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Burckhart ist neuer Stiftungsratsvorsitzender

Der Siegener Uni-Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart ist neuer Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) hat den Siegener Uni-Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart zum neuen Vorsitzenden gewählt. Da der Stiftungsratsvorsitz turnusmäßig zwischen Hochschul- und Länderseite wechselt, stand bereits vor der Wahl fest, dass der Vorsitz an eine Vertreterin oder einen Vertreter der Hochschulen gehen würde. Mit Prof. Burckhart übernehme ein etabliertes Mitglied des Stiftungsrats und ein erfahrener Hochschulexperte den Vorsitz, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Staatssekretär Dr. Oliver Grundei vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein gewählt.

Prof. Burckhart tritt als Stiftungsratsvorsitzender die Nachfolge der Brandenburger Wissenschaftsstaatssekretärin Dr. Ulrike Gutheil an, deren Amtszeit nach der Wahl in Brandenburg und mit der Bildung einer neuen Landesregierung endete. Die Stiftung für Hochschulzulassung dankte Dr. Gutheil ausdrücklich für ihren unnachgiebigen Einsatz für die Belange der Stiftung. Gleichzeitig gratulierte sie Prof. Burckhart zu seiner Wahl und wünschte ihm gutes Gelingen für die bevorstehenden Aufgaben.

Prof. Burckhart bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen und richtete einen wegweisenden Appell an den Stiftungsrat: „In den letzten zwei Jahren haben die Auswirkungen des jüngsten NC-Urteils unser Handeln bestimmt. Der Fokus lag stets im ‚Jetzt‘. Wir müssen jedoch auch in die Zukunft schauen. Die Zeit ist reif. Die Stiftung soll sich weiterentwickeln und daran wollen wir arbeiten – und zwar auch zum Wohl unserer Haupt-Zielgruppen: Zum Wohl der Hochschulen sowie zum Wohl der Bewerberinnen und Bewerber.“

Die Stiftung für Hochschulzulassung betreibt das Portal „Hochschulstart.de“, mit dem sie Hochschulen bei der Durchführung der örtlichen Auswahlverfahren für Studienplätze unterstützt. Gleichzeitig steuert sie das zentrale Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin oder Pharmazie.

Der Stiftungsrat ist das oberste Beschlussorgan der Stiftung für Hochschulzulassung, umfasst insgesamt 32 Personen und setzt sich zu gleichen Teilen aus VertreterInnen der Bildungsministerien sowie der Hochschullandschaft der Länder zusammen. Als zentrales Steuerungsorgan beschäftigt sich das Gremium mit wesentlichen Entscheidungen und strategischen Themen – beispielsweise den weiteren Auswirkungen der aktuellen Reformen zur Vergabe und Koordinierung von zulassungsbeschränkten Studiengängen.

 
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