Kontakt
Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)
Nutzungsordnung für die Sportstätten
Stand: 06.10.2025GELTUNGSBEREICH
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Sportstätten, die von der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) verwaltet werden. Dazu gehören die Sportstätten AR-E und AR-S sowie die Außensportanlagen „Grüne Mitte“.
Für Kurse im Zertifikatsstudium Sport und für Sportevents oder ähnliche Veranstaltungen können durch die ZB-SB abweichende Regelungen getroffen werden.
RÄUME UND ZUTRITT
Sportstätten
Jeweils als Sportstätte gelten das gesamte Gebäude AR-S, der Gebäudeteil AR-E hinter der Haupteingangstür (Raum 9.2.2/3) sowie die Außensportanlagen.
Öffnungszeiten der Sportstätten
Die Sportstätten stehen grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten der Universität zur Verfügung. Die Sportstätten sind um 21:30 Uhr von allen Personen zu verlassen.
Der Zugang zu den Sportstätten kann durch die ZB-SB zeitlich weiter beschränkt werden, insbesondere wenn Sicherheitsbestimmungen dies erforderlich machen.
Außensportanlagen (ab SoSe 2026)
Zu den Außensportanlagen gehören das kleine Fußballfeld, das Volleyballfeld, die Slackline, das kleine Basketballfeld und die Boulebahn.
Sporthalle
Zur Sporthalle gehört der Innenraum mit der Sportfläche und den Lagerräumen (Garagen).
Teilnehmende dürfen die Sporthalle nur betreten, wenn ihre Übungsleitung ebenfalls anwesend ist.
Es dürfen sich grundsätzlich nur die für das betreffende Sportangebot zugelassenen Personen dort aufhalten. Publikum und Gäste sind unzulässig.
Studio
Zum Studio gehören die Sportfläche und der Aufenthaltsraum mit der kleinen Küche. Das Studio darf von Teilnehmenden des Hochschulsports genutzt werden, sofern es nicht belegt ist. Zu-dem muss eine verantwortliche Übungsleitung oder Personal der ZB-SB ebenfalls dort anwesend sein.
Umkleide-, Duschräume, Toiletten und Flure
Diese Räumlichkeiten dürfen nur in direktem Zusammenhang mit den Sportangeboten der ZB-SB genutzt werden und sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Der längere Aufenthalt in den Umkleide-, und Duschräumen sowie auf den Toiletten und Fluren ist untersagt (Schadstoffbelastung).
Aufenthaltsräume
Als Aufenthaltsräume gelten ausschließlich Räume, die deutlich erkennbar für den Aufenthalt hergerichtet sind. Umkleiden, Lagerräume und Flure sind keine Aufenthaltsräume.
Sanitätsbereiche
An jeder Sportstätte befindet sich ein Sanitätsbereich. Dort gibt es ein Notfalltelefon, die Notfalltafel, Rettungspläne sowie Materialien zur Versorgung von Verletzungen.
Der Sanitätsbereich muss für alle in der Sportstätte anwesenden Personen frei zugänglich sein. Teilnehmende dürfen sich trotzdem aus-schließlich in Abstimmung mit der Übungsleitung und im Notfall in den Sanitätsbereichen aufhalten.
Tribünen
Das Betreten der Tribünen ist für Teilnehmende grundsätzlich nur im Notfall, in Rücksprache mit der Übungsleitung und bei ausdrücklicher Öff-nung der Tribüne durch die ZB-SB erlaubt.
SPORT-ANLAGEN UND -MATERIALIEN
Fest verbaute elektrische Anlagen
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient werden. Dazu gehören der Trennvorhang, die Musikanlage und die Basketballkörbe.
Turn- und Netz-Anlagen
Die Turn-Anlagen (Ringe, Gerüste, Seile, Reck) sowie die Netz-Anlagen (Volleyball, Badminton) dürfen nur unter der Aufsicht der Übungsleitung auf- und wieder abgebaut werden.
Tore
Das Losschrauben und Versetzen der Tore darf nur unter Aufsicht der Übungsleitung geschehen. Losgeschraubte Tore müssen mit der offenen Seite gegen die Wand gestellt und so gegen Um-kippen gesichert werden. Losgeschraubte Tore dürfen nicht im Sportbetrieb genutzt werden. Losgeschraubte Tore müssen nach Beendigung des Sportangebots wieder zurückgebaut werden.
Elektrische Ballpumpen
Die elektrischen Ballpumpen dürfen nur durch die Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung genutzt werden.
Material
Als Material gelten alle Geräte und Materialen, die nicht fest verbaut sind.
Die Materialherausgabe erfolgt durch die Übungsleitung. Es ist den Teilnehmenden verboten, sich eigenmächtig an Materialien zu bedienen.
Das Material ist grundsätzlich nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen und pfleglich zu behandeln. Bei einer zweckfremden Nutzung muss gewährleistet bleiben, dass keine Schäden und keine Gefährdungen entstehen. Die Verantwortung liegt bei der Übungsleitung.
Materialen sind nach der Nutzung wieder korrekt zu verwahren.
