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Neue Rahmenvereinbarung für flexibles Arbeiten

Bereits seit März 2009 ist es den wissenschaftlichen als auch den nichtwissenschaftlichen Beschäftigten möglich, einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause zu erbringen.

Diese Maßnahme zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen wurde im Zuge der Auditierung der Universität als familiengerechte Hochschule umgesetzt. Die Rahmenbedingungen zur ehemals alternierenden Telearbeit werden nun ab sofort von den neuen Rahmenvereinbarung für flexibles Arbeiten abgelöst.

Mit der Rückkehr in den Alltagsbetrieb können künftig alle Beschäftigten, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z. B. geeignete Tätigkeiten) nun auch ohne Angabe von Gründen flexibel arbeiten, sei es regelmäßig und abwechselnd im Homeoffice bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit oder situativ, je nach Anlass an bis zu 30 Tagen im Jahr. Das gilt selbstverständlich auch für die Verlängerung von bereits bestehenden Vereinbarungen. Anträge können gestellt werden, sobald der Zeitpunkt zum Start in den Alltagsbetrieb bekannt ist.

Mit der neuen Regelung folgt die Universität dem eigenen Anspruch und gemeinsamen Anliegen für:

  • mehr Selbstverantwortung,
  • die Ermöglichung situationsgerechter Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation,
  • ein besseres Zusammenspiel von beruflichem Engagement und individueller Lebensführung und damit
  • eine flexiblere Arbeitswelt, die transparente Voraussetzungen für eine vielseitige Kultur der Führung und Zusammenarbeit schafft
Das Wichtigste auf einen Blick, die Rahmenvereinbarung, die FAQs und das Antragsformular inkl. Checklisten finden Sie auf dem neugestalteten "Personal-Serviceportal" (Link nur via VPN-Verbindung oder aus dem Uni-Netz abrufbar) oder im "Formularcenter".

Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen

Für die Bearbeitung der Anträge auf flexibles Arbeiten ist die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter*in des Personaldezernats zuständig.

Abt. 4.2, Zuständigkeit für beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren

Abt. 4.3, Zuständigkeit für wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte 

Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende


Bei Beratungsbedarf können Sie sich beim Familienservicebüro und/oder bei dem jeweils zuständigen Personalrat melden:

Personalrat für wissenschaftliches Personal 

Personalrat für Personal in Technik und Verwaltung

 
 
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