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Erasmus Student Network
 

Förderraten Erasmus+

Erasmus+ fördert Aufenthalte von Studierenden und Promovierenden sowie Lehrenden und Beschäftigten der Universität Siegen innerhalb der EU und in teilnehmenden Partnerländern. Die Förderraten variieren je nach Art, Dauer und Zielland des Aufenthalts.

Zusatzförderungen sind möglich für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung, Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende geringen Chancen und Studierende, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen. Diese Zusatzförderungen sind jedoch nur möglich, wenn entsprechende Fördermittel verfügbar sind. 

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).

Förderraten für Studium und Praktikum

Die unten stehenden Förderraten gelten für Studierendenmobilitäten zum Auslandsstudium -oder praktikum mit einer Dauer von 60 Tagen bis 12 Monaten.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung der Aufstockungsbeiträge an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden ist.

Förderraten

 
600 EUR/Monat Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Schweiz
540 EUR/Monat Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
490 EUR/Monat Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
 
600 EUR/Monat

Partnerländer
Vereinigtes Königreich (Studium an Partnerhochschulen in England und Schottland)


Zusatzförderung

 
150 EUR/Monat Top-up für Praktikum in Europa
250 EUR/Monat Top-up für Chancengleichheit und Inklusion
  50 EUR/Monat Top-up für Grünes Reisen
je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden

Förderraten für Kurzzeitaufenthalte

Als Kurzzeitaufenthalte (blended short-term mobilities) werden Mobilitäten von Studierenden, Graduierten und Promovierenden bezeichnet, die eine Dauer von 5 bis 30 Tagen umfassen und einen physischen Aufenthalt sowie eine virtuelle Lernkomponente beinhalten. 

Für Erasmus+ geförderte Sommer- und Winterschulen, sog. Blended Intensive Programs (BIP), gilt eine Mindestdauer von 5 Tagen und eine Mindestpunktzahl von 3 ECTS. 

Förderraten

 

   70 EUR/Tag
für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts
  50 EUR/Tag
für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts

Zusatzförderung

100 EUR einmalig für Studierende mit geringeren Chancen*,
gültig für den 1. bis 14. Tag des Aufenthalts
150 EUR einmalig für Studierende mit geringeren Chancen*,
gültig für den 15. bis 30. Tag des Aufenthalts
  50 EUR einmalig für Grünes Reisen**, 
je nach Reisedauer können bis zu 4 zusätzliche Reisetage gefördert werden

Förderraten für Personalmobilität

Die unten stehenden Förderraten gelten Personalmobilität zu Lehr- und Fortbildungszwecken ab dem akademischen Jahr 2023/24:


Förderraten

 
180 EUR/Tag* Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
160 EUR/Tag* Gruppe 2: Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland,Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
140 EUR/Tag* Gruppe 3: Programmländer mit geringen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
180 EUR/Tag*
Partnerländer
teilnehmende Partnerländer unter Erasmus+ KA171
 * Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes.


Zusatzförderung

 
Teilnehmende mit einem festgestellten GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Langantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 Euro pro Semester/ 30.000 Euro pro Studienjahr zu beantragen. Ab dem akademischen Jahr 2022/23 gilt dies auch für Teilnehmende, die ihr/e Kinder während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen


Reisekosten für Hin- und Rückfahrt


Distanz*

Einmalige Pauschale bei regulärem Reisen

Einmalige Pauschale bei Nachhaltigem Reisen
    10 und 99 km     23 EUR  ---
  100 und 499 km
  180 EUR 210 EUR
  500 und 1999 km
  275 EUR
320 EUR
2000 und 2999 km 
  360 EUR
410 EUR
3000 und 3999 km
  530 EUR 610 EUR
4000 und 7999 km
  820 EUR
 ---
8000 km und mehr
1500 EUR
 ---
*  Die Berechnung der Distanz und Förderhöhe erfolgt nach EU-Vorgabe durch die Abteilung International Student Affairs
** Die Zusatzförderung für Grünes Reisen können Teilnehmende beantragen, die für den Großteil ihrer Hin- und Rückreise nachhaltige Verkehrsmittel (Fahrrad, Bus, Bahn, Auto-Fahrgemeinschaft, etc.) nutzen. Verlängert sich die Reise durch die Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, können bis zu 4 zusätzliche Tage gefördert werden:
Hin- bzw. Rückreise kürzer als 8 Stunden = 0 zusätzliche Reisetage 
Hin- bzw. Rückreise länger als 8 Stunden = 1 zusätzlicher Reisetag 
Hin- bzw. Rückreise über 2 Kalendertage = 2 zusätzliche Reisetage

Berechnung der Förderung, Auszahlung und Rückzahlungsfälle

Studium und Praktikum

Die Erasmus+-Förderung und Zusatzförderung, mit Ausnahme des einmaligen Aufstockungsbetrags für Grünes Reisen, wird tagesgenau berechnet. Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
Nach Ende des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:

Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Auslandsstudiums ausgezahlt.
Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Auslandsstudiums ausgezahlt.

Kurzzeitmobilität

Die Erasmus+-Förderung wird taggenau berechnet. Zusatzförderungen werden als einmalige Aufstockungsbeträge, wie oben angegeben, ausgezahlt. Vor Beginn des Aufenthalts bestätigt die Gastinstitution die Aufenthaltsdauer im Letter of Acceptance. Die Auszahlung der gesamten Erasmus+ Förderung erfolgt für Teilnehmende am Blended Intensive Program vor Beginn des Aufenthalts in einer Rate, für Teilnehmende an der Kurzzeit-Doktorandenmobilität in zwei Raten zu 70 Prozent vor Beginn des Aufenthalts und zu 30 Prozent nach Ende des Aufenthalts.

Rückzahlungsfälle

Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.

Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.

 
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