Gebäude F-S
Sandstraße 16 - 18
57072 Siegen
Ihre Ansprechpartner*innen:
(nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens sortiert)
Wichtiger Hinweis: Bitte nutzen Sie als Studierende oder Studierender der Universität Siegen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. an, wenn Sie mit uns per Mail in Kontakt treten möchten.
A-F:
Uwe Neuser (stellv. Abteilungsleiter)
0271/740-4815
uwe.neuser@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag -
Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag:
09:00 - 11:30 Uhr
G-K:
Sina Freudenberg
0271/740-4817
sina.freudenberg@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag -
Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag:
09:00 - 11:30 Uhr
L-Sche:
Ann Christin Scheppe
0271/740-4818
ann_christin.scheppe@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag -
Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag:
09:00 - 11:30 Uhr
Schf-Z:
Aygül Fikirli
0271/740-3861
ayguel.fikirli@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: Montag -
Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr; Freitag:
09:00 - 11:30 Uhr
Unfallanzeige, Meldung der Schwangerschaft gem.
Mutterschutzgesetz,
Bewerbungen mit Fachhochschulreife und
Rentenbescheinigung:
Melanie Tröps
0271/740-4942
melanie.troeps@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Abteilungsleiter
Sascha Fiedler
0271/740-4814
sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Startseite des Studierendensekretariats
International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Anfahrt
Impressum
Beruflich Qualifizierte / Zugangsprüfung (ZP)
Beruflich Qualifizierte können über eine Zugangsprüfung und zusätzliche Bedingungen die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium erfüllen.
Der Zugang zum Hochschulstudium ohne Abitur ist aufgrund § 49 Absatz 4 Hochschulgesetz durch folgende Ordnungen geregelt:
- Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 07. Oktober 2016
- Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte der Universität Siegen vom 15. August 2017
Eine Zugangsprüfung ist für alle an der Universität Siegen angebotenen zulassungsbeschränkten Studiengänge möglich, nicht jedoch für Master-Studiengänge.
Sofern Sie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife besitzen, kann keine Bewerbung bzw. Einschreibung auf Grund beruflicher Qualifikation erfolgen.Grafik zum Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren mit Beruflicher Qualifikation
Formale Voraussetzung für den Hochschulzugang
Einige Studiengänge verlangen neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Zugangsvoraussetzungen, wie Vorpraktika oder Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Auch beim Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation müssen diese weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein.Ohne vorherige Prüfung
Als Meister oder vergleichbar Qualifizierter
Einer der folgenden Nachweise einer Aufstiegsfortbildung muss nachgewiesen werden:- Meisterbrief
- Abschluss einer Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
- FachschulabsolventIn
- Abschluss einer vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
- Abschluss einer sonstigen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung
Die o.g. Nachweise qualifizieren zur Aufnahme eines Studiums in allen Studiengängen.
Als fachtreue Bewerberin oder Bewerber (fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang)
Folgende Nachweise müssen erbracht werden:
- a) Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen, fachlich dem Studiengang entsprechenden Berufsausbildung
- und
- b) Nachweis einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit in dem erlernten Beruf oder in einem fachlich entsprechenden Beruf in Vollzeit. Eine weitere fachliche verwandte Berufsausbildung wird als berufliche Tätigkeit anerkannt.
Bei Nachweis oben genannten Unterlagen kann ein fachlich entsprechender Studiengang studiert werden. Welcher Beruf für welchen Studiengang einschlägig ist, entscheidet die Hochschule.
Mit Probestudium oder Zugangsprüfung
Als sonstig beruflich Qualifizierte/r
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- a) Abschluss einer Bundes- und Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsbildung
- und
- b) Nachweis einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit auch außerhalb des Ausbildungsberufes.
Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer nach b) geforderten Berufstätigkeit gleichgestellt. Berücksichtigungsfähig mit dem entsprechenden Anteil sind grundsätzlich Zeiten, in denen eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet:
- der freiwillige Wehrdienst
- der Bundesfreiwilligendienst
- das freiwillige soziale Jahr
- das freiwillige ökologische Jahr
- die Tätigkeit als EntwicklungshelferIn
- der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung
Ein reguläres Studium kann aufgenommen werden, wenn entweder ein Probestudium (in Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind) oder eine Zugangsprüfung (in zulassungsbeschränkten Studiengängen) erfolgreich abgelegt wurden.
Probestudium
Für sonstig beruflich Qualifizierte ist ein Probestudium in allen nicht zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen erforderlich. Es dauert 2 Semester und ist erfolgreich, wenn mindestens 40 Leistungspunkte innerhalb der ersten 2 Fachsemester erbracht werden. Es werden für ein erfolgreiches Absolvieren des Probestudiums nur Leistungen berücksichtigt, welche während des Probestudiums erbracht werden. Nicht berücksichtigungsfähig sind angerechnete Leistungen, z. b. aus einem vergangenen Studium.
Zugangsprüfung
Für sonstig beruflich Qualifizierte ist eine Zugangsprüfung nur für alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge an der Universität Siegen erforderlich. Für zulassungsfreie Studiengänge kann keine Zugangsprüfung absolviert werden.
Sonstig beruflich Qualifizierte müssen sie in diesen Studiengängen ablegen, um eine Chance auf einen Studienplatz zu erhalten. Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum konkret gewählten Studiengang vorhanden sind. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen. Die Prüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Mit der Durchschnittsnote des Zeugnisses über die bestandene Zugangsprüfung muss anschließend für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres und für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres eine Bewerbung über das Online-Portal Unisono der Universität Siegen und teilweise eine Registrierung über hochschulstart.de erfolgen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Im Auswahlverfahren konkurrieren die Bewerber*innen mit erfolgreich abgelegter Zugangsprüfung mit den Bewerber*innen mit Abitur um die Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen und Fächern.
Bewerbung
Eine Bewerbung muss auch für beruflich Qualifizierte nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen. Alle Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge nehmen die Bewerbung im Online-Portal vor.
Beruflich Qualifizierte, die keine Zugangsprüfung ablegen müssen, laden bei ihrer Bewerbung die Nachweise über ihre Berufsausbildung und -tätigkeit sowie Lebenslauf und Motivationsschreiben im Bewerbungsprozess bei unisono hoch. Anhand dieser eingereichten Unterlagen wird eine Rangliste gebildet.
Den Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (bitte am Computer ausfüllen) verwenden Sie bitte ausschließlich für Bewerbungen zur Zugangsprüfung und senden diesen mit den weiteren Unterlagen :
Sascha Fiedler
Tel.: 0271 740-4814
E-Mail: sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de
Fristen
Für eine Bewerbung zur Teilnahme an der Zugangsprüfung für ein
- Wintersemester gilt der 01.04. jeden Jahres als Ausschlussfrist
- Sommersemester gilt der 01.10. (des Vorjahres) jeden Jahres als Ausschlussfrist.
Die Online-Bewerbung für alle Bewerber*innen erfolgt zum
- Wintersemester bis zum 15.07.
- Sommersemester bis zum 15.01.
Die Termine für die Online-Einschreibung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie auf hier.
Zulassung zum Studium
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen an der Universität Siegen in verschiedenen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen. Die Zahl der Studienplätze in diesen zulassungsbeschränkten Studiengängen ist begrenzt. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Zugangsprüfung beinhaltet deswegen nicht gleichzeitig eine Zulassung zum Studium.
Im Rahmen der allgemeinen Zulassung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind 3% der Studienplätze für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne Abitur, die keine Zugangsprüfung ablegen müssen, reserviert.
In zulassungsfreien Studiengängen ist eine Einschreibung in dem beantragten Studiengang nach Maßgabe der Einschreibeordnung zum nächsten Einschreibetermin möglich.
Ansprechpartner
Sascha Fiedler
Tel.: 0271/740-4814
E-Mail: sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de