Zentrale Studienberatung
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International Students
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STARTING
Impressum
Plurale Ökonomik
Kurzinfo
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 4 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, Bewerbung erforderlich
Hier gelangen Sie zur Bewerbung
Abschluss
Master of Arts
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch und Englisch
Termine und Fristen
Der Studiengang
Der Masterstudiengang „Plurale Ökonomik“ ist ein konsekutives Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Studierende können entweder den Schwerpunkt „Management und Mitweltgestaltung“ oder „Politische Ökonomie“ wählen. Die Studierenden eignen sich Kompetenzen teils in gemeinsamen Basis- und Wahlpflichtmodulen an, die dazu dienen, dass sie ihren spezifischen Interessen nachkommen, sie vertiefen und ihr Wissen erweitern.
Management und Mitweltgestaltung
Das plurale Management beinhaltet diverse Theorien, Methoden
und Ansätze der Gestaltung und Entwicklung von Organisationen.
Dabei bilden Kommunikation, Ethik, Entscheidungen und
Organisationsentwicklung die Grundlage des Schwerpunkts. Es
geht um die systemische Diagnose, die Gestaltung durch
Interventionen und das reflexive Lernen. Zu den Berufsfeldern
gehören Nichtregierungsorganisationen, Behörden,
Sozialunternehmen sowie private Unternehmen.
Politische Ökonomie
Im Fokus des Schwerpunkts „Politische Ökonomie“ stehen über die
„klassischen Konzepte“ hinaus alternative Denkschulen, wozu
beispielsweise (post)keynesianische, aber auch postwachstums-
und kulturökonomische Theorieansätze gehören.
Die Studierenden werden befähigt, die umfassenden
wirtschaftlichen Prozesse in ihrer gesellschaftlichen und
politischen Dimension zu analysieren und mitzugestalten. Zu den
Berufsfeldern gehören Referententätigkeiten in Ministerien und
Behörden sowie bei Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen
Organisationen, Verbänden, Stiftungen, universitäre
Einrichtungen sowie der Wirtschaftsjournalismus.
Zugangsvoraussetzungen
- (1) Ergänzend zu § 4 RPO-M (Rahmenprüfungsordnung) ist Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang „Plurale Ökonomik“ der Nachweis
- 1. eines Bachelorabschlusses in einem Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Hoch- schule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines vergleichbaren Abschlusses (z.B. Diplom oder Magister) mindestens mit der Note „gut“ (2,5) oder
- 2. eines Bachelorabschlusses in einem Studium einer anderen Geistes- oder Sozialwissenschaft an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eines vergleichbaren Ab- schlusses (z.B. Diplom oder Magister) mindestens mit der Note „gut“ (2,5) und Leistungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaft von mindestens 30 Leistungspunkten, wobei dieser An- teil durchschnittlich mindestens mit der Note „gut“ (2,5) bewertet sein muss.
- (2) Sofern die Zugangsvoraussetzungen aus Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 1 Nr. 2 mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bewertet sind, kann in einem individuellen Eignungsgespräch mit einer oder einem vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses allgemein oder für den Einzelfall bestimmten Prüferin oder Prüfer i. S. v. § 7 Absatz 1 die Eignung für den Zugang zum Masterstudium festgestellt werden.
- (3) Ferner ist Voraussetzung für den Zugang der Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf dem Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
- (4) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem Studiengang mit einer erheblichen inhaltlichen Nähe zu diesem Studiengang eine nach dieser Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat.
Es gilt immer die aktuelle
(Fach-)Prüfungsordnung.
Wichtige Informationen
Sprache
Deutsch und Englisch
Studienorganisation
Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden
Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und
zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer PO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.