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Aktuelles
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Bei allgemeinen Fragen zum Studium können Sie sich jederzeit an die Studienberatung wenden. Bei allen Fragen zu Philosophie-Studiengängen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
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NEUE REGELUNGEN ZUR ANMELDUNG VON SL UND PL AB DEM 1.OKT. 2020 (WS 2020/21):
- Ab dem Wintersemester 2020/21 ist in allen BA-Studiengängen der Philosophie das Modul M1 ("Philosophische Basiskompetenzen") zwingende Voraussetzung für alle Module ab M4. Diese Voraussetzung gilt strikt bis auf wenige, verbindlich festgelegte Härtefälle (s. dazu weiter unten, Punkt 5).
- Vor Beginn des Anmeldezeitraums für die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen müssen sich alle Studierende, die sich zu Lehrveranstaltungen in Unisono anmelden, in eigener Verantwortung darüber im Klaren sein, dass M1 Voraussetzung für das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen in allen weiterführenden Modulen (ab M4) ist. Unter "zwingende Voraussetzungen" wird in Unisono auf diese geltende Voraussetzung grundsätzlich in allen Veranstaltungs kommentaren hingewiesen.
- Studierende, die - aus welchen Gründen auch immer - technische Probleme bei der Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen via Unisono haben, informieren darüber rechtzeitig, d.h. zu Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraum, den/die Dozierende/n und haben bis zum Ende des Anmeldezeitraums Gelegenheit, etwaige Probleme bei der Philosophischen Fakultät zu lösen. Probleme dieser Art sind zwingend während des Anmeldezeitraums zu lösen.
- Studierende, die es schlicht versäumen, sich im Anmeldezeitraum für Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden, obwohl eine Anmeldung dafür möglich gewesen wäre, können keine Studien- und Prüfungsleistungen in der betreffenden Lehrveranstaltung ablegen. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahme; entsprechende Anfragen werden nicht beantwortet.
- Für die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen gelten die Härtefälle analog zu den Härtefällen laut der Rahmen-Prüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Universität Siegen (§ 18). Als Härtefall gilt: eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; die Inanspruchnahme von Schutzzeiten nach den §§3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes und von Fristen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes oder in dringenden Fällen die Pflege des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartnes, eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese oder dieser pflege-oder versorgungsbedürftig ist; die Betreuung eines allein zu versorgenden Kindes. Der geltend gemachte Grund muss verbunden mit einem entsprechenden Antrag dem Prüfungsausschuss des Philosophischen Seminars schriftlich (postalisch, nicht per Email) angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
- Studierende, die im 1. Fachsemester aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen (s.Punkt 5) nicht an den Vorlesungen "Logisch-hermeneutische Propädeutik" bzw. "Formale Logik" teilnehmen können, wenden sich bitte zwecks Absprache der Möflichkeiten, dennoch Studienleistungen bzw. Prüfungsleistung (Klausur in "Formaler Logik") zu absolvieren, an den/die jeweils Lehrende(n).
- Anfragen von Studierenden an den fachlichen Prüfungsausschuss oder an die Fachstudienberatung oder an Lehrende des Philosophischen Seminars, die aufgrund der oben genannten Punkte hinfällig sind, werden nicht beantwortet.