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Nachweis der Allgemeinbildung
Der Nachweis einer Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung kann durch das Bestehen einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch und Englisch sowie einem weiteren Fach erbracht werden. Die Prüfung im dritten Fach ist abhänig vom Studiengang, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
verpflichtende Eignungsprüfung
Eignungsprüfung in einem weiteren Fach

Folgende Fächer sind für die genannten Studiengänge als weiteres Fach verbindlich
Mathematik
- Architektur
- Bauingenieurwesen
- Betriebswirtschaftslehre
- Chemie
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
- Digital Biomedical and Health Sciences
- Elektrotechnik
- Informatik
- Maschinenbau
- Mathematik
- Medienwissenschaft
- Physik
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Sozialwissenschaften
- Pädagogik: Erziehungswissenschaft - Inklusion und Diversität
- Sozialwissenschaften
- Sozialwissenschaften in Europa
- Soziale Arbeit
Geschichte
- Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive
- Geschichte
- Kunstgeschichte
- Philosophie
Französisch
- Europäische Wirtschaftskommunikation
Für die Studiengänge B.A. Literatur, Kultur, Medien sowie B.A. Sprache und Kommunikation kann das weitere Fach aus einem der folgenden gewählt werden: Geschichte, Französisch, Mathematik, Sozialwissenschaften oder Spanisch.
Informationen zu den studiengangbezogenen fachlichen Eignungsprüfungen