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Solidarität mit türkischen Universitäten und Wissenschaftlern

Selbstbestimmung und wissenschaftliche Freiheit in der Türkei weiter unter Druck. Rektor Prof. Dr. Burckhart sieht Entwicklung mit Sorge.

Nach der jüngsten Verletzung der Universitätsautonomie und wissenschaftlichen Freiheit, die aus den zwei kürzlich erlassenen Dekreten (675 und 676) hervorgeht, die im Amtsblatt der Türkischen Republik am 29. Oktober 2016 veröffentlicht wurden, bringt die Europäische Universitätsvereinigung (European University Association, EUA) ihre Unterstützung der türkischen  Hochschulgemeinschaft zum Ausdruck.

Die neuen Dekrete legen fest, dass von nun an Rektoren der türkischen Universitäten nicht länger gewählt, sondern vom Präsidenten der Republik aus einer Gruppe von drei, durch den Türkischen Hochschulrat  (YÖK) vorgeschlagenen Kandidaten ernannt werden. In Ausnahmefällen ist eine direkte Ernennung eines Hochschulrektors durch den Präsidenten der Republik ohne Beteiligung des YÖK möglich.

Die EUA hat viele Türkische Mitglieder und ist durch diese Entwicklungen wie auch die unmittelbare Entlassung von weiteren 1.267 Wissenschaftlern sehr beunruhigt. Die EUA steht nachdrücklich hinter den international anerkannten Prinzipen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Universitätsautonomie, ohne die die Qualität der Hochschulbildung und hochrangige Forschung nicht gedeihen können.

"Wir sehen diese Entwicklung mit Sorge, die Forsetzung des Dialogs ist notwendig. Wir unterstützen nachdrücklich alle lokalen, nationalen und internationalen Bemühungen, die Freiheit von Forschung und Lehre an den türkischen Hochschulen zu gewährleisten. Auf diesen Grundwerten bauen Erfolg und Ertrag für die Gesellschaft von Hochschulen auf", sagte Prof. Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen und Vorstandsmitglied der EUA.

Die Nachricht wurde direkt nach der Herbstversammlung des Rats der EUA am 28. Oktober 2016 in Brüssel bekannt, wo im Beisein der YÖK, als einem der 33 Hochschulrektorenkonferenzen der EUA, die jüngsten Entwicklungen in der Türkei diskutiert wurden. Die EUA zeigte sich zufrieden angesichts der dargestellten positiven Entwicklungen nach dem fehlgeschlagenen Putschversuch im Juli und der damals unmittelbar ergriffenen Maßnahmen:

  • Die 65.000 Studierenden, die von der Schließung der 15 privaten Hochschulen betroffen waren, konnten größtenteils an andere Einrichtungen in der gleichen Stadt wechseln, ihre Stipendien werden durch den Staat weitergeführt.
  • Nachdem 1.577 Dekane im Juli zum Rücktritt aufgefordert wurden, wurden bisher 1.480 der Stellen wieder besetzt, 917 davon durch ehemalige Dekane.
  • Es wurde bestätigt, dass von den mehr 5.000 Wissenschaftlern, die im Juli Ihre Anstellung verloren, es mehr als 3.000 Angestellten der geschlossenen privaten Hochschulen freistehen wird, eine Anstellung andernorts zu suchen. Für die 2.346 Wissenschaftler, die aus Ihrem Arbeitsverhältnis an öffentlichen Universitäten entlassen wurden, wurde ein Berufungsverfahren eingeleitet, um die Beweislage der einzelnen Fälle zu prüfen. Dieses Verfahren wird in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.

Zum Abschluss der EUA-Ratssitzung am 28. Oktober 2016 betonte EUA-Präsident Rolf Tarrach erneut die Position der EUA: „Es ist nicht unsere Aufgabe, uns in politische Fragen einzumischen, aber es ist unsere Aufgabe deren Konsequenzen für die Hochschulen zu erkennen und zu diskutieren und wir fürchten, dass diese sehr fatal sind."

Am 15. November 2016 hat die EUA eine Mitteilung mit dem Titel "University autonomy in Turkey: First impact of new decrees" veröffentlicht. Hier finden Sie die Mitteilung.

Die EUA vertritt die Interessen der Hochschulen auf europäischer Ebene. Derzeit sind in ihr 850 Mitgliedseinrichtungen – Universitäten, Hochschulen und Rektorenkonferenzen – aus 47 Ländern zusammengeschlossen. Der Vorstand (Board) ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Strategie und die Planung der Aktivitäten der EUA verantwortlich. Die deutsche Hochschulrektorenkonferenz gehört der EUA seit Gründung im Jahr 2001 an.

 
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