Gasthörer-Studium
Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können als Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist hierbei nicht erforderlich.
Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet der jeweils verantwortliche Hochschullehrer. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Ablauf
Sie können bis zu drei Studiengänge belegen. Diese können Sie dann, solange keine Überbuchung besteht, besuchen. Besprechen Sie dies jedoch bitte vorher mit dem jeweiligen Dozenten.
Ordentliche Studierende haben bei überfüllten Seminaren, Kurse, Übungen etc. immer Vorrang. Insbesondere Veranstaltungen in zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie in der Regel nicht besuchen.
Welcher Dozent für welchen Studiengang zuständig ist, können Sie dem LSF (Lehre, Studium, Forschung – Portal für Studierende, Interessierte und Hochschulangehörige) entnehmen. Hier finden Sie auch die Veranstaltungsorte und -zeiten
Ein eigener LSF-Account für Gasthörer wird nicht erstellt. Sie haben jedoch auch ohne Account die Möglichkeit sich im LSF das virtuelle Vorlesungsverzeichnis anzusehen und einen Stundenplan zu erstellen. Bitte drucken Sie sich den Stundenplan aus, da Ihre Daten nach Verlassen des LSF nicht gespeichert werden.
Gasthörergebühr
Der Beitrag für eine Gasthörerschaft beläuft sich auf 100,00 € pro Semester. Bitte überweisen Sie den Betrag an folgendes Konto:
Kontoinhaber: Universität Siegen
Konto-Nr.: 140 140 5
BLZ: 460 500 01
Kreditinstitut: Sparkasse Siegen
Verwendungszweck: Gasthörergebühr SoSe 20.., Name und Vorname.
Aufnahmeantrag
Ein Antrag auf Gasthörerschaft muss für jedes Semester erneut gestellt werden.
Antrag auf Gasthörerschaft (mit Erläuterungen)
Senden Sie den Antrag auf Gasthörerschaft bitte an folgende Anschrift:
Universität Siegen
Studierendensekretariat
z. Hd. Frau Graf
Adolf-Reichwein-Straße 2
57076 Siegen
Sobald der Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns eingegangen ist und Sie den Beitrag eingezahlt haben, erhalten Sie vom Studierendensekretariat eine Bescheinigung darüber, dass Sie Gasthörer an unserer Hochschule sind.
Weitere wichtige Hinweise:
- Sie erhalten kein Semesterticket/NRW-Ticket und keinen Studierendenausweis
- Durch eine Gasthörerschaft erhalten Sie auch keine Vergünstigungen für Kino, Museen, Schwimmbäder u.s.w.
- Gasthörer sind nicht berechtigt, eine Prüfung abzulegen.
- Erbrachte Leistungen (durch Übungen u.s.w.) werden Ihnen für ein eventuelles Studium nicht anerkannt.
- Die Teilnahme am Hochschulsport ist für Gasthörer grundsätzlich nicht möglich, da kein Versicherungsschutz durch die Universität Siegen gegeben ist. In Ausnahmenfällen besteht jedoch die Möglichkeit der Teilnahme, wenn Sie eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen. Weitere Informationen, auch zu den Angeboten, erhalten Sie auf der Homepage der Betriebseinheit Sport oder bei Herrn Beckmann, Tel: 0271-740-4540.

