Zentrales Wahlbüro
Adolf-Reichwein-Str. 2 a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 415
Tel.:    +49 (0)271/740-4813 E-Mail: zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de
Alle Informationen zur Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission
Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Wahl des Senats 2023
Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Wahl der Gleichstellungskommission 2023
Am Dienstag, den 24. Januar und Mittwoch, den 25. Januar 2023 jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr finden die Wahlen zum Senat sowie zur Gleichstellungskommission statt. Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier
Dabei wählen:
- Alle Hochschulmitglieder der Fakultäten I, II, IV und V sowie der Hochschulverwaltung, Zentralen Einrichtungen und Betriebseinheiten (mit Ausnahme der Beschäftigten der Teilbibliothek Unteres Schloss) im Wahllokal „Adolf-Reichwein-Straße“ (Cafeteria ct, AR-M)
- Alle Hochschulmitglieder der Fakultät III sowie die Beschäftigten der Universitätsbibliothek, die in der Teilbibliothek Unteres Schloss überwiegend tätig sind im Wahllokal „Unteres Schloss“ Raum US-A 010
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für die Wahl zum Senat und zur Gleichstellungskommission. Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag. Bitte beachten Sie, dass Anträgen auf Briefwahl nur stattgegeben werden kann, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und fehlerfrei sind. Alle Informationen zur Wahl der Fakultätsräte finden Sie auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Fakultät.
Briefwahl können Sie hier beantragen.
Die Wahlvorschläge für den Senat und die Gleichstellungskommission finden Sie hier
Terminplan für die Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission
Bekanntmachung der Wahl | 09. Dezember 2022 | ||
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Anträge Briefwahl | 09. Dezember 2022 | bis | 16. Januar 2023, 15:00 Uhr |
Einreichung der Wahlvorschläge | 09. Dezember 2022 | bis | 06. Januar 2023 |
Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | ab 09. Dezember 2022 | ||
Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | bis 16. Januar 2023 | ||
Entscheidung über die Wahlvorschläge und Unterrichtung der Vertrauensperson bei Nichtzulassung | 9. Januar 2023 | ||
Einspruchsfrist bzw. Nachfrist in Bezug auf die Entscheidung über die Wahlvorschläge | spätestens 12. Januar 2023 | ||
Endgültige Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge | spätestens 16. Januar 2023 | ||
Bekanntgabe der Wahlvorschläge | spätestens 16. Januar 2023 | ||
Versand der Briefwahlunterlagen | 17. Januar 2023 | ||
Möglichkeit der Urnenwahl | 24./25. Januar 2023, je 09:00 bis 15:00 Uhr | ||
Fristende für die Einreichung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand | 25. Januar 2023, 15:00 Uhr (Eingang beim zentralen Wahlbüro) | ||
Feststellung des Wahlergebnisses durch Auszählung | 25. Januar 2023 um 16 Uhr | ||
Ende Anfechtungsfrist Wahlergebnis | 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |