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Stellungnahme zur Klausur „Recht auf kommunale Selbstverwaltung“

Die Klausuren der am 28. Januar 2020 geschriebenen Prüfung sind unauffindbar. Die Klausur wird neu geschrieben. Die Universität bittet um Entschuldigung.

Am 28. Januar 2020 ist im Studiengang „Soziale Arbeit“ die Klausur „Recht auf kommunale Selbstverwaltung“ geschrieben worden, organisiert und durchgeführt vom Team des Lehrstuhls von Prof. Dr. Tobias Fröschle (Fakultät III, Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Familienrecht, einschl. freiwillige Gerichtsbarkeit, Kinder- und Jugendhilferecht). 278 Studierende waren zur Klausur angemeldet. Die Klausuren sind ordnungsgemäß eingesammelt und in Büro-Räumlichkeiten abgelegt worden.

Üblicherweise werden Klausuren dieser Art an Assistenz-Korrektoren versendet. Nach mehreren Tagen ist festgestellt worden, dass die vorgesehene Korrektorin die Klausuren nicht erhalten hat. Das Team des Lehrstuhls hat umgehend eine Prüfung eingeleitet, ob die Klausuren versehentlich an den falschen Korrektor versendet worden sind oder ob sie sich noch in den Büro-Räumlichkeiten befinden. Beides ist jedoch nicht der Fall, die Klausuren sind unauffindbar. Die Universität Siegen hat den damit verbundenen Datenschutzverstoß gemeldet.

Es handelt sich um einen bedauerlichen Vorfall, gerade im Hinblick auf die für die Studierenden belastende Situation. Die Universität Siegen bittet alle betroffenen Studierenden um Entschuldigung.

Die Klausur kann nicht gewertet werden und wird daher annulliert. Die Klausur wird am 19. März 2020 neu geschrieben, die Universität hat diesen Termin den Studierenden mitgeteilt.

 
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