Walk-In (AR-SSC 121&122)
Wed 9.30 - 11am
Webex
Tue 12.30 - 2pm
(registration by e-mail required)
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International Week 2023
May 9 & 11: Learn More
Förderung

Bedingungen der Erasmus+-Förderung |
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DauerGefördert werden Vollzeit-Praktika (mind. 35 Std./Woche), die in einem Land der unten genannten EU-Länder stattfinden. |
Berechnung und AuszahlungDie Erasmus+-Förderung wird tagesgenau berechnet: |
Höhe der Erasmus+-Förderung |
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Ländergruppe 1Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
20 EUR/ Tag ≙ 600 EUR/ 30 Tage Sonderförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen |
Großbritannien (bis Mai 2023) | 18,50 EUR/ Tag ≙ 555 EUR/ 30 Tage 650 EUR/ 30 Tage für Studierende mit besonderen Bedürfnissen |
Ländergruppe 2Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
18 EUR/ Tag ≙ 540 EUR/ 30 Tage Sonderförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen |
Ländergruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn |
16 EUR/ Tag ≙ 480 EUR/ 30 Tage Sonderförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen |
Rückzahlung der Erasmus+-Förderung |
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Rückzahlungsfälle- Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden. |
Rückzahlungsverfahren- Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt. |
Wintersemester 2021/22
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Antragsfrist
1 Monat vor Praktikumsbeginn (für UK 4-5 Monate) |
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Studierende können fortwährend einen Antrag für eine Erasmus+ Praktikumsförderung für Aufenthalte während des laufenden akademischen Jahres stellen. |
Für die 1. Rate der Erasmus+-FörderungVor Beginn des Aufenthalts einzureichen per E-Mail |
Für die 2. Rate der Erasmus+-FörderungNach Ende des Aufenthalts einzureichen per E-Mail |
1) Letter of Acceptance- Im Letter of Acceptance werden die geplanten Start- und Enddaten des Praktikums angegeben. |
1) Confirmation of Stay- In der Confirmation of Stay werden die tatsächlichen Start- und Enddaten des Praktikums angegeben. |
2a) Learning Agreement, Tabelle A- Mit ihrer Unterschrift im Learning Agreement for Traineeships bestätigen die Studierenden, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution zu absolvieren. |
2a) PraktikumszeugnisIm Praktikumszeugnis wird von der Gastinstitution bestätigt: |
2b) Learning Agreement, Tabelle B- Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Universität Siegen, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution auf die in Tabelle B beschriebene Weise anzuerkennen. |
2b) Anerkennungsnachweis- Die Studierenden reichen das Learning Agreement und das Praktikumszeugnis beim Prüfungsamt ein. |
3) Online Language Support Spracheinstufungstest (EU)Alle Studierenden (außer Erst- und Zweitsprachler) erhalten den Link zum placement test per E-Mail. |
3) Participant Report (EU)- Alle Studierenden erhalten den Link per E-Mail. |
4) Grant Agreement- Die Studierenden erhalten den Förderungsvertrag per E-Mail und drucken ihn aus. |
4) Erfahrungsbericht- Die Studierenden verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym. |