EFRE
EFRE II
Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Bewirtschaftung von EFRE II - Projekten. EFRE II Projekte (Leitmarkt, Regio NRW, etc.)
EFRE II – Projektmittel unterliegen der Jährlichkeit und sind nicht übertragbar!
Phase 2: Projekteinrichtung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
- Drittmittelanzeige ausfüllen und mit Vertrag / Zuwendungsbescheid über Rektorat einreichen
- falls noch nicht in der Projektanbahnung geschehen, sollte jetzt bestimmt werden aus welchen Mitteln der Eigenanteil erbracht werden soll
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
- Drittmittelanzeige prüfen
- Einrichtung und Mitteilung eines PSP-Elementes
- ggf. Rücksendung Empfangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht
Phase 3: Projektdurchführung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
- Wissenschaftliche Durchführung
- Überwachung projektspezifischer Fristen
- Beachtung fachlicher Berichtspflichten wie z.B. Erstellung und Einreichung von Zwischen- oder Abschlussberichten
- Landespersonal kann nur nach regulärem Vertragsende über EFRE II finanziert werden, Umfinanzierung oder Aufhebungsvertrag nicht möglich.
- Führen von Stundenzetteln für Personal (Achtung alles über 1650 Produktivstunden pro Jahr wird gekürzt!). Die Stundennachweise müssen für alle Beschäftigungsverhältnisse geführt werden! (z.B. versch. Projekte)
- Überprüfung der Stundenzettel hinsichtlich Dienstreisen, Beschäftigung auf anderen Projekten, Feiertagen und Abwesenheitszeiten
- Führen von Abwesenheitslisten (im Abgleich mit den Stundenzetteln)
- Stundenzettel für jeweilige Mittelabrufe bei Abt. 1.2 einreichen
- Personalbuchungen überprüfen (Kontierung, Plausibilität)
- Bestellungen erzeugen und archivieren
- Rechnungen prüfen (Projektbezug & Abrechenbarkeit) und kontieren
- Sachausgaben überprüfen (Kontierung und Vollständigkeit)
- Falls die Umbuchung von Sachausgaben notwendig ist, Umbuchungsantrag ausfüllen, unterschreiben und dann über die Abt. 1.2 einreichen
- bei der Anschaffung von (Groß-) Geräten und Auftragsvergaben ist frühzeitig die Abteilung Beschaffung einzuschalten (Nettowert ab 3.000€). Besonderheit: Bei EFRE II-Projekten müssen für alle Beschaffungen ab einem Nettowert von 500€ drei Vergleichsangebote eingeholt werden!
- Bei Änderung / Überschreitung oder Anpassung der AZA-Pläne ist der Mittelgeber frühzeitig einzubinden
- Die Einzelansätze der Ausgabekategorien sind nicht gegenseitig deckungsfähig
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
- Kalkulation und Mittelabruf inkl. Versendung der Belegkopien und Originalstundenzettel
- Beleglisten erstellen
- Vergabeliste für alle Anschaffungen ab einem Nettowert ab 500 € ist jedem Mittelabruf beizufügen
- Rechnungen im Hinblick auf das vorhandene Budget prüfen
- Umbuchungsaufträge prüfen, freigeben und weiterleiten
- Überprüfung der Stundenzettel auf Feiertage und Höchststunden pro Tag
- Für alle Projektmitarbeiter müssen Kopien der Arbeitsverträge vorgelegt werden.
- Klärung von Einzelfragen
- auf Wunsch aktuellen Finanzstatus erstellen und an die Projektleiter versenden
- Überwachung finanzieller Fristen (z.B. Mittelabruf, Rückmeldungen zu Budgetbedarf, Schlussnachweis)
Phase 4: Projektabschluss
Verantwortungsbereich Projektleitung:
- Aufbewahrung sowie Sicherung der Daten und Ergebnisse gemäß den Vorgaben des Mittelgebers
- Fachlicher Sachbericht jährlich zum 30.03.
- Überwachung projektspezifischer Fristen (z.B. Sachbericht, Schlussbericht, Verwertungsbericht, Monitoringbogen)
- Ggf. Auflagen zu Publikations-/ Verwertungspflichten erfüllen
- falls noch nicht bei Projekteinrichtung geschehen, sollte jetzt bestimmt werden aus welchen Mitteln der Eigenanteil erbracht wird
- da alle Projekte grundsätzlich vor Ort geprüft werden, müssen alle über das Projekt angeschafften Anlagen und Gegenstände mit den speziellen Aufklebern/ Logos des Mittelgebers versehen werden
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
- Finanzieller Schlussnachweis
- Gesamtbelegliste erstellen & prüfen (Übereinstimmung mit Buchungen)
- Prüfung der Projektlaufzeit im Vergleich zur Nutzungsdauer der Geräte und Umsetzen der Anlage nach Projektende auf Sammelkonto veranlassen
- Nachweis zur Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Mitteilung an den Mittelgeber über die weitere Verwendung der über die Zuwendung angeschafften Gegenstände (nach Rücksprache mit der Projektleitung)
- Technische Umsetzung Ausgleich Defizit / Eigenanteil
- Kennzeichnung im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
- Da alle Projekte grundsätzlich vor Ort geprüft werden, muss auf allen Projektunterlagen die Aufbewahrungsfrist vermerkt werden.
- Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der Verwaltung (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithalten der Daten für mögliche Prüfung) Frist: 31.12.2028