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Hochschulen begrüßen GWK-Einigung

Bund und Länder haben sich in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Nachfolge des Hochschulpakts und den Qualitätspakt Lehre geeinigt. Außerdem verabschiedeten sie die Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation.

Zukunftsweisende Einigung für die deutschen Hochschulen: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 die neue Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verabschiedet. Mit dem Zukunftsvertrag möchten Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre verbessern und die Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht erhalten – und zwar ab dem Jahr 2021 auf Dauer. So könne insbesondere der Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen unterstützt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der GWK. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter-André Alt, begrüßte die Einigung: „Ich bin sehr erleichtert, dass es trotz schwieriger Verhandlungen zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist. Bund und Länder nehmen ihre gemeinsame Verantwortung wahr. Alle Beteiligten haben Einzelinteressen zurückgestellt und damit dieses Ergebnis ermöglicht. Der Bundesministerin gilt der Dank dafür, dass der Bund dauerhaft in die Finanzierung der Hochschullehre einsteigt. Das ist ein bedeutsamer Schritt, auf den wir seit der Neufassung des Artikels 91b Grundgesetz vor über vier Jahren gedrängt haben“, sagte Alt in Berlin.

Auch der Siegener Uni-Rektor und langjährige HRK-Vizepräsident für Lehre und Studium, Lehrerbildung und lebenslanges Lernen, Prof. Dr. Holger Burckhart, reagierte erfreut: „Ich begrüße die Einigung sehr, sie gibt den Hochschulen Planungssicherheit über viele Jahre. Die angesetzten Indikatoren sind nachvollziehbar, die vereinbarte Anpassung in 2024 ist sehr sinnvoll. Ein insgesamt gutes Ergebnis“, erklärte Burckhart.

Der Bund stellt laut dem Vertrag von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.

Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“

Die GWK verabschiedete darüber hinaus die neue Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ zur Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie ihrer Stärkung im Hochschulsystem. Bund und Länder stellen danach jährlich bis zu 150 Mio. Euro zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam, wobei der Bund 110 Mio. Euro und die Länder 40 Mio. Euro jährlich aufbringen werden.

Mit der Vereinbarung setzen Bund und Länder ihre insbesondere durch den Qualitätspakt Lehre begonnenen Anstrengungen zur Förderung und Verbreitung innovativer Hochschullehre fort. Neben der wissenschaftsgeleiteten Förderung von Projekten insbesondere zur strategisch-strukturellen Stärkung der Hochschulen in Studium und Lehre und zu aktuellen, themenbezogenen Herausforderungen in Studium und Lehre sollen auch die Organisation des länderübergreifenden Austauschs und der Vernetzung sowie der Wissenstransfer unterstützt werden. Zur Verwirklichung der Ziele und zur Umsetzung des Aufgabenportfolios soll eine rechtlich unselbständige Organisationseinheit an einer bestehenden Trägerinstitution eingerichtet werden. Eine geeignete Trägerinstitution soll in einem Interessensbekundungsverfahren durch die GWK ausgewählt werden.

Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation

Die GWK brachte außerdem die Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation in den Jahren 2021 bis 2030 auf den Weg. Damit setzen Bund und Länder ein klares Signal für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und verbindliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Deutschland.

Die vierte Fortschreibung des erstmalig 2005 beschlossenen Pakts für Forschung und Innovation sieht eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen in den Jahren 2021 bis 2030 um drei Prozent vor.
Der Pakt für Forschung und Innovation IV soll damit für ein stabiles Wachstum und eine positive Entwicklung der Wissenschaftsorganisationen sorgen. Er gilt für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die vier großen Forschungsorganisationen: Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft.

Die endgültige Entscheidung über die von der GWK getroffenen Vereinbarungen zur Nachfolge des Hochschulpakts und zur „Innovation in der Hochschullehre“ sowie die Fortschreibung des Pakts für Forschung und Innovation treffen am 6. Juni die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern. Weitere Informationen unter www.gwk-bonn.de

 
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