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Katalog plus

Praktika in Europa

 

Auslandspraktikum Schritt für Schritt

  1. Der erste Schritt ist hier die eigenständige Praktikumssuche. Diese Links können Ihnen weiterhelfen.
  2. Anmeldung des Auslandspraktikums: Für die Anerkennung des Praktikums ist die Anmeldung erforderlich. Für die Anerkennung gelten die gleichen Regeln wie für das Inlandspraktikum. Bitte informieren Sie sich im Praktikumsbüro der Philsophischen Fakultät oder beim Zentrum für Lehrerbildung ZLB. 
  3. Finden Sie die geeignete finanzielle Förderung (s.u.)

 

Praktikumssuche in Europa

Erasmusintern.org - Praktikumsbörse der gemeinnützigen Studentenorganisation "Erasmus Student Network" (ESN), Vermittlung von Praktikumsplätzen innerhalb von Europa.

Frankreich

Großbritannien

Spanien

Irland


 

Finanzierung des Praktikums

Programm Erasmus+

Das Programm Erasmus+ fördert neben Studienaufenthalten auch Praktika in dem Programmländern im europäische Ausland.

  • Gefördert werden Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach bis zur o.g. Maximaldauer)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Bewerbungsfrist: 1 Monat vor Beginn des Praktikums

Wenn Sie eine Zusage für ein Praktikum erhalten haben, können Sie sich für eine Förderung im Rahmen des Programms Erasmus+ der EU bewerben. Die Bewerbung erfolgt über die Abteilung International Student Affairs, ISA.

 

 

Praktika bei EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen

Praktika bei EU-Institutionen oder anderen EU-Einrichtungen können nicht über Programm Erasmus+ gefördert werden. Folgende Programme des DAAD bieten in diesem Fall eine Förderung:

Das Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen

  • Programmlinie A fördert eigenständig gesuchte Praktikumspätze bei Internationalen Organisationen, Institutionen der Europäischen Union und ausgewählten Nicht-Regierungsorganisationen.
  • In Programmlinie B ist die Bewerbung auf ausgeschriebene Praktikumsangebote möglich. Einen Link zu den Ausschreibungen finden Sie hier.

 

Kurzstipendienprogramm für selbstbeschaffte Praktika im Ausland

 Mit einem Kurzstipendium können Praktika an den folgenden Institutionen gefördert werden:

 

 

Links zu Auslandspraktika bei EU-Institutionen

 

 

Auslands-BAföG

Informationen der Abteilung International Student Affairs, ISA: 

Auch wenn Sie bisher nicht nach dem BAföG gefördert werden, kann es sich lohnen, Auslands-BAföG zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Auslandspraktikum wenigstens teilweise auf Ihr Studium an der Universität Siegen anrechenbar ist und Sie nachweislich die Sprache des Gastlandes beherrschen. Zusätzlich kann das BAföG-Amt die ggf. anfallenden Reisekosten und ggf. einen Zuschuss zur Krankenversicherung leisten. Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gibt es einen Auslandszuschlag, dessen Höhe nach Zielland variiert.
Weitere Informationen und die Liste der nach Zielländern zuständigen BAföG-Auslandsämter können über die Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgerufen werden.
Bei Fragen, die die die Auslandsförderung betreffen, wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.

 
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