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Ablauf des Promotionsverfahrens

Wichtige Dokumente zum Promotionsverfahren

Überblick über das Promotionsverfahren

Hier die wichtigsten Elemente des Promotionsverfahrens nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät (für Details beachten Sie bitte die Promotionsordnung):

  • Wer ein Promotionsvorhaben angeht, sollte sich umgehend bei dem Promotionsausschuss um die Zulassung zur Promotion bemühen, um in die Liste der Promovend(inn)en aufgenommen zu werden. Das ist insbesondere für solche Interessenten zu betonen, die im Ausland studiert oder lediglich einen BA-Abschluss haben. Bei der Zulassung zur Promotion wird geprüft, ob die Zeugnisse anerkannt werden und ob weitere Studienleistungen oder Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

  • Die Promotionsprüfung besteht aus einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung.

  • Die Dissertation soll eine neue und unabhängige Forschungsleistung darstellen. Ein Muster für das Titelblatt finden Sie hier.

  • Die mündliche Prüfung ("Disputation") dauert 90 Minuten. Sie besteht aus einer Verteidigung der Dissertation und der Prüfung in zwei weiteren Themen. Die Kandidatin / der Kandidat soll Themen für die Prüfung vorschlagen. Die mündliche Prüfung ist i.d.R. hochschulöffentlich.

  • Nach Fertigstellung der Arbeit richtet die Promovendin/der Promovend einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen im Büro des Promotionsausschusses (AR-IF 011) eingereicht werden:

    • das Schreiben des Promotionsausschusses über die Zulassung zur Promotion
    • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des wissenschaftlichen Bildungsganges
    • fünf gebundene Exemplare der Dissertation sowie das Manuskript in digitaler Form
    • eine Versicherung an Eides statt der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie/er die Dissertation selbständig verfasst und alle benutzten Hilfsmittel und Quellen angegeben hat
    • eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, ob sie/er früher oder gleichzeitig ein Promotionsverfahren an dieser oder einer anderen Hochschule beantragt hat, ggf. mit vollständigen Angaben über dessen Ausgang; ferner eine Erklärung darüber, ob die vorgelegte Dissertation schon Gegenstand eines anderen Verfahrens gewesen ist
    • eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten über straf- und disziplinarrechtliche Verurteilungen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
    • ggf. eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, ob sie/er der Öffentlichkeit der mündlichen Prüfung widerspricht
    • Vorschläge für die Gutachter/innen der Dissertation und die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission
    • ggf. Nachweise über zu erbringende Studienleistungen sowie Nachweise über notwendige Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese nicht bereits bei der Zulassung zum Promotionsverfahren nachgewiesen wurden.
  • Die Prüfungskommission besteht aus vier Personen: zwei GutachterInnen sowie zwei weitere Personen. Die Mitglieder sind Professor/innen, Juniorprofessor/innen oder Privatdozent/innen. Die Kommission entscheidet nach Vorlage der beiden Gutachten über die Note der Dissertation. Für die mündliche Prüfung wird eine separate Note gegeben. Bei der Berechnung der Endnote hat die Note der Dissertation doppeltes Gewicht.
  • Die Dissertation muss innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfung veröffentlicht werden. Wenn die Dissertation in Buchform oder in einer wissenschaftlichen Reihe erscheint, muss die Kandidatin / der Kandidat drei Exemplare im Team Publikationsunterstützung der Universitätsbibliothek einreichen und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren bzw. 30 Exemplaren (nach der Promotionsordnung 2023) nachweisen. Die Veröffentlichung ist auch in elektronischer Form bei der Universitätsbibliothek möglich. Sie finden weitere Informationen zum Team Publikationsunterstützung unter den folgenden Links:

 
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