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DFG

DFG-Mittel:

Phase 2. Projekteinrichtung

Verantwortungsbereich Projektleitung:

  • Drittmittelanzeige ausfüllen und mit Bewilligungsbescheid über das Rektorat einreichen 

Verantwortungsbereich Projektadministration:

  • Prüfung der Drittmittelanzeige
  • Einrichtung und Mitteilung eines PSP-Elementes

Phase 3. Projektdurchführung

Verantwortungsbereich Projektleitung:

  • Wissenschaftliche Durchführung
  • Überwachung projektspezifischer Fristen
  • Bei Notwendigkeit Laufzeitverlängerungen/Umwidmung beantragen
  • Personalbuchungen überprüfen (Kontierung, Plausibilität)
  • Bestellungen erzeugen und archivieren
  • Rechnungen prüfen (Projektbezug & Abrechenbarkeit) und kontieren
  • Sachausgaben überprüfen (Kontierung, Vollständigkeit)
  • Falls die Umbuchung von Sachausgaben notwendig ist, Umbuchungsantrag ausfüllen, unterschreiben und dann über Abt. 1.2 einreichen
  • Überprüfung, ob Beschaffungen erfolgen dürfen
  • Bei der Anschaffung von (Groß-) Geräten und Auftragsvergaben ist frühzeitig die Abteilung Beschaffung einzuschalten (Vorgaben der DFG einhalten/ berücksichtigen)
  • Meldung an die Anlagenbuchhaltung über vorhandene DFG-Leihgeräte
  • Frühzeitige Mitteilungen über Abweichungen vom Zeit- und Arbeitsplan
  • Die Frist für die Inanspruchnahme der Publikationsmittel beginnt mit Einreichung des wissenschaftlichen Abschlussberichts und beträgt in der Regel 24 Monate

Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:

  • Kalkulation und Mittelabruf
  • Auf Wunsch aktuellen Finanzstatus erstellen und an die Projektleiter versenden
  • Klärung von Einzelfragen
  • Überwachung finanzieller Fristen (z.B. Mittelabruf, Zwischennachweis)
  • Erstellung des jährlichen finanziellen Zwischennachweises
  • Rechnungen im Hinblick auf das vorhandene Budget prüfen
  • Umbuchungsauftrag Sachmittel prüfen, freigeben und weiterleiten
  • Bestätigung der Übernahme von Leihgeräten der DFG in die Hochschule
  • Meldung an die Anlagenbuchhaltung bei Übereignung der Geräte an die Universität Siegen

Phase 4. Projektabschluss

Verantwortungsbereich Projektleitung:

  • Aufbewahrung sowie Sicherung der Daten und Ergebnisse gemäß den Vorgaben des Mittelgebers
  • Auflagen zu Publikations-/ Verwertungspflichten erfüllen (falls vorhanden)
  • Fachlicher Verwendungsnachweis, Abgabe des Schlussberichts gegenüber dem Mittelgeber, Dokumentation des Zeitpunkts der Abgabe des Schlussberichts
  • Mitwirkung bei der Erstellung des finanziellen Schlussnachweises
  • Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dass alle projektspezifischen Buchungen erfolgt sind, ggf. Durchführung von Korrekturbuchungen
  • Ggf. Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf stellen (fachlich).
    Dies ist ebenfalls möglich für nichtwissenschaftliche/ technische MitarbeiterInnnen, jedoch nicht für Hilfskräfte.

Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:

  • Finanzieller Verwendungsnachweis
  • Durchführung von notwendigen Korrekturbuchungen
  • Kennzeichnung im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
  • Prüfung der Projektlaufzeit im Vergleich zur Nutzungsdauer der Geräte und Umsetzen der Anlage nach Projektende auf Sammelkonto veranlassen
  • Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der Verwaltung (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithalten der Daten für mögliche Prüfung)
  • Ggf. Begleitung von Prüfungen 
  • Ggf. Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf stellen (finanziell)
  • Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen (Frist i.d.R. 5 Jahre)
 
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