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Zentrales Wahlbüro

Adolf-Reichwein-Str. 2 a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 415

Tel.:    +49 (0)271/740-4813
E-Mail: zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de

Alle Informationen zur Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission

Uni Siegen in weiß

Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Wahl des Senats 2023

Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Wahl der Gleichstellungskommission 2023

 

Am Dienstag, den 24. Januar und Mittwoch, den 25. Januar 2023 jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr finden die Wahlen zum Senat sowie zur Gleichstellungskommission statt. Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier

Dabei wählen:

  • Alle  Hochschulmitglieder der Fakultäten I, II, IV und V sowie der  Hochschulverwaltung, Zentralen Einrichtungen und Betriebseinheiten (mit Ausnahme der Beschäftigten der Teilbibliothek Unteres Schloss)  im Wahllokal „Adolf-Reichwein-Straße“ (Cafeteria ct, AR-M)
  • Alle Hochschulmitglieder der Fakultät III sowie die Beschäftigten der Universitätsbibliothek,  die in der Teilbibliothek Unteres Schloss überwiegend tätig sind im Wahllokal „Unteres Schloss“ Raum US-A 010

Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für die Wahl zum Senat und zur Gleichstellungskommission. Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag. Bitte beachten Sie, dass Anträgen auf Briefwahl nur stattgegeben werden kann, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und fehlerfrei sind. Alle Informationen zur Wahl der Fakultätsräte finden Sie auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Fakultät.

Briefwahl können Sie hier beantragen.

Die Wahlvorschläge für den Senat und die Gleichstellungskommission finden Sie hier 

Terminplan für die Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission 

Bekanntmachung der Wahl 09. Dezember 2022
Anträge Briefwahl 09. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023, 15:00 Uhr
Einreichung der Wahlvorschläge 09. Dezember 2022 bis 06. Januar 2023
Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten ab 09. Dezember 2022    
Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten bis 16. Januar 2023    
Entscheidung über die Wahlvorschläge und Unterrichtung der Vertrauensperson bei Nichtzulassung 9. Januar 2023
Einspruchsfrist bzw. Nachfrist in Bezug auf die Entscheidung über die Wahlvorschläge spätestens 12. Januar 2023
Endgültige Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge spätestens 16. Januar 2023
Bekanntgabe der Wahlvorschläge spätestens 16. Januar 2023
Versand der Briefwahlunterlagen 17. Januar 2023
Möglichkeit der Urnenwahl 24./25. Januar 2023, je 09:00 bis 15:00 Uhr
Fristende für die Einreichung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand 25. Januar 2023, 15:00 Uhr (Eingang beim zentralen Wahlbüro)
Feststellung des Wahlergebnisses durch Auszählung 25. Januar 2023 um 16 Uhr    
Ende Anfechtungsfrist Wahlergebnis 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 
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