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lehrentwicklung@uni-siegen.de



Tamara El-Sheik

Allgemeine Fragen zur Ausschreibung und Finanzplanung

E-Mail: 
lehrentwicklung@zv.uni-siegen.de
Tel.: +49 (0)271 / 740 - 4954

Adolf-Reichwein-Straße 2a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 210



Melanie Müller

Stllv. Leiterin ZFH

Beratung zu inhaltlichen Anforderungen

Open Educational Resources (OER)

E-Mail: 
lehrentwicklung@zv.uni-siegen.de
Tel.: +49 (0)271 / 740 - 3015

Sandstr. 16-18
57072 Siegen
Raum: FS 310



Bianca Guerden (bis 15.10.2024)

Beratung zu inhaltlichen Anforderungen

Open Educational Resources (OER)

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Sandstr. 16-18
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Förderlinie "Besser studieren!" - Ausschreibung 2024 für Studierende

Die Universität Siegen fördert auch in 2024 wieder studentische Projekte zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen aus Qualitätsverbesserungsmitteln.

Sie als Studierende wissen um Ihre Bedarfe und die Ihrer Mitstudierenden um im Bereich Lehre, das Lernen, Erforschen und Ausprobieren in Ihrem Studium zu verbessern. Deshalb sind Sie auch in diesem Jahr wieder herzlich eingeladen Lehr- und Lernkonzepte zu entwickeln und diese gemäß dem Motto  „von Studierenden – für Studierende“  für eine Förderung vorzuschlagen.

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um neue Projekte handeln muss; eine Weiterführung bereits bestehender Formate im Rahmen von "Besser studieren!" ist nicht möglich.

AusschreibungLogo_Besser studieren

Zielgruppe

Studierende, studentische Gruppen sowie studentische Initiativen der Universität Siegen.

 

Deadlines und Förderzeiträume:


1)

  • Deadline für Anträge: 31.03.2024
  • Förderzeitraum frühstens ab 01.07.2024
  • Förderung je Projekt: max. 5.000 Euro für Personal- und Sachkosten
2)
  • Deadline für Anträge: 30.06.2024
  • Förderzeitraum frühstens ab 01.10.2024
  • Förderung je Projekt: max. 5.000 Euro für Personal- und Sachkosten
3)
  • Deadline für Anträge: 30.09.2024
  • Förderzeitraum frühstens ab 01.01.2025
  • Förderung je Projekt: max. 6.000 Euro für Personal- und Sachkosten
4)
  • Deadline für Anträge: 31.12.2024
  • Förderzeitraum frühstens ab 01.04.2025
  • Förderung je Projekt: max. 6.000 Euro für Personal- und Sachkosten
Anträge können für alle Förderzeiträume eingereicht werden. Eine Mehrfachförderung ist jedoch ausgeschlossen.
 

Förderzeiträume und Förderungsbeträge

Der Förderzeitraum beträgt längstens 1 Jahr. Es können auch kürzere Projektzeiten innerhalb der angegebenen Förderzeiträume beantragt werden. Der genaue Förderzeitraum wird mit der Bewilligung bekannt gegeben.


Förderkriterien

Entscheidende Kriterien für die Beurteilung der eingereichten Angräge sind: 

  • Klar erkennbarer Beitrag zur Verbesserung von Lehre und Studium an der Universität Siegen
  • Klar erkennbarer Projektcharakter (definierter Anfang, definiertes Ende)
  • Anzahl der profitierenden Studierenden, welche Gruppe von Studierenden profitiert?
  • Realistischer Zeitrahmen
  • Realistische und angemessene Kostenkalkulation unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Beschaffungsrichtlinie, Landesreisekostengesetz NRW) sowie ggf. Folgekosten 
  • Ggf. Nachhaltigkeitsaspekt hinsichtlich der Weiternutzung der erarbeiteten Projektinhalte und -instrumente
  • Keine reine Freizeitgestaltung
  • Bezug zur Universität

Antragsstellung und Förderentscheidung

Laden Sie sich aus dem Abschnitt "Antragsdokumente" die nachfolgenden Dokumente herunter:

  1. Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Leitfaden
Nutzen Sie den Leitfaden zur Antragserstellung sowie die Arbeitshilfen im entsprechenden Abschnitt (nur über das Intranet bzw. VPN abrufbar)

Der Antrag setzt sich aus folgenden Angaben zusammen:

1. Antragsformular

  • Titel des Projekts und Nennung der Projektbeteiligten (Name, Fakultät, Studiengang, Kontaktdaten). Jeder Antrag muss eine(n) zentrale(n) Ansprechpartner*in für das Projekt benennen und eine(n) fachliche Projektbetreuer*in. Projektbetreuer*innen fungieren als Mentor*innen sowie Berater*innen. Sie unterstützen die Antragsteller*innen durch Tipps und Hilfestellung. Projektbetreuer*innen können alle an der Universität Siegen beschäftigten Lehrenden sein. In der Fakultät IV muss eine*r der Projektbetreuer*innen ein*e Professor*in sein.
    -> Die*der fachliche Betreuer*in ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Förderwettbewerb.
  • Beschreibung des geplanten Projekts (max. 1.500 Wörter):
    • Ausgangslage/Problemstellung
    • Ziel(e) des geplanten Projekts unter der Darstellung des Mehrwerts der Qualitätsverbesserung für Lehre und/oder Studium
    • Zielgruppe (Fach, Studiengang bzw. Studiengänge, Anzahl der potentiellen Teilnehmer*innen)
    • Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich der Weiternutzung der erarbeiteten Projektinhalte und -instrumente
    • Projektlaufzeit (max. bis Ende des Förderzeitraums) 
    • Arbeits- und Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Projektabschnitte (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) mit Benennung der jeweils zuständigen Person(en)

2. Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, wie die Fördersumme eingesetzt werden soll, mit konkreter Angabe der Maßnahmen und dem Kostenansatz (Geld, Sachmittel, Personal [z. B. SHK, WHB]).

Dabei sind anzugeben:

  • Antragssumme
  • Finanzbedarf inkl. MwSt. p.a.
  • Bei SHK und WHB gewünschte Laufzeit des Vertrages, Stundenzahl, Anzahl
    -> Erläutern Sie welche Anzahl an Hilfskraftstunden für welche Tätigkeit verwendet werden soll
  • Alternative zur Beschäftigung von SHK/WHB kann die kurzfristige Beschäftigung sein.
  • Die Beantragung von WHKs und wiss. MA ist nur in Einzelfällen möglich - dies ist im Vorfeld mit der Geschäftsführung der jeweiligen Fakultät abzustimmen.
  • Exkursion: Von jeder*m Teilnehmenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 5% der Gesamtkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Exkursion verbunden sind, zu übernehmen. Liegt der errechnete Eigenanteil unter einem Betrag von 10 Euro wird dieser nicht gefordert.
  • Nutzen Sie bitte ausschließlich das Excel-Template zur Erstellung des Finanzplans!

3. Betreuungszusicherung der Projektbetreuer*in oder der*des Kostenstellenverantwortlichen (letzte Seite des Projektantrags)

Es werden nur Anträge geprüft, bei denen alle Unterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht wurden.

Die Formulare werden zur Verfügung gestellt, um die Anträge vergleichbar zu machen und den Verwaltungsaufwand für die Gremienmitglieder überschaubar zu halten. Falls Sie noch ergänzende Unterlagen beifügen möchten, versenden Sie diese bitte als Anlage in einer Zip-Datei.

Bei Unsicherheiten und Unklarheiten bitte nachfragen! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden!

Übermittelnn Sie die Antragsunterlagen:

  1. Antragsformular als PDF
  2. Finanzierungsplan (Excel-Datei)

in elektronischer Form an:
lehrentwicklung@uni-siegen.de cc Tamara.El-Sheik@zv.uni-siegen.de

 

Bestätigung über den Antragseingang

Innerhalb von 14 Tagen nach Antragsschluss erhalten Sie eine Email-Bestätigung über den Eingang der Antragsunterlagen. 

Förderentscheidung

Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium wird über die zu fördernden Projekte beraten. Neben den Kommissionsmitgliedern nehmen auch Vertreter*innen des Zentrums zur Förderung der Hochschullehre sowie des Teams digitale Lehre und des ZIMT in beratender Funktion teil. Die Antragsteller*innen sowie die Projektbetreuer*innen erhalten von der Verwaltung einen Bewilligungsbescheid. Ein Anrecht auf Bewilligung besteht nicht.

Berichtspflichten

Bei Projekten mit einer Laufzeit >9 Monaten ist ein Zwischenbericht abzugeben. Nach Abschluss des Projekts bzw. spätestens 2 Monate nach Ende des Förderzeitraums ist ein Projektbericht von maximal 2.000 Wörtern abzugeben.

Inspirationen benötigt?

Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Projekte aus den vergangenen Förderrunden:

 

 
 
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