lebendig und anschaulich. Frieda Nadig ist ein Vorbild für Schülerinnen und Frauen im hier und jetzt. Sie kannte nicht nur das Schicksal der Menschen am breiten „Rand der Gesellschaft“ aus eigener Anschauung, sie arbeitete selbst in „systemrelevanten“ (bis heute schlecht bezahlten) und von Frauen „dominierten“ Berufen. Und doch hat sie die Möglichkeiten der Demokratie, Einfluss auf die von ihr als ungerecht empfundenen Verhältnisse zu nehmen, wie kaum eine Frau aus ihrem sozialen Milieu vor ihr, als Parlamentarierin und Leiterin sozialer Einrichtungen selbst- und machtbewusst genutzt. Ihre Biographie zeigt, dass die Dinge verändert werden können und man selbst sich verändern kann.

Um ihre Person „lebendig“ werden zu lassen, hat das Zentrum für politische und soziologische Bildung (Polis) aus Anlass ihres 50. Todestages ein Video realisiert. Gezeigt wird eine Rede der Bundestagsabgeordneten Frieda Nadig (dargestellt von Petra Mayer) aus dem Jahr 1953. Diese Rede ist adressiert an Frauen, die (nach vielen mühevollen Jahren in Notunterkünften) mit ihren Familien neu gebaute Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus beziehen konnten.

Am Ende ihrer Rede ruft Frieda Nadig ihre Zuhörerinnen unmissverständlich zum demokratischen Mitmachen auf: „Haben wir, die wir nun wieder ein Heim besitzen, nicht auch die Verpflichtung, uns nicht in unseren vier Wänden zu vergraben, sondern hin und wieder aus ihnen herauszugehen in eine größere Gemeinschaft und damit Interesse und Teilnahme für andere Menschen zu zeigen?“

Wir danken Petra Mayer (als Frieda Nadig) für das Schauspiel und Barbara Huber für die technische Umsetzung des Videos.

Hans Graßl und das Polis-Team

 
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