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Informationen zu Symptomen, Hygienemaßnahmen etc.


Kreis Siegen-Wittgenstein


Auswärtiges Amt


Bundesministerium für Gesundheit


Robert Koch-Institut


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung


Kreisgesundheitsamt, Rettungsdienst und Krankenhäuser in Siegen-Wittgenstein haben sich auf ein mögliches Auftreten des Coronavirus vorbereitet. Zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten mit einem Verdacht auf Infizierung mit dem neuen Grippevirus ist das Kreisklinikum in Siegen-Weidenau.

/ corona / studium /
 

Studium & Lehre

Wintersemseter 2022/23

 

Welche Hygiene- und Infektionsschutz-Regeln gelten?

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen finden im Wintersemester 2022/23 grundsätzlich in Präsenz statt.

Online-Lehre ist bei reinen Vortragsformaten ohne Übungs- oder Diskussionsanteil (z. B. Vorlesungen) bzw. als Ergänzung zur Präsenzlehre möglich.

Synchrone digitale Formate sind – in bewährter Weise und um allen Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen – nur möglich, wenn alle TeilnehmerInnen dem zustimmen.

Alle Lehrenden und Studierenden sind deshalb dringend gebeten, mit dem Tragen einer Maske dazu beizutragen, dass alle Sitznachbar*innen mit einem guten Gefühl im Hörsaal oder Seminarraum sitzen.

Update 29.09.2022 17:00

Organisation

Wann beginnt die Vorlesungszeit?

Das Wintersemester 2022/23 beginnt am 1. Oktober 2022 und endet am 31. März 2023.

Die Vorlesungszeit beginnt am 10. Oktober 2022 und endet am 3. Februar 2023.

Die vorlesungsfreien Tage an Weihnachten sind vom 23. Dezember bis zum 6. Januar 2023.

Update 29.09.2022 17:00 Uhr


Wie komme ich mit dem ÖPNV zur Uni?


Wo finde ich Informationen zum Thema Impfungen?


Wie kann ich die Universitätsbibliothek nutzen?


Gibt es Verpflegung durch die Mensa?


Welche Angebote und Unterstützungsleistungen gibt es für Studierende mit Kind?

Für Studierende mit Kind gilt, dass Regelungen zum Mutterschutz auch auf Studentinnen angewendet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass diese ihre Schwangerschaft im Studierendensekretariat gemeldet haben. Das entsprechende Formular findet sich hier:

Zudem gibt es Regelungen zum Erschwernisausgleich für Studierende mit Kind(ern) und zu pflegenden Angehörigen. Nähere Informationen finden sich hier:

 


 

Prüfungen

Sind Online-Prüfungen im Wintersemester 2022/23 zulässig?

Ja, neben Prüfungen in Präsenz sind mündliche, schriftliche oder praktische Online-Prüfungen im Rahmen der Regelungen der Rahmenprüfungsordnungen für das Bachelorstudium und das Masterstudium im Wintersemester 2022/23 zulässig.

Ob eine mündliche, schriftliche oder praktische Online-Prüfung erfolgt, wird von der prüfenden Person festgelegt. Einen Anspruch auf eine Online-Prüfung für Studierende gibt es nicht.

Die Durchführung von sog. Proctoring-Prüfungen ist nicht zulässig.

Detaillierte Informationen zu Online-Prüfungen entnehmen Sie bitte der Handreichung für Online-Prüfungen. Diese finden Sie hier.


 

Sommersemester 2022

 

Welche Hygiene- und Infektionsschutz-Regeln gelten?

Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen finden im Sommersemester 2022 grundsätzlich in Präsenz statt. Die räumliche Nähe zu anderen Personen, z. B. in gut besetzten Hörsälen, ist etwas, an das sich alle erst wieder gewöhnen müssen. Alle Lehrenden und Studierenden sind deshalb dringend gebeten, mit dem Tragen einer Maske dazu beizutragen, dass alle Sitznachbar*innen mit einem guten Gefühl im Hörsaal oder Seminarraum sitzen.

Organisation

Wann beginnt die Vorlesungszeit?

Das Sommersemester 2022 beginnt am 1. April 2022 und endet am 30. September 2022.

Die Vorlesungszeit beginnt am 4. April 2022 und endet am 15. Juli 2022.

Die vorlesungsfreien Tage an Pfingsten sind vom 3. bis zum 7. Juni 2022.

Wie komme ich mit dem ÖPNV zur Uni?


Wo finde ich Informationen zum Thema Impfungen?


