Promotionsfächer
Die aktuelle Promotionsordnung sieht folgende Promotionsfächer vor:
- Allgemeine Literaturwissenschaft
- Angewandte Sprachwissenschaft
- Anglistik, mit den Bereichen
- Englische Literatur- und Kulturwissenschaft
- Amerikanistik
- Englische Sprachwissenschaft
- Fachdidaktik Englisch
- Evangelische Theologie
- Germanistik, mit den Bereichen
- Ältere deutsche Literaturwissenschaft
- Germanistische Sprachwissenschaft
- Neuere deutsche Literaturwissenschaft
- Didaktik der deutschen Sprache
- Theaterpädagogik
- Geschichte
- Romanistik, mit den Bereichen
- Romanistische Literaturwissenschaft
- Romanistische Sprachwissenschaft
- Romanistische Fachdidaktik
- Medienethnographie
- Medienwissenschaft
- Katholische Theologie
- Kulturwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Sozialwissenschaften
Erforderliche Sprachkenntnisse
Je nach Promotionsfach müssen Kandidatinnen / Kandidaten spezifische Sprachkenntnisse nachweisen. Die Sprachkenntnisse sollten, wenn bereits vorhanden, bei der Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden (z.B. durch Abiturzeugnis oder später erworbene Zertifikate). Ansonsten müssen sie spätestens bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens nachgewiesen werden.
Für die einzelnen Fächer gelten folgende Regelungen:
Allgemeine Literaturwissenschaft | Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen. |
Anglistik: Literaturwissenschaft | Englisch und eine weitere Sprache. |
Anglistk: Fachdidaktik und Sprachwissenschaft | Englisch und zwei weitere Sprachen. |
Evangelische Theologie | In der Regel zwei Fremdsprachen: - Graecum - Latinum oder Hebraicum In begründeten Fällen kann die Promotionskommission auf Antrag der Betreuerin / des Betreuers anders entscheiden. |
Geschichte | Die Betreuerin oder der Betreuer gibt eine Erklärung ab, welche Sprachkenntnisse für die Bearbeitung des spezifischen Themas erforderlich sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass relevante Quellentexte in der Originalsprache rezipiert werden können müssen. |
Germanistik: Ältere deutsche Literaturwissenschaft | Latinum oder dem Latinum äquivalente Lateinkenntnisse. |
Germanistik: Didaktik der deutschen Sprache und Germanistische Sprachwissenschaft | Latinum oder zwei andere Fremdsprachen. |
Germanistik: Neuere deutsche Literaturwissenschaft | In der Regel Latinum oder dem Latinum äquivalente Lateinkenntnisse, Kenntnisse des Mittelhochdeutschen und einer modernen Fremdsprache. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag der Betreuerin / des Betreuers. |
Katholische Theologie | Latinum und Kenntnisse im Altgriechischen (bei studiumbegleitendem Erwerb in der Regel im Umfang von 6 SWS). In Ausnahmefällen kann hiervon nach Begründung durch die Betreuerin / den Betreuer abgewichen werden. |
Kulturwissenschaft | Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen. |
Medienethnographie | Latinum oder eine moderne Fremdsprache. |
Medienwissenschaft | Latinum oder eine moderne Fremdsprache. |
Philosophie | Die Betreuerin / der Betreuer legt die erforderlichen Sprachkenntnisse im Rekurs auf das gewählte Dissertationsthema fest. Kriterium sollte dabei die Fähigkeit sein, die relevante (Primär)Literatur in der Originalsprache rezipieren zu können. |
Romanistik (sämtliche Bereiche) | Latinum und eine weitere romanische Fremdsprache. Liegt kein Latinum (oder dem Latinum äquivalente Lateinkenntnisse) vor, ist eine dritte romanische Fremdsprache im Umfang des Latinums nachzuweisen. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses und des Fachvertreters eine nicht-romanische Sprache gewählt werden, die mit dem Dissertationsthema in Zusammenhang steht. |
Kumulative Dissertation
Bei einer kumulativen Dissertation besteht die schriftliche Arbeit nicht in einem einzigen, zusammenhängenden Werk, sondern in mehreren Artikeln für wissenschaftliche Zeitschriften oder evtl. Sammelbände. Diese einzelnen Beiträge sollen insgesamt der Leistung einer Dissertation entsprechen. Eine kumulative Dissertation ist nur in den unten angebenen Promotionsfächern möglich, und zwar jeweils zu den dort genannten Bedingungen.
Anglistik: Englische Sprachwissenschaft | Es müssen mindestens 3 und höchstens 5 inhaltlich zusammenhängende Aufsätze in peer-reviewed-Zeitschriften als Erst- oder Hauptautorin oder Erst- oder Hauptautor publiziert worden sein. Die Dissertation umfasst die Aufsätze sowie eine Einführung und eine Zusammenfassung. |
Anglistik: Englische Literatur- und Kulturwissenschaft und Amerikanistik | Es müssen 10 veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene (schriftlicher Nachweis) Aufsätze vorgelegt werden, von denen mindestens drei in einschlägigen Fachzeitschriften erschienen sein sollen. Die Aufsätze sind gemeinsam mit einem Exposé (5-10 Seiten) einzureichen, in dem die thematische Kohärenz der Veröffentlichungen und ihre Einordnung in den aktuellen Forschungsstand erläutert wird. |
Politikwissenschaft Soziologie Sozialwissenschaften | Es sind mindestens 3 Aufsätze einzureichen, von denen mindestens 2 in begutachteten Fachzeitschriften erschienen bzw. zur Veröffentlichung angenommen sein müssen. Mindestens eine der begutachteten Arbeiten muss in Alleinautorenschaft verfasst sein. Die Dissertation umfasst die Aufsätze und eine Einführung, in der der thematische Zusammenhang der Aufsätze dargelegt wird, sowie eine Zusammenfassung. |