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Katalog plus

Praktika in Übersee

 

Auslandspraktikum Schritt für Schritt

  1. Der erste Schritt ist hier die eigenständige Praktikumssuche. Folgende Links können hier weiterhelfen.
  2. Anmeldung des Auslandspraktikums. Für die Anerkennung des Praktikums ist die Anmeldung erforderlich. Für die Anerkennung gelten die gleichen Regeln wie für das Inlandspraktikum. Bitte informieren Sie sich im Praktikumsbüro der Philosophischen Fakultät oder bei der ZLB. 
  3. Finden Sie die geeignete finanzielle Förderung (s.u.)

 

Ausschreibungen der Philosophischen Fakultät

Auf Fakultätsebene werden regelmäßig Praktika im Bereich Deutsch als Fremdsprache angeboten. 

 

Praktikumssuche Weltweit

Asien

Lateinamerika

USA

  • The USA-Interns Program - Deutsch-amerikanischer Praktikumsaustausch, gegründet von der Steuben-Schurz-Gesellschaft und unterstützt vom US Consulate in Frankfurt.

 

 
 

Praktika in Internationalen Organisationen und Auslandsvertretungen 

Das Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen

  • Programmlinie A fördert eigenständig gesuchte Praktikumspätze bei Internationalen Organisationen, Institutionen der Europäischen Union und ausgewählten Nicht-Regierungsorganisationen.
  • In Programmlinie B ist die Bewerbung auf ausgeschriebene Praktikumsangebote möglich. Einen Link zu den Ausschreibungen finden Sie hier.

 

Kurzstipendienprogramm für selbstbeschaffte Praktika im Ausland

 Mit einem Kurzstipendium können Praktika an den folgenden Institutionen gefördert werden:

 

Auslands-BAföG

Informationen der Abteilung International Student Affairs, ISA: 

Auch wenn Sie bisher nicht nach dem BAföG gefördert werden, kann es sich lohnen, Auslands-BAföG zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Auslandspraktikum wenigstens teilweise auf Ihr Studium an der Universität Siegen anrechenbar ist und Sie nachweislich die Sprache des Gastlandes beherrschen. Zusätzlich kann das BAföG-Amt die ggf. anfallenden Reisekosten und ggf. einen Zuschuss zur Krankenversicherung leisten. Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gibt es einen Auslandszuschlag, dessen Höhe nach Zielland variiert.
Weitere Informationen und die Liste der nach Zielländern zuständigen BAföG-Auslandsämter können über die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgerufen werden.
Bei Fragen, die die die Auslandsförderung betreffen, wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.

 
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