Wie kann ich die Universitätsbibliothek nutzen?


Gibt es Verpflegung durch die Mensa?


Welche Angebote und Unterstützungsleistungen gibt es für Studierende mit Kind?

Für Studierende mit Kind gilt, dass Regelungen zum Mutterschutz auch auf Studentinnen angewendet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass diese ihre Schwangerschaft im Studierendensekretariat gemeldet haben. Das entsprechende Formular findet sich hier:

Zudem gibt es Regelungen zum Erschwernisausgleich für Studierende mit Kind(ern) und zu pflegenden Angehörigen. Nähere Informationen finden sich hier:

 


 

Prüfungen

Sind Online-Prüfungen im Sommersemester 2022 zulässig?

Ja, neben Prüfungen in Präsenz sind mündliche, schriftliche oder praktische Online-Prüfungen im Rahmen der Regelungen der Rahmenprüfungsordnungen für das Bachelorstudium und das Masterstudium im Sommersemester 2022 zulässig.

Ob eine mündliche, schriftliche oder praktische Online-Prüfung erfolgt, wird von der prüfenden Person festgelegt. Einen Anspruch auf eine Online-Prüfung für Studierende gibt es nicht.

Die Durchführung von sog. Proctoring-Prüfungen ist nicht zulässig.

Detaillierte Informationen zu Online-Prüfungen entnehmen Sie bitte der Handreichung für Online-Prüfungen. Diese finden Sie hier.


 

Allgemeines

 

Auslandsaufenthalte

 


Wo finde ich Informationen zu Auslandsaufenthalten (Austauschstudium, Praktikum)?

Die Abteilung International Student Affairs (ISA) stellt Informationen zu Auslandsaufenthalten zur Verfügung, dazu zählen Informationen zu den Austauschprogrammen, dem Austauschstudium oder Praktikum im Ausland. Alle Informationen finden Sie auf dieser Seite.


Wo finden internationale Studierende Informationen zur Einreise?

Die Abteilung International Student Affairs (ISA) stellt Informationen für internationale Studierende in Siegen zu den Themen Einreise nach Deutschland, Finanzierung, Aufenthaltstitel, Unterstützung und Kontakte zur Verfügung.

Alle Informationen finden Sie auf dieser Seite.


 

Finanzen und Wohnen

 


Was mache ich, wenn ich die Miete im Wohnheim des Studierendenwerks nicht mehr zahlen kann?

Melden Sie sich bei der Wohnheimverwaltung des Studierendenwerks und teilen Sie mit, ab wann Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können.
Das Studierendenwerk ist bemüht, z. B. durch Stundungen oder sonstige Regelungen im Einzelfall unkonventionelle Lösungen zu finden.


Was mache ich, wenn mir das Geld ausgeht?

Sie können, wenn es eine/n geeignete/n Büg/in gibt, bei der Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. (Daka) ein zinsloses Daka-Darlehen (www.daka-darlehen.de) beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Abteilung „Studienfinanzierung“ beim Studierendenwerk Siegen.


Welche Änderungen gibt es für den Bezug von BAföG?

Die Landesregierung NRW hat die individualisierte Regelstudienzeit für Studierende in Nordrhein-Westfalen erhöht. Diese Verlängerung wirkt sich auch positiv auf die Dauer des BAföG-Bezugs aus: Die BAföG-Höchstbezugsdauer verlängert sich ebenfalls um ein Semester. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/presse/regelstudienzeit


Was mache ich, wenn meine Eltern von Arbeitslosigkeit oder andauernder Kurzarbeit betroffen sind und damit deutliche, nicht nur vorübergehende Einkommensverluste haben?

Beantragen Sie bitte BAföG und stellen einen Aktualisierungsantrag. Wenden Sie sich hierzu an die Abteilung „Studienfinanzierung“ beim Studierendenwerk Siegen.

 

Risikogruppen

Lehrende und Studierende haben jederzeit die Möglichkeit, sich direkt mit dem Servicebüro Inklusive Universität Siegen in Verbindung zu setzen. Das Servicebüro unterstützt Sie gern.

Kontakt Servicebüro Inklusive Universität Siegen

Dr. Sonja Weber-Menges

Beauftragte für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Koordinatorin Servicebüro Inklusive Universität Siegen

Web: https://inklusive.uni-siegen.de/buero/
E-Mail: behindertenberatung@uni-siegen.de / service-inklusion@uni-siegen.de
Mobil: +49(0)175/600-4044

Ansprechpartner für Studierende:

 

Ansprechpartner für Studieninteressierte: