..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Die zentralen Gremien der Universität Siegen

Informationen zur Zusammensetzung, zu den Sitzungsterminen und den Aufgaben der Gremien der Universität.

 

Hochschulrat

Zu den Aufgaben des Hochschulrats gehört insbesondere die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan der Hochschule, die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu Angelegenheiten in Lehre und Forschung, die die Hochschule insgesamt betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind, sowie durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats.

Senat

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die Universität Siegen in ihrer Gesamtheit betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat gibt Stellungnahmen und Empfehlungen zum jährlichen Bericht des Rektorats, zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten und zum Wirtschaftsplan ab. Des Weiteren ist er zuständig für den Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule. Er wirkt durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats mit.

Ständige Kommissionen

Um Beschlüsse im Senat vorzubereiten und das Rektorat zu beraten bildet der Senat Ständige Kommissionen.

Hochschulwahlversammlung

Die Hochschulwahlversammlung hat gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 Hochschulgesetz NRW die Aufgabe, die Mitglieder des Rektorats zu wählen oder gemäß § 17 Absatz 4 Hochschulgesetz NRW abzuwählen. Die Hochschulwahlversammlung besteht in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats (§ 22 a Absatz 1 Hochschulgesetz NRW). Die Stimmen der Mitglieder der beiden Hälften stehen im gleichen Verhältnis zueinander. Stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung sind alle stimmberechtigten Senatsmitglieder sowie die externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Sitzungen der Hochschulwahlversammlung sind grundsätzlich öffentlich.

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche