Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Anfahrt
Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr
Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de
Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712
International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Architektur - Planen und Bauen im Bestand
Kurzinfo
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, Bewerbung erforderlich
Hier gelangen Sie zur Bewerbung
Abschluss
Master of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine und Fristen
Der Studiengang
Ziel des Masterstudienganges „Architektur – Planen und Bauen im Bestand“ ist es, Kompetenz im Umgang mit zu modernisierender, umzunutzender, zu ergänzender oder rückzubauender Bausubstanz nach städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen und konstruktiv-technischen Aspekten zu erlangen. Das Masterstudium zielt auf eine wissenschaftlich-theoriebezogene und zugleich praxisbezogene Vertiefungs- und Zusatzqualifikation ab und besteht aus 9 Modulen inklusive der Master-Thesis.
Das Thema dieses Vertiefungsstudienganges versteht sich als Antwort auf die Veränderungen des gesellschaftlichen Problemhorizontes:
- Die Umnutzung und Pflege alter Bausubstanz wird immer wichtiger.
- Die demographische Entwicklung der Bevölkerung Europas hat zur Folge, dass auch die Städte schrumpfen.
- Die Überalterung der Gesellschaft hat zur Folge, dass die Bedürfnisse nicht mehr den tatsächlichen Begebenheiten entsprechen.
- Die Überproduktion von Bürogebäuden (Leerstand) in den Ballungsräumen hat zur Folge, dass es in innerstädtischen Bereichen oft zu einer Verödung der Infrastruktur kommt.
„Planen und Bauen im Bestand“ bedeutet, dass diese Problematik im Sinne städtebaulicher und architektonischer Überlegungen reflektiert werden muss, um langfristig mit nachhaltigen, neuen Lösungsansätzen reagieren zu können. Städte und Gebäude müssen den sich ändernden Bedürfnissen wieder angepasst werden.
„Planen und Bauen im Bestand“ bedeutet auch, den respektvollen Eingriff in bestehende, intakte städtebauliche Strukturen zu finden, um mit planerischen Maßnahmen zu einem Mehrwert an architektonischen Qualitäten zu gelangen. Die Pflege alter, denkmalgeschützter Bausubstanz ist zu gewährleisten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Bauen im Bestand wird künftig mehr denn je das Berufsbild der Architektin oder des Architekten prägen. Modernisierung, Schadenssanierung, Energieeinsparung, Umbau und Erweiterung sowie Rückbau in schrumpfenden Städten und Baulückenschließung werden die Zukunftsaufgaben der Architekturbüros sein.
Es werden bis zu 40 Studierende aufgenommen. Ihnen steht ein gemeinsames Atelier offen, wo sie miteinander, mit Lehrenden und Gastvortragenden ihre Projekte entwickeln oder diskutieren, wo Seminare und Vorträge stattfinden und ein kommunikatives Miteinander gepflegt werden soll.
Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie hier .
Zugangsvoraussetzungen
1) Abschluss „Bachelor of Science“ oder
„Bachelor of Arts“ in einem Studiengang Architektur oder ein
vergleichbarer Diplomabschluss mit einer Gesamtnote von
mindestens 2,5
2) BewerberInnen aus dem Ausland müssen vor
Aufnahme des Masterstudiums ausreichende Deutschkenntnisse
nachweisen (mind. DSH2 oder TestDaF in allen Teilprüfungen
mind. 4).
Es gilt immer die aktuelle
Prüfungsordnung.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie hier.
Studienorganisation
Prüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Prüfungsordnungen (POs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der PO im
Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man
sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese PO
läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.