Beschädigte Materialen dürfen nicht weiter genutzt werden. Ausrangiertes Material ist in den Sanitätsbereich zu legen und als defekt zu kenn-zeichnen.
Es ist verboten, Materialien aus den Sportstätten zu entfernen.
Mitgebrachte Materialien dürfen zu keinen Schäden und zu keinen Gefährdungen führen.
In der Sporthalle sind das Aufstellen von Mobiliar (z. B. Stühle) und das Nutzen von z. B. Skatern, Fahrrädern, Longboards unzulässig.
VERHALTENSREGELN
Raum- und Flächennutzung
Alle Räume und Flächen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden. Das Sport-treiben ist nur auf den Sportflächen erlaubt.
Schuhe
Das bei der Sportausübung getragene Schuhwerk muss für die jeweilige Sportpraxis geeignet sein. Es darf keinen Schaden am Boden oder dem Sportmaterial fahrlässig verursachen und zu keiner Gefährdung der Teilnehmenden führen. In der Sporthalle und dem Studio muss das Schuh-werk über eine abriebfeste Sohle verfügen und sauber sein.
Licht, Fenster und Türen
Es ist auf ein energiesparendes Verhalten zu achten.
Die Fenster und Seitentüren dürfen nur durch die Übungsleitung bzw. in Absprache mit der Übungsleitung geöffnet und geschlossen werden. Selbstschließende Brandschutz-Türen dürfen nicht aufgekeilt werden.
Die Rettungswege und Notfalltüren müssen je-derzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen, Kästen, Bänke in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen in den Sportstätten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung aller betroffenen Personen zulässig. Eine pauschale Einwilligung durch Betreten der Sportstätte wird nicht erteilt.
Speisen und Getränke
Die Sportstätte darf durch Essen und Trinken nicht verunreinigt werden. Es ist grundsätzlich untersagt, in der Sporthalle zu essen.
Das Mitführen von zerbrechlichen Flaschen oder Geschirr ist untersagt. Dazu gehört generell jedes Geschirr aus Glas oder Porzellan.
Umfragen
Umfragen, die über die Organisation der Veranstaltungen im Hochschulsport hinausgehen, be-dürfen der vorherigen Genehmigung durch die ZB-SB.
Werbung und Plakatierung
Es ist grundsätzlich verboten, in den Sportstätten Werbung für außeruniversitäre, kommerzielle Veranstaltungen zu machen. Das Plakatieren in den Sportstätten ist verboten.
Fahrrad, Skater, Longboards etc.
Fahrräder etc. dürfen ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen abgestellt werden. Es ist untersagt, Fahrräder etc. in den Fluren oder den Kabinen abzustellen.
Alkohol und Rauchen
In den Sportstätten besteht Rauchverbot. Alkoholkonsum ist nur in geringen Mengen bei Festivitäten zulässig und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Leitung der ZB-SB.
Symbole
Es ist untersagt, Kleidung mit diskriminierenden oder demokratiefeindlichen Symbolen zu tragen. Solche Symbole dürfen in den Sportstätten auch sonst in keiner Art und Weise zum Ausdruck ge-bracht werden.
Wertsachen
Für mitgebrachte Wertsachen übernimmt die Universität Siegen keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Beschäftigten der Universität.
Nutzung von Steckdosen
Das Aufladen jeglicher Endgeräte an den Steck-dosen der Sportstätten ist untersagt. Dazu gehö-ren auch Smartphones und Laptops (Brand-schutz).
Temperatur
Herrscht auf der Sportfläche eine Umgebungstemperatur von über 26 °C, werden die Teilnehmenden von der Übungsleitung auf die erhöhten gesundheitlichen Risiken hingewiesen. Ab einer Umgebungstemperatur von 30 °C ist das Sport-reiben untersagt. Alle Personen müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen (Gesundheitsschutz).
NOTFALL UND VERLETZUNGEN
Kühlschrank mit Kühlpacks, Verbandsmaterial
In jedem Sanitätsbereich gibt es einen Kühlschrank mit Kühlpacks sowie Verbandsmaterial.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung unverzüglich bekannt gemacht sowie über das am Kühlschrank digital verfügbare Formular der ZB-SB gemeldet werden.
Die Kühlpacks bleiben auch nach der Nutzung Eigentum der ZB-SB und müssen zurückgegeben werden.
Es ist verboten, den Kühlschrank zur Kühlung von Speisen und Getränken zu nutzen.
Notfall
Alle Personen sind aufgefordert, sich mit den Notfallplänen des Gebäudes und den Notfalltafeln vertraut zu machen. Im Notfall sollen sich alle Personen entsprechend der Notfallpläne in Sicherheit bringen bzw. situationsangemessene (Erste-Hilfe-) Maßnahmen einleiten.
SANKTIONEN
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsverordnung kann die ZB-SB folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Ermahnung oder Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen.
2. Befristeter oder dauerhafter Ausschluss von Veranstaltungen.
3. Ausspruch eines Hausverbots.
Unabhängig davon haftet die verursachende Person für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.