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Veranstaltungsbelegung im Wintersemester 2023/2024

In der Philosophischen Fakultät sind alle Veranstaltungen belegpflichtig, d. h. dass sich Studierende innerhalb der folgenden Belegfristen über das Campusmanagementsystem unisono zu Seminaren, Vorlesungen, Kompaktveranstaltungen, Übungen etc. anmelden müssen: 

unisono-Zeitplan für die Veranstaltungsbelegung im Wintersemester 2023/2024:

  • ab dem 31.07.2023 - Orientierungsphase: In den zwei Wochen nach Veröffentlichung des Wintersemesters am 31.07.2023 können sich Studierende über das Veranstaltungsangebot informieren.
  • 14.08. bis 03.09.2023 - Belegphase 1: Erst ab dem 14.08.2023 ist die Veranstaltungsbelegung in unisono möglich. Während dieser Zeit können die Lehrenden Belegungen weder zulassen noch ablehnen.
  • 14.08. bis 05.10.2023, 13 Uhr (!) - Belegphase Erstsemester: Diese Phase gewährt B.A.-Studierenden im ersten Semester in entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen eine längere Belegungsfrist. In Erstsemesterveranstaltungen ist daher die Platzvergabe erst nach Ablauf der Frist möglich.
  • 04.09. bis 17.09.2023 - Platzvergabe Belegphase 1 durch die Lehrenden/LehrplanerInnen.

  • 18.09. bis 01.10.2023 - Belegphase 2: Diese Phase ermöglicht Studierenden, auf Ablehnungen aus der ersten Belegungsphase zu reagieren. Anders als in der ersten Belegungsphase können während dieses Zeitraums Studierende bereits zur Lehrveranstaltung zugelassen oder abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits ausgelastete Veranstaltungen nicht erneut für die Belegung geöffnet werden müssen!
  • 02.10. bis 02.02.2024 - Belegphase 3 (optional): Darüber hinaus können die VeranstaltungsplanerInnen ausgewählten Lehrveranstaltungen weitere Belegungszeiträume zuordnen, wenn diese erst spät im Semester beginnen oder als Zusatzangebot geplant werden. Die Information, ob es eine weitere Belegungsmöglichkeit gibt, können Sie in unisono den einzelnen Veranstaltungen entnehmen.

Allgemeine Hinweise:

1. Studierende sollten bei der Belegung von Veranstaltungen auf die Modulzuordnungen achten und kontrollieren, ob die in den Fachspezifischen Bestimmungen und Modulhandbüchern geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.

2. Der Zeitpunkt einer Belegung in der Belegphase 1 spielt keine Rolle für eine mögliche Zulassung.

Antworten auf häufige Fragen und Hinweise zu bekannten Problemen finden Sie auch in unserer FAQ-Datenbank.

 
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