DFG
DFG-Mittel:
Phase 2. Projekteinrichtung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
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Drittmittelanzeige ausfüllen und mit Bewilligungsbescheid über das Rektorat einreichen
Verantwortungsbereich Projektadministration:
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Prüfung der Drittmittelanzeige
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Einrichtung und Mitteilung eines PSP-Elementes
Phase 3. Projektdurchführung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
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Wissenschaftliche Durchführung
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Überwachung projektspezifischer Fristen
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Bei Notwendigkeit Laufzeitverlängerungen/Umwidmung beantragen
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Personalbuchungen überprüfen (Kontierung, Plausibilität)
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Bestellungen erzeugen und archivieren
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Rechnungen prüfen (Projektbezug & Abrechenbarkeit) und kontieren
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Sachausgaben überprüfen (Kontierung, Vollständigkeit)
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Falls die Umbuchung von Sachausgaben notwendig ist, Umbuchungsantrag ausfüllen, unterschreiben und dann über Abt. 1.2 einreichen
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Überprüfung, ob Beschaffungen erfolgen dürfen
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Bei der Anschaffung von (Groß-) Geräten und Auftragsvergaben ist frühzeitig die Abteilung Beschaffung einzuschalten (Vorgaben der DFG einhalten/ berücksichtigen)
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Meldung an die Anlagenbuchhaltung über vorhandene DFG-Leihgeräte
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Frühzeitige Mitteilungen über Abweichungen vom Zeit- und Arbeitsplan
- Die Frist für die Inanspruchnahme der Publikationsmittel beginnt mit Einreichung des wissenschaftlichen Abschlussberichts und beträgt in der Regel 24 Monate
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
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Kalkulation und Mittelabruf
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Auf Wunsch aktuellen Finanzstatus erstellen und an die Projektleiter versenden
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Klärung von Einzelfragen
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Überwachung finanzieller Fristen (z.B. Mittelabruf, Zwischennachweis)
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Erstellung des jährlichen finanziellen Zwischennachweises
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Rechnungen im Hinblick auf das vorhandene Budget prüfen
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Umbuchungsauftrag Sachmittel prüfen, freigeben und weiterleiten
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Bestätigung der Übernahme von Leihgeräten der DFG in die Hochschule
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Meldung an die Anlagenbuchhaltung bei Übereignung der Geräte an die Universität Siegen
Phase 4. Projektabschluss
Verantwortungsbereich Projektleitung:
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Aufbewahrung sowie Sicherung der Daten und Ergebnisse gemäß den Vorgaben des Mittelgebers
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Auflagen zu Publikations-/ Verwertungspflichten erfüllen (falls vorhanden)
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Fachlicher Verwendungsnachweis, Abgabe des Schlussberichts gegenüber dem Mittelgeber, Dokumentation des Zeitpunkts der Abgabe des Schlussberichts
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Mitwirkung bei der Erstellung des finanziellen Schlussnachweises
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Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dass alle projektspezifischen Buchungen erfolgt sind, ggf. Durchführung von Korrekturbuchungen
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Ggf. Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf stellen (fachlich).
Dies ist ebenfalls möglich für nichtwissenschaftliche/ technische MitarbeiterInnnen, jedoch nicht für Hilfskräfte.
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
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Finanzieller Verwendungsnachweis
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Durchführung von notwendigen Korrekturbuchungen
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Kennzeichnung im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
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Prüfung der Projektlaufzeit im Vergleich zur Nutzungsdauer der Geräte und Umsetzen der Anlage nach Projektende auf Sammelkonto veranlassen
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Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der Verwaltung (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithalten der Daten für mögliche Prüfung)
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Ggf. Begleitung von Prüfungen
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Ggf. Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf stellen (finanziell)
- Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen (Frist i.d.R. 5 Jahre)