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International Week 2023
May 9 & 11:
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Siegener Studis im Ausland
 

Förderung



Bedingungen der Erasmus+-Förderung

 

Dauer

Gefördert werden Vollzeit-Praktika (mind. 35 Std./Woche), die in einem Land der unten genannten EU-Länder stattfinden.

Ein Erasmus+ Praktikumsaufenthalt dauert zwischen 60 Tagen und zwölf Monaten. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für ein Erasmus+ Praktikum und/oder Studium gefördert werden:

- jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für sechs Monate).

Erasmus+ erlaubt eine Kombination von Praktikum und Studium:

- Studierende können ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung absolvieren und an einer Hochschule innerhalb desselben Studienzyklus studieren.

Graduierende werden im Rahmen eines Erasmus+ Graduiertenpraktikums gefördert.

Berechnung und Auszahlung

Die Erasmus+-Förderung wird tagesgenau berechnet:

- Vor Praktikumsbeginn bestätigt die Gastinsitution die geplante Anzahl der Aufenthaltstage im Letter of Acceptance, anhand derer die vorläufige Förderung berechnet wird.
- Nach Praktikumsende bestätigt die Gastinstitution die finale Anzahl der Aufenthaltstage in der Confirmation of Stay, anhand derer die endgültige Förderung berechnet wird.

Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt in zwei Raten:

- Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Praktikums ausgezahlt.
- Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Praktikums ausgezahlt.

Höhe der Erasmus+-Förderung

 
Ländergruppe 1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

20 EUR/ Tag ≙ 600 EUR/ 30 Tage

Sonderförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Großbritannien (bis Mai 2023) 18,50 EUR/ Tag ≙ 555 EUR/ 30 Tage

650 EUR/ 30 Tage für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Ländergruppe 2

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

18 EUR/ Tag ≙ 540 EUR/ 30 Tage

Sonderförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Ländergruppe 3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

16 EUR/ Tag ≙ 480 EUR/ 30 Tage

Sonderförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Rückzahlung der Erasmus+-Förderung

 

Rückzahlungsfälle

- Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

- Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
- Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das ein Mahnverfahren einleitet. Nach einer Mahnung mit kurzer Frist wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 

Wintersemester 2021/22
Sommersemester 2022

 
Antragsfrist
1 Monat vor Praktikumsbeginn
(für UK 4-5 Monate)
Studierende können fortwährend einen Antrag für eine Erasmus+ Praktikumsförderung für Aufenthalte während des laufenden akademischen Jahres stellen. 

Für die 1. Rate der Erasmus+-Förderung

Vor Beginn des Aufenthalts einzureichen per E-Mail

Für die 2. Rate der Erasmus+-Förderung

Nach Ende des Aufenthalts einzureichen per E-Mail

1) Letter of Acceptance

- Im Letter of Acceptance werden die geplanten Start- und Enddaten des Praktikums angegeben.
- Anhand der Bestätigung der Gastinstitution werden die Anzahl der Aufenthaltstage und damit die voraussichtliche Höhe der Erasmus+-Förderung berechnet.

1) Confirmation of Stay

- In der Confirmation of Stay werden die tatsächlichen Start- und Enddaten des Praktikums angegeben.
- Anhand der Bestätigung der Gastinstitution werden die Anzahl der Aufenthaltstage und damit die endgültige Höhe der Erasmus+-Förderung berechnet.

2a) Learning Agreement, Tabelle A

- Mit ihrer Unterschrift im Learning Agreement for Traineeships bestätigen die Studierenden, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution zu absolvieren.
- Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution, das in Tabelle A beschriebene Praktikum mit den Studierenden durchzuführen.

Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach Praktikumsbeginn in Tabelle A2 dokumentiert und unterzeichnet werden.

2a) Praktikumszeugnis

Im Praktikumszeugnis wird von der Gastinstitution bestätigt:
- Detailliertes Programm für den Praktikumszeitraum, einschließlich der von der Praktikantin/vom Praktikanten ausgeführten Aufgaben.
- Erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten (intellektuell und praktisch) sowie Kompetenzen (erzielte Lernergebnisse).
- Bewertung der Praktikantin/des Praktikanten.

2b) Learning Agreement, Tabelle B

- Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Universität Siegen, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution auf die in Tabelle B beschriebene Weise anzuerkennen.

Lehramt: Praktikumsamt
Fakultät I: Praktikumsbüro
Fakultät II: Fachstudienberatung
Fakultät III: Beauftragte für Internationales
Fakultät IV: Fachkoordinationen 
Fakultät V: Studiendekanat

2b) Anerkennungsnachweis

- Die Studierenden reichen das Learning Agreement und das Praktikumszeugnis beim Prüfungsamt ein.
- Im Anerkennungsnachweis wird das anerkannte Praktikum von der Universität Siegen bestätigt. Der Anerkennungsnachweis wird z.B. in Form einer Leistungsübersicht aus unisono erbracht.

Bei Beschwerden zum Thema Anerkennung kontaktieren Studierende zunächst die Abteilung International Student Affairs. Wird die Anerkennung, wie im Learning Agreement vereinbart, abgelehnt, kann eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat beantragt werden, das ggf. eine Empfehlung an den zuständigen Prüfungsausschuss ausspricht. Daneben besteht die Möglichkeit förmlicher Rechtsbehelfsverfahren.

3) Online Language Support Spracheinstufungstest (EU)

Alle Studierenden (außer Erst- und Zweitsprachler) erhalten den Link zum placement test per E-Mail.
Es wird ein Account angelegt, um den Sprachtest abzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Online Language Support Leitfaden der Nationalen Agentur. 

3) Participant Report (EU)

- Alle Studierenden erhalten den Link per E-Mail.
- Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.

4) Grant Agreement

- Die Studierenden erhalten den Förderungsvertrag per E-Mail und drucken ihn aus.
- Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.
- Das unterschriebene Originaldokument wird per Post an die Abteilung International Student Affairs gesendet.

4) Erfahrungsbericht

- Die Studierenden verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym.
- Die Erfahrungsberichte werden auf der Website interessierten Studierenden zur Verfügung gestellt.

 
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