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Förderung des Praxissemesters für Lehramtsstudierende

Stipendium im Praxissemester
 
Mit diesem Stipendium sollen Studierende, die ihr Praxissemester an einer weit vom Studienort Siegen entfernten Schule absolvieren, unterstützt werden. Insbesondere soll eine daraus resultierende finanzielle Mehrbelastung abgemildert werden.

Voraussetzung für eine Bewerbung
Um ein Stipendium bewerben, können sich Studierende, die im Studiengang Master of Education an der Universität Siegen eingeschrieben sind und zum Praxissemester gem. § 12 Absatz 3 Lehrerausbildungsgesetz (LABG) an einer Schule zugelassen wurden sowie diese Praxisstelle verbindlich angenommen haben, wenn die Praxisstelle mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht innerhalb einer Stunde (einfache Strecke ab Siegen Hauptbahnhof) erreicht werden kann.

Umfang des Stipendiums

Das Stipendium beträgt einmalig 750,00 Euro. Dieser Betrag wird in einer Summe zeitnah zu Beginn des Praxissemesters ausgezahlt. Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich. Das Absolvieren des Praxissemesters ist nach dessen Ende im Studierendenservice nachzuweisen. Sollte das Praxissemester nicht komplett über den vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, kann das Stipendium anteilig zurückgefordert werden.

Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte im Online-Portal (Frist 05. August 2024 bis einschließlich 16. August 2024 (Ausschlussfrist! d.h. danach ist keine Bewerbung mehr möglich!) 

Bitte senden Sie außerdem innerhalb der Ausschlussfrist (16. August 2024) alle zur Begründung Ihres Antrages notwendigen Bescheinigungen:

- eine Kopie (als PDF) der "Bestätigung über die Zuweisung eines Schulpraktikumsplatzes für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters" (Dieses Schreiben haben Sie über das Platzvergabeportal erhalten.)


 - und ggf. Urkunden (Sozialkriterien, s. Härtefallregelung bei der Platzvergabe)


Die Unterlagen senden Sie bitte als PDF bis zum 16. August 2024 v o l l s t ä n d i g an  praxissemester-stipendium@zv.uni-siegen.de

Danach eingehende Anträge und Unterlagen können n i c h t berücksichtigt werden!

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie zum Vergabeverfahren und dem Umfang der Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie für die Vergabe eines Stipendiums im Praxissemester, der Ordnung zur Änderung der Förderrichtlinie sowie der Zweiten Ordnung zur Änderung der Förderrichtlinie

Als Rückfragen richten Sie bitte an


praxissemester-stipendium@zv.uni-siegen.de

 
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