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Zentrales Wahlbüro

Adolf-Reichwein-Str. 2 a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 415

Tel.:    +49 (0)271/740-4813
E-Mail: zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de

Alle Informationen zur Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden

Uni Siegen in weiß

Die Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden der Universität Siegen 2025 findet als reines antragsbasiertes Briefwahlverfahren statt. Eine Urnenwahl findet nicht statt.

Die Briefwahlunterlagen können Sie bis 22. Januar 2025 hier beantragen.  

Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 15. Januar 2025 versendet und müssen bis zum 30. Januar 2025 um 15:00 Uhr wieder beim Wahlvorstand (Zentrales Wahlbüro, AR-NA 414, Adolf-Reichwein-Straße 2a, 57076 Siegen) eingegangen sein. Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier.

Den eingegangenen Wahlvorschlag aus der Gruppe der Studierenden können Sie hier einsehen 

Bitte beachten Sie, dass Anträgen auf Briefwahl nur stattgegeben werden kann, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und fehlerfrei sind. 

Terminplan für die Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden (aktualisiert)

Bekanntmachung der Wahl 19. Dezember 2024
Anträge Briefwahl 19. Dezember 2024 bis 22. Januar 2025 verlängert
Einreichung der Wahlvorschläge 19. Dezember 2024 bis 08. Januar 2025
Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten 06. - 08. Januar 2025  

Hinweis:

auch eine elektronische Abfrage per E-Mail ist möglich.

Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten bis 8. Januar 2025    
Entscheidung über die Wahlvorschläge und Unterrichtung der Vertrauensperson bei Nichtzulassung 9. Januar 2025
Einspruchsfrist bzw. Nachfrist in Bezug auf die Entscheidung über die Wahlvorschläge spätestens 13. Januar 2025
Endgültige Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge 14. Januar 2025
Bekanntgabe der Wahlvorschläge 14. Januar 2025
Versand der Briefwahlunterlagen ab 15. Januar 2025
Fristende für die Einreichung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand 30. Januar 2025, 15:00 Uhr (Eingang beim zentralen Wahlbüro)
Feststellung des Wahlergebnisses durch Auszählung 31. Januar 2025 um 10 Uhr (Raum AR-NA 423)     
Ende Anfechtungsfrist Wahlergebnis 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 
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