Zentrales Wahlbüro
Adolf-Reichwein-Str. 2 a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 415
Tel.:    +49 (0)271/740-4813 E-Mail: zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de
Alle Informationen zur Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission; Briefwahlantrag für die Wahl der Fakultätsräte
Wahlergebnisse
Gemäß Beschluss des Senats vom 18. November 2020 werden die Wahlen zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu den Fakultätsräten aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahl auf Antrag durchgeführt. Hierdurch werden persönliche Kontakte weitestgehend vermieden und die Wählerinnen und Wähler, aber auch alle anderen an der Wahl beteiligten Personen geschützt. – Eine Urnenwahl findet nicht statt.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für die Wahl zum Senat und zur Gleichstellungskommission per Briefwahl.
Sollten Sie Briefwahl beantragen, wird dieser Antrag gleichzeitig als Briefwahlantrag für die Wahl zum Fakultätsrat Ihrer Fakultät gewertet und an den entsprechenden Wahlvorstand für die Fakultätsratswahl weitergeleitet. Eine gesonderte Antragstellung ist somit nicht erforderlich. Alle weiteren Informationen zur Wahl der Fakultätsräte finden Sie auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Fakultät.
Terminplan für die Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission (Briefwahl auf Antrag)
Bekanntmachung der Wahl | 27. November 2020 | ||
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Anträge Briefwahl | 27. November 2020 | bis | Fr. 15. Januar 2021 |
Einreichung der Wahlvorschläge | 27. November 2020 | bis | Mo. 21. Dezember 2020 |
Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | Do. 10. Dezember 2020 | bis | Di. 5. Januar 2021 |
Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | Do. 10. Dezember 2020 | bis | Di. 5. Januar 2021 |
Entscheidung über die Wahlvorschläge und Unterrichtung der Vertrauensperson bei Nichtzulassung | Mo. 4. Januar 2021 | ||
Einspruchsfrist bzw. Nachfrist in Bezug auf die Entscheidung über die Wahlvorschläge | 2 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlvorstandes | ||
Endgültige Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge | unverzüglich | ||
Bekanntgabe der Wahlvorschläge | Mo. 11. Januar 2021 | ||
Versand der Briefwahlunterlagen | frühestens ab Mi. 13. Januar 2021 | ||
Fristende für die Einreichung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand | Mi. 10. Februar 2021, 15:00 Uhr | ||
Feststellung des Wahlergebnisses durch
Auszählung;
Bekanntgabe Wahlergebnis |
Do. 11. Februar 2021 | bis | Fr. 12. Februar 2021 |
Ende Anfechtungsfrist Wahlergebnis | 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |