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Anerkennung und Learning Agreement


  • Dokumente für Erasmus + Austausche (OLA - online Learning Agreement)

  • Motiv Study abroad

Studierende stimmen geplante Lehrveranstaltungen und mögliche Anerkennung zuerst mit dem Ansprechpartner für Anerkennung im Fach ab. Je nach Fächerkombination können dies mehrere Personen sein. Sie übertragen dann die abgestimmten Lehrveranstaltungen und Module in das Online Learning Agreement (inklusive der Kommentare, die von der Fachberatung für Anerkennung gemacht wurden). Danach informieren Studierende ihre*n OLA-Beauftragte, dass Kurse abestimmt und das OLA zur abschließenden Prüfung bereit ist.
 
Unten stehend finden Sie alle relvanten Dokument zum Prozess der Erstellung des online Learning Agreement in der Philosophischen Fakultät: 
 

Handreichung zur Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen

Auszug

Teil B Verfahren,

Vorabanerkennung

a. Learning Agreement:

Learning Agreement
Vor einem geplanten durch Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt muss ein Learning Agreement
bzw. ein Online Learning Agreement (OLA) zwischen der oder dem Studierenden, der Universität
Siegen (Heimathochschule) und der Gasthochschule im Erasmus+-Raum abgeschlossen
werden. Die digitale Erstellung des OLA erfolgt über die Plattform MoveOn. Aus dem OLA ergeben
sich, welche Studien- und Prüfungsleistungen an der Gasthochschule erbracht werden sollen und
wie eine Anerkennung auf den Studiengang an der Universität Siegen erfolgt. Die Anerkennungsfähigkeit
der Leistungen wird zuvor über einen Vorab-Anerkennungsantrag geprüft. Zuständig für
die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit ist der zuständige Prüfungsausschuss. Sollten sich während
des Auslandsaufenthalts Änderungen an der Gasthochschule ergeben, muss die oder der
Studierende das OLA aktualisieren (During the Mobility), Lernkomponenten ergänzen, löschen
oder ändern sowie das OLA erneut übermitteln und von allen Parteien genehmigen lassen. Das
OLA enthält die rechtsverbindliche Zusicherung, dass eine Anerkennung zwingend erfolgt, wenn
sich die bzw. der Studierende an die entsprechenden Vereinbarungen hält. Eine erneute Prüfung
der Anerkennungsfähigkeit nach Rückkehr aus dem Ausland ist nicht zulässig, sofern die an der Gasthochschule geplanten, im OLA aufgeführten Leistungen erfolgreich absolviert wurden. Wurden
eine oder mehrere der für ein Modul für die Anerkennung vereinbarten zusammenhängenden
Leistungen nicht erfolgreich absolviert und sind keine Teilanerkennungen in dem Modul möglich,
erlischt die Vorabbestätigung der Anerkennung für das entsprechende Modul. Der Abschluss
des Learning Agreements ersetzt nicht die Antragstellung auf Anerkennung.

b. Study Agreement
Vor einem geplanten Auslandsaufenthalt soll ein Study Agreement zwischen der oder dem Studierenden,
der Universität Siegen (Heimathochschule) und der Gasthochschule abgeschlossen
werden. Daraus soll sich ergeben, welche Studien- und Prüfungsleistungen an der Gasthochschule
erbracht werden sollen und wie eine Anerkennung auf den Studiengang an der Universität Siegen
erfolgen kann. Die Anerkennungsfähigkeit der Leistungen wird zuvor über einen Vorab-Anerkennungsantrag
geprüft. Zuständig für die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit ist der zuständige Prüfungsausschuss.
Sollten sich während des Auslandsaufenthaltes Änderungen an der Gasthochschule
ergeben, muss die oder der Studierende sich unverzüglich mit dem zuständigen Prüfungsausschuss
in Verbindung setzen, um die Anerkennungsfähigkeit der geänderten geplanten Studien-
und Prüfungsleistungen durch Anpassung des Study Agreement zu klären. Das Agreement
enthält die rechtsverbindliche Zusicherung, dass eine Anerkennung zwingend erfolgt, wenn sich
die antragstellende Person an die entsprechenden Vorgaben hält. Eine erneute Prüfung der Anerkennungsfähigkeit
nach Rückkehr aus dem Ausland ist dann nicht zulässig. Der Abschluss des
Study Agreements ersetzt nicht die Antragstellung auf Anerkennung.

 

 

 
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